Ebay Kaufvertrag gültig nach Transaktionsabbruch

Hallo,
ich habe einen Artikel bei Ebay verkauft.
Der Käufer hat diesen auch zügig bezahlt und ich habe diesen auch umgehend losgeschickt.
Er hat die Ware auch schon erhalten (Sendungsverfolgung)
Der Käufer hatte mir bis dahin keine Nachricht oder sonstiges geschickt.
Da ich Privatverkäufer bin habe ich jegliche Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen.
Somit ist der Kauf schon abgewickelt.
Leider habe ich ihm eine Anfrage zum Transaktionsabbruch geschickt ohne jegliche begründung (sonstiges), was vll nicht das schlauste war.Diesen hat er auch angenommen und als bedingung gekoppelt das er die Ware doch nicht mehr haben möchte.
Jetzt will der Käufer vom Kauf zurücktreten und verlangt das ich ihm sein Geld zurück schicke.
Dabei unterstellt er mir arglistige Täuschung.Dies kann ich jedoch zu 100% ausschließen, da ich den Artikel genauestens und völlig wahrheitsgemäß beschrieben habe. (Er hatte den Artikel wohl verwechselt).

Jetzt meine Frage:
Ist der Kaufvertrag nichtig durch den Transaktionsabbruch?
Der „Kauf“ ist doch schon abgewickelt.
Er hat die Ware und ich das Geld.
Kann er von mir verlangen das ich die Ware zurücknehme? Wie gesagt als Privatverkäufer habe ich dieses explizit ausgeschlossen.

Ich wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Hallo,

Leider habe ich ihm eine Anfrage zum Transaktionsabbruch
geschickt ohne jegliche begründung (sonstiges),

warum denn das?

das schlauste war.Diesen hat er auch angenommen und als
bedingung gekoppelt das er die Ware doch nicht mehr haben
möchte.

Wie kann man an etwas, das man schon getan hat, eine Bedingung knüpfen?

Dabei unterstellt er mir arglistige Täuschung.

In Bezug auf was?`

Für mich sieht das so aus: der eine will durch den Abbruch die Ebay-Gebühren „sparen“ und der andere will sich - aus welchen Gründen auch immer - aus dem Kauf herauswieseln.

Ist der Kaufvertrag nichtig durch den Transaktionsabbruch?
Der „Kauf“ ist doch schon abgewickelt.
Er hat die Ware und ich das Geld.
Kann er von mir verlangen das ich die Ware zurücknehme? Wie
gesagt als Privatverkäufer habe ich dieses explizit
ausgeschlossen.

Du meinst, Du machst Dir Sorgen, daß das Porto für die Rücksendung teurer kommt als die „gesparten“ Ebay-Gebühren?

Ich wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Einladung zum Abbruch und Annahme desselben kann man als einvernehmliche Aufhebung des Kaufvertrages interpretieren, d.h. Rückzahlung des Kaufpreises und Rückgabe der Sache. Es wäre nur noch zu klären, wer die Versandkosten trägt.

Gruß´
C.