Ebay Markenartikel

Hallo, ich habe im September 2023 einen neuen Rasierapparat von Philips bei einem Ebay-Shop gekauft.Zumindest nennt er sich so.Auch heute noch.
Der Rasierer war jetzt auch nicht der Teuerste.Aber dennoch!
Letzte Woche war der Akku des Rasierers leer und ich wollte den Rasierer mit dem damals in der OVP mitgelieferten Ladegerät aufladen.
Das Aufladen funktionierte aber nun nicht mehr.Der Rasierer machte keinen Mucks mehr und lässt sich nicht laden.
Also habe ich den Ebay-Verkäufer um Hilfe gebeten, der meinte aber,dass ich mich an den Hersteller wenden solle - also Philips.
Philips meinte dazu, dass es bei Käufen über ebay keine Garantie oder Gewährleistung von Philips gebe.
Man stellte per Ferndiagnose fest,dass das Ladegerät defekt sei und ich im Philips Shop eines kaufen solle.
Falls dies nicht der Fehler sei, könne ich ja das Ladegerät zurückgeben.
Auf die Frage, was dann mit dem Rasierer passiert, gab es die Antwort,dass der Verkäufer sich darum kümmern müsse.

Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich nun einen neuen Rasierer?
Wen muss ich notfalls dazu bringen,sich um meinen Anspruch zu kümmern.
Wer muss gewährleisten?

Danke im Voraus.

Hallo,

Die Pflicht zur Gewährleistung liegt per Gesetz beim gewerblichen Händler.

Das ist eine Methode von der man häufig liest und hört. Nicht nur in Bezug auf Ebay, auch Händler mit eigenem Online-Shop und niedergelassene Händler versuchen, gemäß diesen Schilderungen, sich um ihre Gewährleistungspflicht zu drücken.

Sicher hat Philips seine Garantiebedingungen online gestellt, in denen Du diese Behauptung nochmal verifizieren könntest.

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aber nur, wenn ein Mangel der Sache vorliegt; ist der Kauf länger als 6 Monate her, muss @la habana das beweisen.

@la_habana:

Mit wem hattest du denn da Kontakt?

Du packst Rasierer und Ladegerät in einen Karton, legst die Originalrechnung dazu und rufst vorher folgende Seite auf:

In der Regel bekommst du während der Garantiezeit* eine Paketmarke und dann geht das Gerät in ein Servicecenter.

Wir haben hier ständig mit Philips-Geräten zu tun. Es ist denen egal, ob das Gerät bei Elektro-Himmler (gegr. 1876) in Günzburg oder an einem Stand auf dem Fischmarkt von Alicante gekauft wurde.

(* Ich weiß, Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Naturschauspiele. Nur unerheblich, wenn er/sie/es dadurch wieder zu einem funktionierenden Rasieerr kommt.)

Da liegt Deinerseits veraltetes Wissen vor. Seit dem 01.01.2023 greift die so genannte Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten.

Aha, Danke, das war mir jetzt gar nicht …
auf alle Fälle: er/sie/es soll die Reparatur bzw. Serviceensatz über das Garantieportal veranlassen.

@la_habana Ich habe übrigens inzwischen mal die Gerantiebedingungen als FAQ durchgelesen. Also eine verkürzte Variante in einfacher Sprache.

Dort wird der Wiederverkauf eines privaten Kunden an einen anderen privaten Kunden zum Beispiel via eBay als Ende der Garantie angeführt. Aber nicht, dass der gewerbliche Händler nicht über eBay verkauft hat.