Hallo, ich war auf Ebay viel zu unvorsichtig:
12.9. - Artikel für 400 Euro ersteigert, Verkäufer hat 50x Höchstwertung 4 Sterne, keine einzige Bewertung unter 4 Sternen, keine Bewertung ist neuer als mein Kaufdatum
13.9. - per Überweisung gezahlt, Ware bis 7.10. nicht erhalten (versprochen „innerhalb von 3- 4 Tagen“)
26.9. - „Fall eröffnet“ auf Ebay, Verkäufer zweimal erfolglos via Ebay angeschrieben, Ebay erwartet mein Feedback zum 6.10.
7.10. - habe keinen Käuferschutz wg. Überweisung (also nicht PayPal), erhalte keine Online-Betreuung durch Ebay, darum mit Ebay telefoniert:
Ebay-Telefonistin sagt, sie werde den Verkäufer kontaktieren. Auf meine Frage hin sagt sie: Ich könne dem Verkäufer eine schlechte Bewertung schreiben, vielleicht werde er Ware oder Geld schicken in der Hoffnung, dass ich die Bewertung danach hochstufe.
Die geduldige Telefonistin meint noch, evtl. bräuchte ich später einen Rechtsanwalt. Meine Frage jetzt: Wenn man Anwalts-und Nervenkosten veranschlagt, lohnt sich das evtl. nicht? Zu einem Anwalt hinzugehen ist auch noch Zeitaufwand für mich - oder gibt’s da Online-Anwälte?
Ebay-Telefonistin mailte mir dann diese Verkäuferdaten: Name, Postadresse, E-Mail (Verkäufer-Klarname nicht so häufig, Wohnort klein, E-Mail ohne Bezug zu Name). Die Google-Suche nach Name+Wohnort zeigt die Facebook-Seite eines jungen Technikfreaks mit Freude an Gewalt + Vulgarität, angsteinflößend, kein Bezug zu gekaufter Ware, ohne Postadressangabe; keine passende Telnummer zu Name findbar, Straße+Nummer existiert, aber es gibt kein Streetview dazu.
Noch ein Hintergrund - falsche Kontoverbindung:
- Ebay zeigte eine Verkäufer-IBAN an, die nicht funktionierte.
- Per Ebay-Mail teilte mir Verkäufer daraufhin eine andere IBAN mit, die auch nicht funktionierte.
- Per Ebay-Mail sagt Verkäufer auf meine neuerliche Beschwerde, dass mir die Bank schon helfen werde, ich solle dahin gehen. (Mir ist klar, dass ich hätte abbrechen sollen. Ich war dumm und dachte, ich sei nach Gewinn der Auktion verpflichtet zur Abnahme.)
- Ich habe erkannt, dass bei der zweiten Verkäufer-IBAN nur das „DE“ fehlte, habe es ergänzt und überwiesen. (Dämlich, ich weiß.)
Die Ebay-Telefonistin sagte dazu: Die IBAN, die der Verkäufer mir nannte, sei nicht die bei Ebay hinterlegte. Man habe immer das Recht, einen Kauf abzusagen, wenn z.B. nicht die bei Ebay hinterlegte IBAN verwendet werde.
Bin dankbar für alle Tipps und praktische Erfahrungen!