Ebay-Kauf: Geld überwiesen, Ware kommt nicht - dubiose Details

Hallo, ich war auf Ebay viel zu unvorsichtig:

12.9. - Artikel für 400 Euro ersteigert, Verkäufer hat 50x Höchstwertung 4 Sterne, keine einzige Bewertung unter 4 Sternen, keine Bewertung ist neuer als mein Kaufdatum
13.9. - per Überweisung gezahlt, Ware bis 7.10. nicht erhalten (versprochen „innerhalb von 3- 4 Tagen“)
26.9. - „Fall eröffnet“ auf Ebay, Verkäufer zweimal erfolglos via Ebay angeschrieben, Ebay erwartet mein Feedback zum 6.10.
7.10. - habe keinen Käuferschutz wg. Überweisung (also nicht PayPal), erhalte keine Online-Betreuung durch Ebay, darum mit Ebay telefoniert:

Ebay-Telefonistin sagt, sie werde den Verkäufer kontaktieren. Auf meine Frage hin sagt sie: Ich könne dem Verkäufer eine schlechte Bewertung schreiben, vielleicht werde er Ware oder Geld schicken in der Hoffnung, dass ich die Bewertung danach hochstufe.

Die geduldige Telefonistin meint noch, evtl. bräuchte ich später einen Rechtsanwalt. Meine Frage jetzt: Wenn man Anwalts-und Nervenkosten veranschlagt, lohnt sich das evtl. nicht? Zu einem Anwalt hinzugehen ist auch noch Zeitaufwand für mich - oder gibt’s da Online-Anwälte?

Ebay-Telefonistin mailte mir dann diese Verkäuferdaten: Name, Postadresse, E-Mail (Verkäufer-Klarname nicht so häufig, Wohnort klein, E-Mail ohne Bezug zu Name). Die Google-Suche nach Name+Wohnort zeigt die Facebook-Seite eines jungen Technikfreaks mit Freude an Gewalt + Vulgarität, angsteinflößend, kein Bezug zu gekaufter Ware, ohne Postadressangabe; keine passende Telnummer zu Name findbar, Straße+Nummer existiert, aber es gibt kein Streetview dazu.

Noch ein Hintergrund - falsche Kontoverbindung:

  1. Ebay zeigte eine Verkäufer-IBAN an, die nicht funktionierte.
  2. Per Ebay-Mail teilte mir Verkäufer daraufhin eine andere IBAN mit, die auch nicht funktionierte.
  3. Per Ebay-Mail sagt Verkäufer auf meine neuerliche Beschwerde, dass mir die Bank schon helfen werde, ich solle dahin gehen. (Mir ist klar, dass ich hätte abbrechen sollen. Ich war dumm und dachte, ich sei nach Gewinn der Auktion verpflichtet zur Abnahme.)
  4. Ich habe erkannt, dass bei der zweiten Verkäufer-IBAN nur das „DE“ fehlte, habe es ergänzt und überwiesen. (Dämlich, ich weiß.)

Die Ebay-Telefonistin sagte dazu: Die IBAN, die der Verkäufer mir nannte, sei nicht die bei Ebay hinterlegte. Man habe immer das Recht, einen Kauf abzusagen, wenn z.B. nicht die bei Ebay hinterlegte IBAN verwendet werde.

Bin dankbar für alle Tipps und praktische Erfahrungen!

Hallo1

Du hast doch die volle Adresse bekommen ?

Dann schreibe (keine Mail) einen kurzen Brief mit der Aufforderung die Ware zu liefern oder das Geld zurückzuerstatten. Setze eine angemessene (kurze) Frist, 1 Woche , max. 10 Tage.
Das ganze per Einschreiben (Einwurfeinschreiben).

verstreicht die Frist, beantrage einen Mahnbescheid über die überwiesene Summe.

Dann läuft die Sache. Das ist noch preiswert (wenn man die 400 € dagegensetzt ) und hat einige Aussicht auf Erfolg. Allerdings, wer nichts hat, bei dem kann auch der Gerichtsvollzieher später nichts vollstrecken.

Zeitgleich erstatte bei der Polizei an deinem Wohnort Strafanzeige wegen Verdacht des Betrugs. Nimm alle Unterlagen zum Kauf und bisherigem Mailverkehr mit.

Klar müsste man zum Anwalt persönlich hin, allerdings musst du damit rechnen, das allein eine Erstberatung(was man machen könnte, wie die Aussichten sind, welche weiteren Kosten anfallen können usw.) schon etwa die Hälfte der Schadenssumme kosten kann. Ohne das er überhaupt ein Schriftstück aufgesetzt hatte.

Mahnbescheid ist dagegen sehr preiswert. Strafanzeige kostenlos.

MfG
duck313

Hallo!
Das mit dem DE ist im Grunde nicht ganz so schlimm. Die zwei Ziffern nach dem DE sind Prüfziffern, mit denen geprüft werden kann, ob die IBAN echt ist, in dem Sinne, daß da keine Tippfehler drin sind.

Falls es interessiert:

  • Entferne das DE zusammen mit den beiden ersten Ziffern, und füge diese vier Zeichen in genau der Reihenfolge hinten an die IBAN an.
  • Ersetze alle Buchstaben durch ihre Position im Alphabet, also D -> 13 und E -> 14.
  • Du hast jetzt eine ziemlich lange Zahl. Teile sie (mit Rest) durch 97.
  • Der Rest der Division MUSS 1 sein.

Eine IBAN ohne Läderkürzel gibt es nicht, und das DE fließt mit in die Prüfung mit ein.
Diese Prüfung wird von der Bank durchgeführt, und das Geld geht nicht raus, wenn da was nicht stimmt.

Also: Durch das DE hast du nicht aus Versehen auf ein falsches Konto überwiesen haben.

Zu dem, was @duck313 schon schrieb:
Eine Frist setzt man immer per Datum , nie „innerhalb einer Woche“. Und 1 Woche ist extrem knapp, alleine wegen Brief- und Geldlaufzeiten. Ich würde eher 10-14 Tage fordern, das wirkt dann auch seriöser. (Und nach Ablauf der Frist bitte auch noch ein paar Tage warten.)

Hallo SWeber und Duck313, Danke für zwei sehr klare, instruktive und hilfreiche Antworten!

Ich warte noch ein bisschen ab und freue mich auf weitere Kommentare.

Hi,

so wie ich das verstanden habe, war nicht das das Problem. Bei eBay war eine IBAN hinterlegt, die, warum auch immer, falsch war. Die vom Verkäufer mitgeteilte IBAN war zwar unvollständig, weil DE vorne fehlte, der Käufer hat das ergänzt und das Geld konnte überwiesen werden, aber das Problem ist, dass eBay vermutlich nicht tätig wird, wenn man an eine andere Bankverbindung als die hinterlegte das Geld überweist.

Das würde ich als allererstes gleich am Montag machen, zumal Name und Anschrift bekannt sind. Vielleicht ist die Person auch schon polizeilich bekannt.

Gruß
Christa

Nur so um sicher zu gehen: Ist die Kohle überhaupt beim Verkäufer angekommen? So nach all diesem IBAN-Kuddelmuddel?

Momentan gehe ich davon aus. Sonst hätte sich doch nach der langen Zeit der ehrliche Verkäufer gemeldet, um zu fragen, wo die Kohle bleibt, oder?

Man kann es sich aber auch einfacher machen und einfach die IBAN in einen Prüfer eintippen, z. B. hier:
https://de.iban.com/
:wink:

Frau Börner und Christa, Danke für den Input. Ich kann nicht prüfen, ob er das Geld hat. Es kam jedenfalls nicht zurück und - wie Christa sagt - beschwert hat er sich auch nicht.

Beim IBAN-Prüfer gilt die verwendete IBAN als korrekt in allen Punkten, Danke für den Link. Es fällt nur auf, dass die der IBAN zugeordnete Filiale weit weg vom Empfänger-Wohnsitz ist, aber das muss ja auch nichts heißen.

Hast du die auch mal überprüft? Wenn du schreibst, dass sie nicht funktioniert hat, gehe ich davon aus, dass dir das Onlinebanking gemeldet hat, dass sie nicht richtig ist. Hattest du die mit copy & paste kopiert, ist es ganz ausgeschlossen, dass du dich dabei vertippt hast?

Christa, die erste IBAN war total seltsam, ich habe sie nach dem Kopieren ins Banking-Feld und der Ablehnung nicht weiter geprüft - ich kopiere sehr viel. Und nach meiner Beschwerde hat er mir ja eine andere IBAN gegeben, die dann nach Ergänzen von „DE“ funktioniert hat.

hm, inwiefern seltsam?

Die erste IBAN wirkte so untypisch, ohne lange Nullenfolge etc. Vielleicht auch zu kurz. Sie spielt ja auch keine Rolle mehr.

Bei der zweiten IBAN - die ich verwendet habe - ist ein anderer Kontoinhaber angegeben als der bei Ebay registrierte Verkäufer-Name. Das ist nicht per se verdächtig (aber es wäre ein Grund gewesen, den Kauf zu stornieren). Dieser zum verwendeten Konto angegebene Kontoinhaber-Name sieht fast aus wie eine willkürliche Zeichenfolge. Sicher entstammt er einer Sprache, die ich nicht kenne.

Hallo zusammen, Danke nochmal für die Tipps. Mein Geld ist weiter weg und die Ware kam nie. Ich hab’s der Polizei gemeldet, die es achselzuckend aufgenommen hat und ein paar Monate später kam ein Brief, dass man die Sache jetzt einstellt.