Ebay: privat oder gewerblich

hallo www’s ich hätte mal ne frage bezüglich ebay.
und zwar bekomme ich momentan günstig, grosse mengen an restposten und möchte diese bei ebay verkaufen, allerdings will ich mich deswegen nicht selbständig machen. ich hab mir das bei ebay die bestimmungen dafür durchgelesen sprich: 100 bewertungen pro monat oder ständig wiederkehrende angebote usw. jetzt mein problem: ich würde es ja mal drauf ankommen lassen und die artikel weiter verkaufen allerdings interessieren mich doch mal die möglichen konsequenzen. kann mir jemand sag was passiert wenn ich zuviel verkaufe, gibt es da ne meldung beim finanzamt oder ähnliches oder wird mein account gespert? hat jemand von euch da schon erfahrungen gemacht?

bitte keine panikmache aber auch nicht untertreiben!!!

danke im vorraus

alcatraz

Erstmal würde ich mich bei dem Konzern informieren ob es überhaupt rechtens ist größere Mengen von dem Hersteller zu verkaufen. habe mal in einem Bericht von Akte auf Sat.1 gesehen das eine Frau verklagt wurde weil sie 5 Designerstücke über ebay verkauft hatte was sie nicht durfte.

Wenn du fortlaufend 100 Bewertungen bekommst ist ja auch alles ijn Ordnung, aber diese sogenannten „Powerseller“ haben bei ebay immer eine Steuernummer mit angegeben, sprich Gewerbe angemeldet, also denke ich mal ohne geht es nicht. U nd ebay beobachtet ja auch seine Leute.

Also ich würds nicht „drauf ankommen lassen“

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hi pascal, den bericht hab ich auch gesehn, aber von der seite her ist das schon abgeklärt.

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Servus,

zum Thema „Meldung beim Finanzamt“: Im XX. Jahrhundert war das so, dass man in solchen Zusammenhängen einzelfallbezogene Meldungen und Kontrollmitteilungen etc. schrieb.

Heute ist der Fiskus bei allem, was bei ebay läuft, voll automatisiert mit dabei. Allein die Anzahl der dann nachher, wenn die Post vom FA da ist, auf solche Situationen bezogenen Fragen hier im Forum und in der Expertensuche lässt darauf schließen, dass der Crawler (nennt man das so??) der Finanzbehörden in diesem Zusammenhang sehr effizient arbeitet: Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Fall nicht rausgefiltert wird.

Die steuerlichen und gewerblichen Aspekte sind in diesem Fall ein bissel auf der Grenze: Klar ist, dass es in jedem Fall zu steuerpflichtigen Einkünften führt, wenn Ware zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wird. Ob umsatzsteuerlich und gewerberechtlich Unternehmereigenschaft und stehendes Gewerbe entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Umsatzsteuerlich eher ja, gewerberechtlich bei nur einmaligem Handeln eher nein. Wobei die Gewerbeanmeldung das FA nicht interessiert.

Schöne Grüße

MM

bitte keine panikmache aber auch nicht untertreiben!!!

Auch lesenswert: http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…

Na ja Martin,
lese mal hier:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/25/0,3672,555228…

Gruß
Peter

Hallo,

usw. jetzt mein problem: ich würde es ja mal drauf ankommen
lassen und die artikel weiter verkaufen allerdings
interessieren mich doch mal die möglichen konsequenzen. kann
mir jemand sag was passiert wenn ich zuviel verkaufe, gibt es
da ne meldung beim finanzamt oder ähnliches oder wird mein
account gespert? hat jemand von euch da schon erfahrungen
gemacht?

Du würdest dir weniger Ärger mit dem Finanzamt, noch weniger bei Ebay einhandeln, sondern vermutlich mehr mit Mitbewerbern. Durch die fehlende MwSt. kannst du deine Angebote um 20% günstiger anbieten. Unschlagbar also. In diesem Fall wird man dir dann vermutlich Abmahnungen wegen der fehlenden Widerrufsbelehrung schicken. Vielleicht bringt dir das auch eine Anzeige beim Finanzamt. Ein Privatverkauf ist es ja auf keinen Fall.

Ein Gewerbe anmelden,kosten ein paar Minuten und glaube 20 EUR, eine Abmahnung kann dich über 100 EUR kosten.

Anleitung zur Steuerhinterziehung
Hi,

sag mal erwartest Du im Ernst, dass dir bei deiner geplanten Steuerhinterziehung auch noch jemand behilflich ist und dir hier Tipps und Ratschläge gibt?

Kopfschüttel…

S.J.

interessieren mich doch mal die möglichen konsequenzen. kann
mir jemand sag was passiert wenn ich zuviel verkaufe, gibt es
da ne meldung beim finanzamt oder ähnliches oder wird mein
account gespert? hat jemand von euch da schon erfahrungen
gemacht?

Servus,

dieses:

Du würdest dir weniger Ärger mit dem Finanzamt (…) einhandeln,

halte ich für eine gewagte Prognose. In so einem Fall gibts kein „Versehen“ und bei den vermutlich im Spiel befindlichen Beträgen auch keine OWi - und Einstellung wegen Geringfügigkeit eigentlich bloß zu runden Geburtstagen.

Aber im Grund stimmt das schon: Es geht eher um Ärger mit dem Staatsanwalt als mit dem FA.

Schöne Grüße

MM

Servus Peter,

den Bericht des Bundesrechnungshofes kenne ich nicht. Die Auszüge daraus, die hier wiedergegeben sind, bleiben zu vage für eine Beurteilung der Nachricht. Das, was für den Rechnungshof interessant ist - nämlich das Verhältnis vom (in der Vergangenheit liegenden) Aufwand zum laufenden Ertrag - ist für den einzelnen Betroffenen ganz uninteressant, wenn er mal rausgefischt wurde.

Mir reichen - wie gesagt - die hier, in der Expertensuche und auch in der beruflichen Praxis auftretenden Fälle völlig aus, um vor dem Verlassen auf die scheinbare Anonymität von e-bay zu warnen. Insbesondere deswegen, weil es in diesen Fällen hinsichtlich Vorsatz kein Vertun gibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

dieses:

Du würdest dir weniger Ärger mit dem Finanzamt (…) einhandeln,

halte ich für eine gewagte Prognose. In so einem Fall gibts
kein „Versehen“ und bei den vermutlich im Spiel befindlichen
Beträgen auch keine OWi - und Einstellung wegen
Geringfügigkeit eigentlich bloß zu runden Geburtstagen.

Man kann zwar feststellen, ob jemand gewerblich handelt, es ist aber nicht unbedingt einfach, den Realnamen zu bekommen. Auch als privater Verkäufer kann man Steuern abrechnen, betrogen wird in dem Fall der Käufer. Und wenn man dann beim Finanzamt nur 10 verkaufte Teile angibt, in Wirklichkeit aber 100 verkauft hat, springt ein schönes Sümmchen dabei heraus.

Aber als Mitbewerber hat man da stärkere Argumente und in diesem Fall, einem der eher seltenen, ist die Abmahnung auch gerechtfertigt, wobei ich immer noch dafür bin, dass die erste kostenlos ist.

Hallo Martin,

Evtl. hast Du sogar recht.

Ganz interessant und recht ausfühlich:
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/finanze…
„Xpider - doch nicht so zahnlos, wie jüngst behauptet?“

Den ausführlichen Bericht konnte ich nicht finden und die BT-Drucksache gibt auch nichts her.

Gruß
Peter

Vorsicht ist geboten! Eine Übersicht mit weiteren Infos und Rechtssprechung hierzu findest du hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-gewerblich-ebay-kleinanzeigen-amazon-ab-wann-unternehmer/
Folgende Indizien lassen „Gewerblichkeit“ vermuten:
● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet
● Anbieten von gleichartigen Artikeln
● Verkauf von Neuware
● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern
● Bezeichnung als „Powerseller“, „Händler“ oder „Betreiber“
● Verwendung von eigenen AGB