Hallo und guten Tag,
zum o.g. Thema hat sich bei mir aktuell folgender Fall zugetragen: ich habe über E-Bay einen Weltempfänger verkauft. Gerät funktionierte einwandfrei, geringfügige Gebrauchsspuren am Gehäuse, z.B. fehlte beim Firmenlogo des Herstellers ein Buchstabe. Kunde hat pünktlich gezahlt und seine Ware auch umgehend bekommen. Am Samstag kam eine Reklamation mit Angabe von mehreren Mängeln - was eigentlich nicht sein konnte, denn sonst hätte ich das Gerät als defekt angeboten. Auch wurde mit Käuferschutz und einer schlechten Bewertung gedroht. Mir hat beim Angebot auch ein Fachmann geholfen, der sich insbesondere mit so alten Geräten auskennt und auch instandsetzt (gelernter Radio- und Fernsehtechniker). Ich habe umgehend auf die E-Mail reagiert und um Rücksendung des Gerätes gebeten. Heute nun kam die Antwort des Käufers: er hat den Empfänger bereits am Freitag (also vor der offiziellen Reklamation) einem Kumpel zur Reparatur gegeben und könne das Radio deshalb nicht zurücksenden. Eine offizielle Reparatur durch einen Fachbetrieb käme auch zu teuer und er hat seinem „Kumpel“ ein Preislimit gesetzt und will sich mit mir daraufhin einigen, dass ich 50% der Kosten übernehmen soll, wobei mir noch nicht klar ist, ob er die Reparaturkosten oder den Kaufpreis meint.
Was soll ich in diesem Fall also tun? Nun noch einige Details:
1.Der Artikel wurde als gebraucht angeboten und hat einwandfrei funktioniert bzw. vor Versand auch noch einmal eingehend überprüft - defekte Ware biete ich nicht an oder deklariere das Angebot entsprechend.
2. Im Angebot war eigentlich eine Rücknahme ausgeschlossen - trotzdem war es eigentlich für mich selbstverständlich, dass ich diese aufgrund der Reklamation anbiete. Schließlich bin ich als Verkäufer für das Angebot und auch den verkauften Artikel verantwortlich. In der ersten Reklamation war keine Rede davon, dass der Artikel bereits zur Reparatur gegeben wurde, dass kam erst in der zweiten Mail, als die Rücksendung abgelehnt wurde. Also hatte ich keine Gelegenheit, mich dazu zu äußern. Muss der Käufer nicht gleich bei der Reklamation darauf hinweisen? Und hat ein Ebay-Käufer überhaupt das Recht, von sich aus eine Reparatur in Auftrag zu geben und mir keine Gelegenheit zur Rücknahme zu geben?
3. Wie verhält es sich mit den Ausschlußklauseln, die heute bei Ebay unter fast jedem Angebot stehen hinsichtlich Gewährleistung usw.? Hier mal mein Text:
Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit
einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an.
Laut dem neuen EU-Recht 1.8.2003 muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion (Online-Kauf) stehen. Bitte nur kaufen, wenn Sie damit einverstanden sind. Der Artikel wurde " wie er ist" nach bestem Wissen eingestellt und entspricht der Beschreibung.
Inwieweit ist man da als Verkäufer abgesichert? Für mich sieht die ganze Sache auf jeden Fall nach Betrug aus. So, das war jetzt ausführlich - ich bin gespannt auf aussagekräftige Antworten und danke schon mal für die Hilfe!
Herzliche Grüße Kerstin4565