Hallo,
ich hab mal eine Frage. Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft und leider finde ich den nicht mehr. Der Käufer verlangt jetzt eine Entschädigung, obwohl ich ihm erklärt habe, dass ich den Artikel nicht mehr habe. Ich bin auch kein gewerblicher Verkäufer. Muss ich die Entschädigung trotzdem zahlen?
Bitte um Hilfe, DANKE!
Hallo,
klar, verträge muss man einhalten, alles andere kann einem als Betrug ausgelegt werden inkl. strafanzeige.
hth
Hallo!
verträge muss man einhalten…
Soweit möglich. Bei nicht vorhandener Ware (beim Bestand verzählt, die Ming-Vase ist von der Tischkante gerutscht, die original Goethe-Handschrift von der Ziege gefressen. Oder vom Dackel. Man glaubt kaum, was der schon alles … ich schweife ab …) ist Vertragserfüllung nicht möglich. Unmögliches kann man schlecht erfüllen.
… alles andere kann einem als Betrug ausgelegt werden
Ist schlicht Unsinn. Aus Wiki: „Betrug bezeichnet ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt.“
Der Käufer, der womöglich schon bezahlt hat, erhält sein Geld zurück. An welcher Stelle hat sich der Verkäufer rechtswidrig bereichert und dem Käufer einen Vermögensschaden zugefügt? Und ohne entstandenen Vermögensschaden errechnet sich der Ausgleich für entstandenen Vermögensschaden (vulgo Schadenersatz) noch gleich wie?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
danke für die Antworten.
Muss ich auch entschädigen, wenn ich privat verkaufe?
Schöne Grüße
Moin
Hallo!
verträge muss man einhalten…
Soweit möglich. Bei nicht vorhandener Ware (beim Bestand
verzählt, die Ming-Vase ist von der Tischkante gerutscht, die
original Goethe-Handschrift von der Ziege gefressen. Oder vom
Dackel. Man glaubt kaum, was der schon alles … ich schweife
ab …) ist Vertragserfüllung nicht möglich. Unmögliches kann
man schlecht erfüllen.
dafür gibt es dann die schadensersatzpflicht.
… alles andere kann einem als Betrug ausgelegt werden
Ist schlicht Unsinn. Aus Wiki: „Betrug bezeichnet ein
Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht
rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder
Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich
selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit
materiellen Schaden zufügt.“
na wenn bei einem „geringen“ kaufpreis die ware auf einmal nicht mehr gefunden werden kann… btw. hier geht es nicht um nachweisslich vernichtet oder verzählt, hier findet man was nicht, weil der preis wahrscheinlich zu niedrig war.
Der Käufer, der womöglich schon bezahlt hat, erhält sein Geld
zurück. An welcher Stelle hat sich der Verkäufer rechtswidrig
bereichert und dem Käufer einen Vermögensschaden zugefügt? Und
ohne entstandenen Vermögensschaden errechnet sich der
Ausgleich für entstandenen Vermögensschaden (vulgo
Schadenersatz) noch gleich wie?
§§ 283 / 311a II, 249 ff. BGB, so schwer ist das doch nicht
Gruß
Wolfgang
hth
klar, wieso nicht?
Servus Angelina,
ganz ohne Juristensprech:
Du hast nix verkauft, kannst also auch nix verlangen.
Wenn Käufer schon Geld bezahlt hat, musst Du es zurückgeben.
Nicht mehr und nicht weniger.
Eine Entschädigung darüber hinaus steht ihm nicht zu.
Gruß
Kai Müller