Ebay Käufer will Artikel nicht zurückschicken

Ebay Käufer will Artikel nicht zurückschicken sonder verlangt ersatz.

Also ich habe folgendes Problem, ich habe ein Objektiv über Ebay verkauft.
dort die Erstellungshilfe über EAN code benutzt doch leider haben sich dort dann Fehler eingeschlichen
unter anderem in der Auktionsüberschrift, dort ist eine Bezeichnung drin die auf bestimmte Linsen hinweist,
doch leider hat mein Objektiv diese nicht, dies ist natürlich erst dem Käufer aufgefallen,
nun habe ich ihm angeboten das Objektiv zurück zu schicken
und er bekommt sein Geld wieder, doch dies will er nicht sonder er verlangt 30euro als ausgleich
auf die mehrkosten welches ein Objektiv mit solchen besonderen Linsen kostet,
da ich durch die Angabe einen höher Geldbetrag erzielt hätte als mein Objektiv wirklich wert ist.

Wobei ich auch noch der Meinung bin das man auf dem Bild (welches das Objektiv und die Beschreibung zeigt)
man sieht das auf der Beschreibung auch diese Bezeichnung fehlt und bei „Ungereimtheiten“ ist der Käufer doch auch
in der Pflicht vorher zu fragen?

Ist des alles rechtens oder versucht der mich „über den Tisch“ zu ziehen!

Hallo,

mit dem Angebot die Ware zurück zu nehmen ist schon einmal eine gute Ausgangsposition.

Ich persönlich würde erst einmal unter eBay nachsehen was mein Objektiv einbringen würde.
Also unter beendete Angebote nachsehen ob ähnliche dort zu finden sind und den Preis vergleichen.

Entweder hat der Käufer recht und die 30,00 € sind OK, oder entsprechend den Wert im Gegenzug anpassen - also vielleicht auf 20,-- Euro setzen.

Wäre auf jeden Fall einfacher als eine Rückabwicklung.

Wenn eine Einigung nicht zustande kommen sollte Ware zurück nehmen.

Problem ist nur, das der Käufer wohl negativ bewerten wird.

Viel Glück.

Grundsätzlich ist die „30-EURO-Ausgleich“-Variante als Lösungsvorschlag vom Käufer zu werten, der ja nun ein Ärgernis hat. Du musst darauf nicht eingehen. Grundsätzlich liegt aber der fehler bei dir (falsche Artikelbeschreibung), daher solltest du schon entgegenkommend sein. Du kannst versuchen zu handeln, um aus den geforderten 30 EUR etwas weniger zu machen. Vielleicht geht er darauf ein. Du kannst es ganz professionell udn richtig machen, nämlich Rücknahme anbieten unter Rückzahlung des Geldes. Das bedeutet für dich aber ne Menge Aufwand. Musst du wissen ob du das möchtest. Wichtig ist: Er muss dir zuerst die Ware zurück senden, erst dann überweist du ihm sein Geld zurück - inkl. aller ihm entstandenen Nebenkosten wie Porto.
Was auch geht - aber eine nicht zu empfehlende Lösung ist - ist gar nicht zu reagieren. Aber das kommt nicht gut.

Hallo,

grundsätzlich hat der Käufer Anspruch auf den angebotenen Artikel. Entspricht der Artikel nicht der Beschreibung liegt ein Sachmangel vor. Bei Sachmangel kann der Käufer Schadensersatz geltend machen oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Wenn allerdings die Artikelbeschreibung widersprüchlich ist, wird die Lage unklar.

Hast du dem Käufer angeboten, dass er den Artikel zurückschicken kann und du erstattest sämtliche Versandkosten, Hinversand und Rückversand? Wenigstens darauf hätte der Käufer wohl Anspruch, da der Fehler bei dir liegt.

Ob der Käufer nun auch Anspruch auf Minderung des Kaufpreises in solcher Höhe hat, halte ich rechtlich für unklar, da der Käufer den Fehler wirklich hätte bemerken können, wenn er das Angebot aufmerksam studiert hätte.

Ich würde sagen der Fall befindet sich in einer rechtlichen Grauzone und man kann nicht sicher sagen, wer in einem Rechtsstreit recht bekäme, du oder der Käufer.

Versuche einen Kompromiss zu finden, mit dem ihr beide leben könnt.

Stephanie

Sorry dass ich erst jetzt antworte:
Aus meiner Sicht bist Du nicht verpflichtet, dem Käufer als Ausgleich die 30,- zu zahlen, denn das ist eine Verhandlungssache. Klar, du hast einen Fehler gemacht und der ist zum Nachteil des Käufers ausgefallen- insoweit solltet ihr euch einigen und ggf. die tatsächliche Preisdifferenz als Ausgleichszahlung vereinbaren. Der Käufer verläßt sich auf das geschriebene und nicht auf Bilder, der Fehler liegt hier wirklich bei Dir. Im extremsten Falle zahlst Du dem Käufer die Rücksendekosten an Dich und erstattest ihm den komletten Zahlbetrag wieder zurück, wenn Du darauf bestehts, dann muss der Käufer dies akzeptieren, denn wenn der Käufer nicht die Ware erhät, die er nach Text bestellt hat, dann steht dem Verkäufer offen, dafür einen Ausgleich zu zahlen oder nach Käuferrücksendung den kompletten Kaufbetrag zu erstatten.
MfG
K.S.

Liebes wer-weiß-was-Mitglied,

prinzipiell würde ich mich auf die 30,- Euro „Schadensersatz“ sicherlich nicht einlassen.
Die Sachlage hängt - meines Wissensstandes nach - etwas davon ab, ob Sie Privatverkäufer oder gewerbliches Mitglied mit Firma sind:

Als Privatverkäufer bestätigen Sie ja mit den eBay-AGBs, dass sie alle Angaben besten Wissens und Gewissens nach richtig gemacht haben. Das ist natürlich Voraussetzung. Wenn Sie nun einen Haken, eine Kategorie oder eine kleine Einstellung versehentlich falsch gesetzt haben, ist der Kunde natürlich berechtigt eine Wandelung zu verlangen (die Sie ihm ja ohnehin angeboten haben). Dass er allerdings einen Anspruch auf „Schadensersatz“ hat, ohne dass ihm ein wirklicher Schaden entstanden ist (ich würde sicherheitshalber das Paket auch unfrei zurückschicken lassen), wage ich mehr als zu bezweifeln. Das bringt er auch gerichtlich sicher nicht durch. Im Ernstfall würde ich es nach anwaltlicher Beratung auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Sollten Sie jedoch gewerblicher Verkäufer mit oder ohne eBay-Shop sein, kann es sein, dass der Kunde auf die von Ihnen angebotene Ware bestehen kann. Die genaue gesetzliche Lage in diesem Fall weiß ich nicht sicher. Hinsichtlich dessen rate ich zu einem Anwalt, der sich auf Internet-Recht spezialisiert hat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einigermaßen weiterhelfen.

Ich bin nur „Privatmann“ und kann keine rechtlichen Auskünfte geben, nur meinem Gefühl entsprechend.
Ich bin der Meinung, das Angebot für Rücksendung und Rückerstattung des Kaufpreises ist ausreichend.
Geld würde ich in keinem Fall schicken.
Schließlich könnte sich der Käufer ja auch etwas nachträglich ausgedacht haben - oder?
Ich selbst habe auch schon fehlerhafte Angebote eingestellt und den Käufern immer den Preis + Rückporto angeboten. Mehr muss man meiner Meinung nach nicht tun und würde ich auch nicht. Auch eine schlechte Bewertung würde ich mir in diesem Fall nicht bieten lassen. Auf keinen Fall Bargeld überweisen.
Ich hoffe, meine Antwort hat ein wenig geholfen. Viel Glück.

Sie müssen die Vergleichs-Anfrage des Käufers zum Ausgleich des „Missverständnisses“ bzw. des Widerspruchs in der Artikelbeschreibung nicht zwangsweise annehmen.
Wenn die Einigung für beide Seiten dadurch zustande kommt (ggfs. müssen Sie nur den Betrag mit ihm, am nesten telefonisch, verhandeln), ist es aber ein gangbarer Weg.
Die Alternative wäre, dass er den Artikel zurückschickt. Dabei trägt aber der Verkäufer bei einem Warenwert über 40 EUR die Versandkosten, wodurch Ihnen auf jeden Fall acuh Kosten entsehen würden. Dann müssten Sie den Artikel nochmal neu anbieten, oder ein Angebot an den unterlegenen Bieter machen (welches er nicht annehmen muss).
Sie müssen aufpassen: Wenn der Käufer per Paypal bezahlt hat und angibt, dass der Artikel nciht der Beschreibung entspricht, kann Paypal ihm den Betrag zurückbuchen. Dann stehen Sie ganz ohne Ware und Geld da!

Hallo,

herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn Sie im angeboten haben, dass Sie den Artikel zurücknehmen, dann haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Bitte dokumentieren Sie das auch bei Ebay.
Sie müssen keinen Ersatz leisten, da Sie ihm die Rücknahme angeboten haben.
Vermutlich ist der Käufer eigentlich sehr zufrieden mit dem Objektiv und will jetzt nur noch etwas „abkassieren“. Schreiben Sie ihm das aber bitte nicht :wink:.

Setzen Sie ihm einen Termin zur Rückgabwicklung (am besten 7 Tage), wenn er es bis dahin nicht zurückschickt, dann ist für Sie die Angelegenheit erledigt.
Ist der Fall bei ebay gemeldet? Wenn nicht, melden Sie ihn als Problem, damit Ihnen der Käufer keine negative Bewertung geben kann (deshalb auch wie oben geschrieben über Ebay die Mails austauschen)

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Lieben Gruß
M. Ottenbacher

Hallo, guten Tag,

leider kann ich Dir in Deinem speziellen Fall nicht weiterhelfen, da ich mich mit Fotoartikeln nicht auskenne. Viel Erfolg und beste Grüße!

Heide