Halloo, ich hab ein „kleines“ Problem. Ich hab bei Ebay Kleinanzeigen ein Iphone gekauft. In der Anzeige wurde es als „wie neu“ beschrieben. Ich habe es dann abgeholt, auch eingeschaltet und es hat ganz normal funktioniert. Als ich zuhause meine Simkarte eingelegt habe, hab ich gemerkt, dass ich immer wieder sehr schlechten, bis gar keinen Empfang hatte (ich schätze mal, dass die Antenne oder so kaputt ist) und dass ich beim Telefonieren nur was höre, wenn der Lautsprecher an ist. Der Verkäufer nimmt das Handy natürlich nicht zurück, da er ja gesagt hat, er würde keine Garantie übernehmen. Allerdings ist er ja verpflichtet mir eine Mangelfreie Ware zu verkaufen, vorallem wenn es so in der Anzeige stand. Jetzt ist meine Frage: Was kann ich tun?
Gibt es nicht so etwas wie arglistige Täuschung im BGB? Ich würde noch mal mit dem Verkäufer sprechen und/oder mich an eBay wenden. Eventuell macht auch die lokale Verbraucherberatung Rechtsbelehrung.
Hallo,
versuch mal das Handy nur oben zu halten und schau wie der Empfang ist. Diverse Iphones hatten das Problem, dass man wenn man es an der falschen Stelle, unten links glaub ich, anfasst, kaum Empfang hat, das hat Apple dann mit ner Gratis Hülle „gelöst“ die das Problem behob.
Ansonsten wenn das Ding einen Defekt hat und der Verkäufer dir versprochen hat dass es einwandfrei funktioniert oder den Defekt verschwiegen hat, dann muss er es zurück nehmen.
hallo,
würde mal meinen „schwierige Kiste“.
Also ich sehe das so : ( allerdings absolut als Laie )
Du hast abgeholt - dabei hattest du die Möglichkeit das Teil zu prüfen.
Und indem du das dann bezahlt und mitgenommen hast bist du auf die Bedingungen des Verkäufers eingegangen.
Denke, da müßtest wenn es zu einem Rechtsstreit kommt nachweisen können dass der Verkäufer das Problem kannte und es dir verschwiegen hat.
Dürfte schwierig sein. Andersherum wird der Verkäufer
argumentieren dass bei ihm alles in Ordnung war, und erst nach dem Kaufen etwas kaputt gegangen ist.
Und das kannst du auch nicht widerlegen.
Sehe das also so, dass du da keine „guten Karten“ hast.
Aber wie schon oben geschrieben - ich bin nur Laie.
Was ich so als letzte Idee noch hätte ist Folgendes : ich würde bluffen, so in der Art, - dass ich dem Verkäufer - nur so als kurze Info - mitteilen würde dass ich bei einem Anwalt war, und dieser mir empfohlen hat das Gerät in eine Fachwerkstatt zu geben um auch ggf. erfahren zu können wie alt der Schaden sei. ( Bluff doch - m.M. nach hast du nichts zu verlieren. )
Und dazu würde ich dem Verkäufer was mitteilen in der Art, dass letzte Untersuchung zwar etwas teurer wäre und auch einige Zeit in Anspruch nehmen würde, aber da du dir sicher wärst dass das Gerät diesen Schaden nicht bei dir bekommen hat, gehst du davon aus, dass er demnächst nochmal von dir hören wird bzw. von deinem Anwalt.
Knapp und kurz, dass du dich so nicht mit der Sache / seiner Reaktion zufrieden gibst.
Und dann würde ich mal abwarten.
Falls er wußte … könnte er ja kalte Füße bekommen.
Aber das echt nur als „letzte Idee“ …
Drücke dir die Daumen, dass entweder noch jemand Anderes dir weiterhelfen kann oder der Verkäufer doch noch ein Einsehen hat.
liebe Grüße marita
Hallo, wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, hat man ein Rückgaberecht. Bei einem privaten Verkauf sieht es schon schlechter aus zumal das Handy ja bei Übergabe funktioniert hat. Dann muss es der V. meiner Meinung nach nicht zurücknehmen. Am besten holst du dir da aber noch andere meinungen ein.
Kann denn der Mangel evt. an schlechtem Empfang in deiner Wohngegend liegen ?
Gruss Petra
Leider hast du nicht wirklich viele sinnvolle Möglichkeiten.
Der Verkäufer hat dir die Option gegeben das Gerät zu testen.
Ist so gekauft wie gesehen dann an der Stelle. Privatpersonen übernehmen nun leider keine Garantie.
Dafür hast du wahrscheinlich weniger bezahlt als von einem Händler.
Wenn du wirklich denkst betrogen worden zu sein, dann hilft nur ein Anwalt und der wird im Zweifel teurer als das Gerät selbst.
Hallo,
Ich glaube das ist eher ein Fall für die Rechtsabteilung!
Wenn es eines der ersten iPhone 4 ist, wäre es nicht mal gelogen, die sind tatsächlich mit einem Antennenproblem ausgeliefert wurden.
Setz dich bitte mit eBay in Verbindung, die müssten wissen wie du dich da verhalten musst!
MfG
Rechtsfragen kann ich nicht beantworten. Wenn aber die Fehler in der Versteigerung nicht erwähnt wurden, könnte man ggf. dagegen klagen.
Aber kenn mich da nicht aus.
Hallo Noemi,
wende ich am besten mal direkt an eBay, die sollten Dich da unterstützen.
Gruß Robert