Eben genau da ist der Punkt. Er hat ggü. dem Käufer die Nachweispflicht. Kann er die nicht erbringen, muss er halt Ersatz liefern oder gutschreiben.
Mit den Vereinbarung zwischen Verkäufer und dem Transport-Dienstleister (oft steckt da dann noch ein Logistik-Dienstleister dazwischen) muss sich ein privater Käufer nicht rumschlagen.
Zudem ist es nur ein zusätzlicher Aufwand. Wenn sich der End-Kunde an den Transport-Dienstleister wendet, wird zwar grob(!) mit wenig Aufwand geprüft, aber dann an den Auftraggeber des Transports verwiesen … und das bei oft schlechter Erreichbarkeit und langen Reaktionszeiten.
Der Auftraggeber wendet sich an den Transport-Dienstleister mit den diversen Unterlagen (z. B. Wertnachweis). Ohne diese Unterlagen wird erst gar keine „richtige“ Recherche begonnen und diese Unterlagen liegen dem Empfänger nicht mal vor.
So eine Recherche benötigt gerne mal 3-4 Wochen.
Ergo: Es bringt den Käufer eigentlich nur Nachteile, wenn er sich selbst an den Transport-Dienstleister wendet. Es vergeht unnütz Zeit und die ganzen Pflichten wie eine pünkliche Lieferung hat ihm gegenüber der Verkäufer einzuhalten.
Die überwinde ich, wenn sich der Fragesteller die Seinige überwindet, statt nur Textfragmente hinzuwerfen, die sehr offensichtlich kein zusammenhängendes Bild ergeben.
Mir hat gleich schon im ersten Satz gefehlt, wo DHL was genau ausgesagt hat. Es ist ja nichtmal klar, was die Sendungsverfolgung konkret aussagt.