Ebay, nochmaliger Versand erforderlich

Hallöchen, ein Artikel wurde bei Ebay verkauft, dieser wurde bezahlt und auch verschickt. Nach 14 Tagen kam der Artikel zum Verkäufer zurück, mit dem Vermerk, das Paket sei durch den Empfänger nicht von der Postfiliale abgeholt worden. Die Nachfrage beim Käufer ergab, dieser sei nicht über die Ablage des Paketes in der Filiale benachrichtigt worden. Wer trägt die Kosten für den erneuten Versand? Vielen Dank!

Gruss Goetz

Hallo,

ich würde genau damit

zur Post gehen und verlangen, dass die Sendung erneut befördert wird, und zwar ohne zusätzliches Entgelt. Sollen die das doch intern klären, warum der Empfänger nicht benachrichtigt wurde …

Gruß
Christa

Hallo,

beim privaten Verkauf geht das Transportrisiko zu Lasten des Käufers:
„Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.“
(§447 BGB)

Der Verkäufer hat also seine Pflichten aus dem Kaufvertrag in dem Augenblick erfüllt, wenn er die korrekte Sache ordentlich verpackt und richtig adressiert dem Versanddienstleister übergeben hat.

Nun kam es zum Rückversand und ein nochmaliger Versand wird nötig. Neben der sicherlich sinnvollen Vorsprache beim Paketdienst wegen der nicht erfolgten Benachrichtigung des Empfängers (mit offenem Ausgang) besteht meiner Meinung nach kein Anspruch des Käufers auf Übernahme der zweiten Versandkosten durch den Verkäufer, da - wie oben dargelegt - das Versandrisiko das Risiko des Käufers ist.

Vielen Dank! Ich werde es zunächst bei der Post versuchen, vielleicht zeigt man sich kulant.

Ich wünsche dir viel Erfolg! Von DPD habe ich gehört, man braucht es gar nicht erst zu versuchen, aber bisher zumindest war DHL in der Regel einsichtig(er).

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Man sollte aber noch prüfen, ob der Käufer per Mail benachrichtigt wurde. Das scheint neuerdings auszureichen (AGB-Änderung). - Allerdings wahrscheinlich nur, wenn der DHL die Mail-Adresse bekannt war.

Ich hab jetzt keine Lust, diese AGB zu lesen, soll ein Hinweis sein.

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