ich habe bei der internetplattform ebay.de einen Artikel verkauft (unter 100€), kurz nach ende der auktion schreibt mich der käufer an und sagt, dass er sich vertan habe und dass er den artikel nicht nehmen kann.
Nun ist es denkbar schwer versehentlich zu bieten und ich will ihn nicht einfach so davon kommen lassen.
Daher die Frage, ist es rechtens wenn ich ihn auffordere mir 10% bzw. 20% des kaufpreises als Aufwandsentschädigung (oder sonst irgendwas) zu entrichten?
Mir ist schon klar, dass ich die verkaufsprovision von ebay wieder zurückbekomme u. den artikel an unterlegene bieter anbieten kann. Ich möchte nur wissen ob das möglich ist.
Achja ich bin privatverkäufer und habe auch in der artikelbeschreibung deutlich gemacht, dass jegliche gewährleistung ausgeschlossen ist.