Ebay-Kleinanzeigen, darf er mich verklagen?

Hallo ich habe folgendes Problem,
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Fahrradrahmen getauscht. Nun habe ich von dem Tauschpartner ungefähr 2 Wochen nach dem Tausch eine Mail erhalten, dass mein zugeschickter Rahmen defekt bzw. Risse haben soll. Jedoch habe ich den Rahmen komplett ganz bis auf kleine Kratzer losgeschickt. Diese Kratzer hatte ich aber auch in der Beschreibung des Artikels aufgeführt. Trotzdem besteht nun der Tauschpartner darauf den Tausch rückgänig zu machen, ist das sein Recht ist nun meine Frage?

Vielen Dank schonmal im vorraus L.

Hallo ___luckylarsen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zuerst teile ich Ihnen mit, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erteilen darf, sondern nur aus meiner kaufmännischen Praxis heraus meine Meinung kund tue. Für verbindliche Rechtsauskunft wenden Sie sich bitte an einem Rechtsanwalt.

Zunächst gelten für die Tauschgeschäfte die gleichen Regeln wie für Kaufverträge, nur mit dem Unterschied, dass nicht Geld bezahlt wird, sondern ein Gegenstand (§ 480 BGB).

Nach diesen Regeln macht er nun eine mangelhafte Lieferung geltend und möchte vom Tauschgeschäft zurücktreten (§437 BGB). Wenn er wirklich den Rahmen kaputt erhalten hat, dann ist das sein gutes Recht. Wenn der Rahmen aber in Ordnung war, und Sie können das belegen bzw. bezeugen lassen, dann könnte es schwierig werden für den Empfänger. Sollte sich herausstellen, dass der Rahmen auf dem Versandweg beschädigt worden ist, dann besteht eventuell die Möglichkeit, dass der Wert durch den Transporteur (DHL, DPD, wer auch immer) ersetzt werden muss. Voraussetzung ist, dass der Versand versichert erfolgt ist.

Im übrigen darf jeder jeden verklagen, nur ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Erstmal vielen Dank für diese schnelle Antwort. Also meine Mutter und mein Stiefvater können bezeugen, dass der Rahmen ganz war beim abschicken. Reicht das aus? Also muss ich um es einfach auszusprechen, beweisen das der Rahmen vor dem abschicken ganz war? Ich habe auch noch mehrere Fotos von dem Rahmen vor dem Tausch hilft das auch?

MfG L.

Hallo,
verklagen darf er dich natürlich, wenn er meint im Recht zu sein. Fraglich kann nur sein, ob er tatsächlich auch Recht bekommt.
Was er möchte, ist ein Rücktritt vom bzw. eine Anfechtung des Tauschvertrages. Ein Grund dafür könnte sein eine Täuschung über den Zustand des Rahmens. ER müsste beweisen können, dass eine solche tatsächlich vorliegt. ER muss also auch beweisen, dass Risse bei Übergabe schon da waren. Das könnte er über ein Gutachten versuchen, ein Sachverständiger kann ggf. herausfinden, wie alt die Risse sind. Wenn du dir sicher bist, dass die noch nicht da waren, würde ich es darauf ankommen lassen.
Ich glaube nicht, dass er wirklich klagt. In den zwei Wochen können Risse durchaus durch ihn verursacht worden sein.
Abschließend weise ich daruf hin, dass das nur meine Meinung darstellt in keine Rechtsberatung ist. Meine Meinung ist unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit.

Hallo,
grundsätzlich ist das eine Rechtsfrage die nur ein Anwalt beantworten darf.
Aber meine Meinung ist . Er müsste beweisen das der Rahmen schon defekt war als du ihn versand hast. das dürfte schwer fallen.
Gruß

…zunächst einmal der Hinweis, dass ich hier lediglich (m)eine Einschätzung abgeben kann. Ein Gericht kann ganz anderer Auffassung sein…

Also verklagen kann Dich natürlich jeder :wink: ob er Erfolg hat ist eine ganz andere Sache…
Was sagen denn die Ebay-Bedingungen zum Thema „Tausch/Sachmängelhaftung“? Prinzipiell sollte jeder Privatmann immer die Sachmängelhaftung ausschliessen und dieses auch nachweisen können. Ansonsten könnte in Deinem konkreten Fall evtl. ein Transportschaden vorliegen für den ein Privatmann nicht haftbar zu machen ist. Fordere doch einfach mal Fotos vom „beschädigtem“ Rahmen an. Wenn der Riss ganz „frisch“ ist, könnte dieser ja auch beim unsachgemäßem Gebrauch entstanden sein.

mfg
Helmut W.

Das kann man so nicht beantworten. Wenn die Risse nicht offenkundig waren, also ihnen nicht bekannt waren und sie diese auch nicht erkennen konnten, dann liegt das Risiko bei dem Erwerber gebrauchter Waren. Der Verkäufer (oder hier Tauschpartner) kann nicht für nicht offenkundige Mängel haftbar gemacht werden, die ihm nicht bekannt waren. Die Prüfpflicht und die Grantieverpflichtung des Verkäufers hat also Grenzen.
In diesem konkreten fall handelt es sich auch noch um eine private Transaktion, da gelten die rechtlichen Gewährleistungsvorschriften ohnehin nicht.

Wenn Sie also nicht um Ärger zu vermeiden kulant sein wollen, dann hat ihr Tauschpartner m.E. keine rechtliche Handhabe, solange er nicht nachweisen kann, dass sie den Mangel hätten kennen müssen.

Hallo ___luckylarsen,

Sie müssten im Zweifelsfall nachweisen, dass die Mängel, die der Tauschpartner aufführt, direkt vor Versand nicht bestanden haben, das ist richtig.

Welche Beweismittel in welcher Form dafür ausschlaggebend sind, das kann dann Ihr Rechtsanwalt klären. Ob es glaubhaft ist, dass Ihre Eltern zweifelsfrei diese Mängel ausschließen können, wird dann der Richter entscheiden. Genauso verhält sich das mit den Fotos.
Bedenken Sie, dass die von Ihnen nicht erkannten Risse kaufrechtlich genauso behandelt würden, als würde Ihnen das schon bekannt gewesen sein.
Schließlich kann der Tauschpartner den Rahmen auch einem Experten (Fahrradhändler o.ä.) vorgelegt haben, der das dann beurteilt hat. Der würde dann als Zeuge vor Gericht geladen werden. Der wäre dreimal glaubhafter als Ihre Eltern, da er vom Fach ist.

Und zudem kann ein Prozess dieser Art auch ins Geld gehen, auch wenn Sie gewinnen, da in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht, Sie diesen aber trotzdem benötigen, um erfolgreich bestehen zu können. Sollte der Tauschpartner also ernst machen, würde ich zu dem Rücktausch raten, einfach aus wirtschaftlichen Gründen.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

VERKLAGT wird erstmal niemand! :wink:

Zur Frage: Das kann man so nicht einfach beantworten.
Wenn die Risse wirklich vorhanden sind, und ein Mangel an der Sache ist, dann kann er das machen (Rücknahme fordern) dabei hilft dann auch kein „hab ich nicht gesehen“.

Es geht dabei ehr darum wer die Versandkosten trägt.

Die Sache ist ehr, dass er/sie dir Bilder schickt von dem „Schaden“, ob er schon war oder nicht.

Wenn nun wirklich Schäden am Rahmen sind, die vorher nicht waren (!), so hätte der Käufer das UNMITTELBAR nach Erhalt sagen müssen, Sie SOFORT informieren müssen, den Rahmen SOFORT zurück schicken müssen.

Denn dann MÜSSTE es ja auf dem Transportweg passiert sein. (Was aber sache des VERKÄUFERS ist, sie müssen sich darumn kümmern)
Und er hätte Sofort Fotos machen müssen / sollen…

Also: ZUVORKOMMEND dem Verkäufer schreiben, was für Mangel, bitte um Bilder damit Sie feststellen können ob es sich um einen Transportschaden handelt.

Mehr kann man nun noch nicht sagen…

Wenn Du Garantie und Rücknahme schriftlich ausgeschlossen hast, hat er kein Rücktausch-Recht.

MfG

Hallo, mit Ebay Kleinanzeigen habe ich noch nicht viele Erfahrungen gemacht.
Im Allgemeinen gilt auch bei Ebay ein Rückgaberecht… und man ist als Verkäufer meisst der Dumme. Warum ? Weil man die Ware nicht mehr hat und eventuell die Fotos davon schon gelöscht sind, also alle Beweise futsch sind. Fakt ist, man sollte bei Ebay Kleinanzeigen nichts verschicken, sondern ausschliesslich Geld gegen Ware tauschen… wird auch in den Nutzungsbedingungen / Hilfeseiten so geraten !!!
Da ich aber in keinster Weise ein Rechtsexperte bin, auch wenn ich seit fast 10 Jahren Ebayer bin, rate ich dir, hole dir Rat bei einem Experten in Sachen Recht im Internethandel / Auktionen & Verkauf. Den findest du sicher auch hier bei WWW. … 2. Möglichkeit, ich bin bei www. wortfilter.de , dort berät Axel Gronen zu allen Fragen des Internethandels… du erreichst ihn per email unter : [email protected], oder bei Facebook unter: www.wortfilter.de
… leider hast du den Streitwert nicht angegeben…
Mehr kann ich dir dazu leider nicht raten…
VLG D.

Hallo ich habe folgendes Problem,
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Fahrradrahmen
getauscht. Nun habe ich von dem Tauschpartner ungefähr 2
Wochen nach dem Tausch eine Mail erhalten, dass mein
zugeschickter Rahmen defekt bzw. Risse haben soll. Jedoch habe
ich den Rahmen komplett ganz bis auf kleine Kratzer

Vielen Dank schonmal im vorraus L.

Erst einmal vielen Dank an alle die mir bis jetzt geantwortet haben. Ich werde mich mit dem Herrn Gronen in Verbindung setzten. Wirklich super das es solche Hilfsforen gibt. Sehr Hilfreiche und nützliche Antworten!

MfG L.

Hallo,
wenn du nicht einwandfrei und zweifelsfrei (Gutachten, Zeugen, Fotos etc.) beweisen kannst, dass deine Ware einwandfrei bzw. so wie beschrieben zum Käufer geschickt wurde, hat man in einem solchen Fall meist schlechte Karten, sorry. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diskutieren in einem solchen Fall meist nicht viel bringt und man am Ende die Ware doch besser zurücknimmt. Schau doch mal in den Ebay-Foren nach ähnlichen Fällen und entscheide dann. Macht den der Käufer/Tauschpartner einen seriösen Eindruck und könnte evtl. gar recht haben? Vielleicht hast du ja was übersehen? Immer schwer in solchen Angelegenheiten…
Viel Glück
mouseberg

hallo,

also um auf die Frage in der Überschrift zu antworten: verklager darf in Deutschland jeder jeden. Aber verkklagen bedeutet ja noch lange nicht, auch eine Verurteilung.

Zum Rücktauschrecht bei Fernabsatzverträgen gilt, dass bei gebrauchten Sachen eine Gewährleistung (und ein Rückgaberecht innerhalb 14 Tage nach Zugang der Ware) gegeben ist. Nur Privatpersonen können sich davon befreien, allerdings müssen sie darauf in ihrem Angebot deutlich hinweisen. Dann kann man als Privatperson Gewährleistung und Rücknahme wirksam ausschließen.

Sollte der verkaufte Rahmen nicht mit der Beschreibung übereinstimmen, dann hättest du die falsche Ware geliefert und müsstest nachliefern. Wenn jedoch alles so ist, wie oben beschrieben und du die Rücknahme ausgeschlossen hast, zusätzlich noch einen Zeugen benennen kannst, der den Zustand der Ware kannte, dann solltest du gute Karten haben.

Der Anspruch des Tauschpartners könnte an zwei Punkten scheitern:
Könnte es nicht sein, dass ihr einen Gewährleistungsausschluss vereinbart habt?; ist bei derartigen Aktionen doch eigentlich üblich…

Darüber hinaus muss der Tauschpartner natürlich den Mangel auch beweisen u. zudem beweisen, dass selbiger Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat. Bei zwei Wochen ist das natürlich nicht ganz so einfach.