Hallo ___luckylarsen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zuerst teile ich Ihnen mit, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erteilen darf, sondern nur aus meiner kaufmännischen Praxis heraus meine Meinung kund tue. Für verbindliche Rechtsauskunft wenden Sie sich bitte an einem Rechtsanwalt.
Zunächst gelten für die Tauschgeschäfte die gleichen Regeln wie für Kaufverträge, nur mit dem Unterschied, dass nicht Geld bezahlt wird, sondern ein Gegenstand (§ 480 BGB).
Nach diesen Regeln macht er nun eine mangelhafte Lieferung geltend und möchte vom Tauschgeschäft zurücktreten (§437 BGB). Wenn er wirklich den Rahmen kaputt erhalten hat, dann ist das sein gutes Recht. Wenn der Rahmen aber in Ordnung war, und Sie können das belegen bzw. bezeugen lassen, dann könnte es schwierig werden für den Empfänger. Sollte sich herausstellen, dass der Rahmen auf dem Versandweg beschädigt worden ist, dann besteht eventuell die Möglichkeit, dass der Wert durch den Transporteur (DHL, DPD, wer auch immer) ersetzt werden muss. Voraussetzung ist, dass der Versand versichert erfolgt ist.
Im übrigen darf jeder jeden verklagen, nur ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.
Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern