Ebay: Käufer verlangt Rückgeld trotz Funktion

Hallo,

ein spezieller Fall von ebay.

Ich privat, verkaufte einen Herd, dieser war als funktionierend beschrieben und wurde vor dem Verkauf von mir getesetet.

Als das Gerät beim Käufer war hat er mir die Bewertung gegeben:
„Herd läuft bestens, funktioniert alles!“

Drei Wochen später schreibt er mir ich hätte ihn getäuscht.
Beim testen wäre die Sicherung gekommen und seit dem passiert nichts. Dann hat er eine Miele Fachwerkstatt beauftragt einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur zu erstellen.
Dieser von mir nicht gesehe Werkstatt Auszug redet von Manipulation und Fremdeingriff.

Dann drohnt er mit Staatsanwaltschaft und verlagt den Kaufpreis zurück.

Ich habe das Gerät vor ein paar Jahren selber bei einem Flohmarkt in der Stadt erstanden und es hat immer funktioniert.

Würde mir im Falle eines Verfahrens etwas passieren, nach dem Motto: Selbst schuld, du hättest deinen Herd ja vorher prüfen müssen… ?

Hallo Joey8955,

ich kann mir gut vorstellen, dass Du unsicher bist und auch etwas Angst hast. Ich selbst kenne, gerade mit Ebay Käufern, solche Situationen gut. Deshalb Frage: Hast Du jegliche Gewährleistung in der Auktion ausgeschlossen? Das ist wichtig und entscheidend für die Beantwortung der Frage, inwieweit Du zurückerstatten oder die Reparatur zahlen musst. Wobei Deine Chancen dennoch insgesamt recht gut stehen. Der Käufer kann nicht ohne Deinen Einfluss eine Werkstatt beauftragen. Und erfahrungsgemäß sind Kunden, die mit Staatsanwaltschaft drohen, nicht so ernst zu nehmen (Die drohende Negativbewertung aber schon, die kriegst Du bestimmt und Ebay hält sich erfahrungsgemäß zurück.)Also, hast Du Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen? Wenn ja, dann weise den Käufer auf diesen Zusatz hin und warte einfach ab. Wenn er Dich verklagen möchte, lass ihn das tun (meist drohen die nur und machen es eh nicht), er wird sich putzen, wieviel ihn die Klage kostet und es sich überlegen. Selbst wenn, bleib gelassen, Deine Chancen stehen als Privatverkäufer gut, denn er hat die Beweislast. Das dürfte ihm schwer fallen. Um wieviel Geld geht es eigentlich? Und hast Du den Herd insoweit geprüft, dass er funktionierte?

Viele Grüße!
Birgit

Moin, bei Verkauf von Privat an Privat kann man die Gewähr vollkommen aussschließen.
Das geschieht schon alleine dadurch in dem man nichts davon erwähnt.
Erwähnt man es, kommt es aufs gleiche raus, also ohne Gewähr.
Danach kann ein Käufer nur noch aufgrund arglistiger Täuschung den VK belangen.

So wie ich das lese, stehen alle Zeichen dafür, das das hier so zutrifft wie beschrieben.
Ich würde den K letztmalig freundlich darauf hinweisen, dass es keine Gewähr gibt und er das wußte und er , wenn er denn meint, die Staatsanwaltschaft einschalten solle, doch er müsse dabei auch bedenken, das das auch mal rechtsmißbräuchlich sein kann.

Ich wette jetzt schon, er wird nichts mehr unternehmen.
Ausserdem wird ihn die Polizei wegen einer Anzeige bereits abweisen.
Immer vorausgesetzt die hier gemachten Angaben sind zutreffend.

Im Fall der Fälle stellt auch der Staatsanwalt den Anspruch an ihn, dass er Dir nachweisen muß, dass DU selbst manipuliert hast.
Nur mal so am Rande.
Es kann nichts passieren!
Gruß AK

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Das mit der Werkstatt gefällt mir auch nicht, die wurde ja von ihm (wenn überhaupt) bezahlt.

Getestet hab ich den Herd einfach in eingebautem Zustand, dann hat mir der Nachbar(Elektriker) das Gerät abgeklemmt und es wurde verschickt.

Ich habe ja schon eine positive Bewertung bekommen. (steht auch oben)

Diese Drohungen gehen in die Richtung: „Ich lasse z.Z. prüfen, inwieweit ich bei dem Betrieb des Herdes einer konkreten Gefahr für mein Leben bzw. Gesundheit ausgesetzt war[…]den Fall der Staatsanwaltschaft zu übergeben“

Ich habe aber an dem Herd keinerlei Bastlerwerk betrieben, anscheinend wohl die Vorbesitzer.

Ja ich habe jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Wenn jemand ein gebrauchtes Gerät von Privat erwirbt und damit bereits auf Gewährleistungen usw. verzichtet,das gehört Mittlerweile zum Allgemeinwissen,so ist jedweder Gefahrübergang einer Sache im Risiko des Käufers.
Alle anderen genannten Umstände wie auch die positive BW und erst ein Mangel nach Wochen usw. deuten klar darauf hin, dass der K eventuell etwas Pech hatte.
Das was da nun impliziert wird mit Sicherheitsbedenken usw. ist für den Mülleimer.
Als VK bleibt man sachlich und verweist ganz einfach auf den bekannten Sachstand.
Damit hat es sich auch.
Ich bin absolut sicher, es wird nichts mehr kommen.
Gruß AK

Dann weise ihn darauf hin und gut ist. Soll er doch klagen.

Ja ich habe jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Sorry, kann leider nicht helfen.

Wenn Du beim Verkauf die Klausel,keine Rücknahme da ein Privatverkauf,mit eingestellt hast,dann kann Dir gar nichts passieren.
Lasse Dich auf nichts ein.Denn wenn er Anzeige erstattet wird das vom Staatsanwalt wegen keinen öffendlichen Interesse niedergelegt.