Ebay PRIVAT oder GEWRBLICH

Ich sehe immer wieder Verkäufer mit 900, manchmal über 1000 Bewertungen und handeln als private Verkäufer. Das ist doch sicher nicht in Ordnung, oder? Was kann man tun, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt. Zwei mal bin ich beim Kauf reingefallen und die Verkäufer reden sich damit heraus, dass Sie ja privat handeln.

Danke und Gruss, Dagmar

Hallo,

schwer zu sagen,da das eher rechtliche Dinge sind.
Ich würde das mal bei Ebay melden.
Mehr weiß ich auch nicht dazu.

Mit freundlichen Grüßen,

Jak

Hallo Dagmar,
das Einzige was man machen kann, ist, es bei Ebay anzuzeigen und eben vorher gut recherchieren wenn man etwas kaufen möchte.
Im Zweifesfall dann lieber nicht bieten wenn ein als „Privat“ gemeldeter Verkäufer offensichtlich gewerblich handelt.
Viele Grüße Petra

Hallo Dagmar,

ich kenne ebenfalls Verkäufer, welche um die 1000 Bewertungen haben, aber wirklich private Verkäufer sind. Es gibt eben Leute, die machen absolut alles zu Geld.

Wenn Sie beim Kauf reingefallen sind bzw. getäuscht wurden, besteht für Sie die Möglichkeit einen Fall bei eBay zu öffnen. Der Käufer muss dann in irgendeiner Form reagieren. Auch eBay selbst ist in den meisten Fällen sehr hilfreich.
Sollte es dennoch keine Einigung geben, besteht für Sie die Option den Verkäufer schlecht zu bewerten. Dann sehen auch andere Käufer, wo sich die schwarzen Schafe in eBay „herumtreiben“.

Viele Grüße
Diosa

hallo,
warum sollte jemand mit 1000 und mehr Bewertungen nicht privat sein ?
Erstens denke ich mußt du dazu mal sehen in welcher Zeit sich die Bewertungen ergeben haben und dazu auch wieviele Bewertungen davon als Käufer.
Und in einem Privatenhaushalt indem Kinder aus Klamotten rauswachsen - Kinderbücher/Spielzeug nicht mehr gebraucht werden, jemand verstorben ist … umgezogen wird oder Haushalte zusammengelegt werden … wenn da jemand alles was anfällt einstellt …
da sammelt sich ganz schnell mal was an.
Denke die Anzahl von Bewertungen ist kein Kriterium.
Was m.M. nach eher ein Kriterium ist, ist wenn jemand
permanent immer wieder neue und gleiche Sachen anbietet.
Also eine neue Kaffeemaschine wäre für mich auch bei einem Privatanbieter möglich ( eben das falsche Geschenk ) - aber wenn da jemand zeitgleich oder permanent hintereinander immer wieder neue Kaffeemaschinen anbietet dann wäre das z.B. etwas was mich daran zweifeln lassen würde dass da jemand nur privat verkauft.
Und das kann dann auch bei einem Verkäufer mit 200 Bewertungen der Fall sein.
Und dann denke ich wäre Ebay eine mögliche Meldeinstanz.
liebe Grüße marita

Hallo, die Bewertungen werden für Käufe und Verkäufe abgegeben - und dann ist auch zu bedenken in welchem Zeitraum. Mein Account begann im Dez. 01 und ich hab mittlerweile auch über 1000 Bewertungen als PRIVATER KÄUFER UND GELEGENTLICHER VERKÄUFER.
Es hilft nur die Angebote richtig zu lesen und bei Fragen auch eine Mail an den Verkäufer zu senden, außerdem kann man sich auch bei Ebay beschweren wenn die Lieferung von der Beschreibung abweicht.
Liebe Grüsse

Hallo Dagmar,

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht Rechtsanwalt bin und somit diese Antwort nicht verbindlich ist. Es entsteht hier kein Beratervertrag und ich übernehme für Schäden aufgrund meiner Antwort keine Haftung. Ich teile lediglich meine Meinung mit, die sich aus meiner Praxis im kaufmännischen Bereich gebildet hat. Sollten Sie verbindliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt und/oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

Die Anzahl der Bewertungen sind kein alleiniges Kriterium zur Bewertung einer Tätigkeit bei ebay. Vielmehr ist die Höhe des Umsatzes interessant, die innerhalb eines Jahres erzielt wird. Neulich habe ich von einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2012 gelesen, die die Tätigkeit eines ebay-Verkäufers als gewerblich eingestuft hat, da die Umsätze aus den Verkäufen deutlich im fünfstelligen Bereich gelegen haben.

Einen ebay-Verkäufer zu zwingen, dass er sein Gewerbe anmeldet, halte ich für sehr gefährlich. Der Verkäufer würde seinerseits einen Anwalt einschalten und sich mit Händen und Füßen wehren. Sollte der Verkäufer Erfolg haben, dann besteht die Gefahr der Gegenklage auf Schadenersatz und/oder Strafanklage wegen übler Nachrede o.ä.

Als Käufer bei ebay prüfe ich immer zuerst den Verkäufer und setze die Messlatte sehr hoch. Meine Kriterien sind: Verkäufer ist offensichtlich gewerblich (Widerrufsbelehrung, Firma als Impressum, ebay-interne Einstufungen wie Powerseller, Topbewertung, usw. Die Bewertungs-/Kundenzahl liegt im fünfstelligen Bereich und hat mindestens 99,5 % positiv.) Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann denke ich erst über einen Kauf bei diesem Verkäufer nach.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!

Bis denne
gitarrejoern

jawohl, das konnten Sie.
Danke und Gruss, Dagmar

Hallo Dagmar,

es gibt da interessante Finanzgerichtsurteile.

Hier der meiner Meinung nach beste Link zu dieser Problematik:

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay…

Die durchaus mögliche Meldung bei eBay ist nutzlose Zeitverschwendung.

Es hilft eigentlich nur die Meldung beim für den Verkäufer zuständigen Finanzamt - denn die Finanzämter sind wahnsinnig scharf auf die beim gewerblichen Verkauf anffallenden Steuern (MwSt. + Einkommensteuer).

Ich hab das in den vergangenen Jahren - vor allem, wenn mir die Verkäufer blöd kommen - schon mehr als ein halbes Dutzend mal gemacht.

Da die Rechtsprechung - bisher jedenfalls - noch recht uneinheitlich ist, hilft eigentlich nur die vorgenannte Maßnahme, da die Finanzämter ihre Ansprüche in jedem Fall mit Nachdruck durchsetzen.

Es genügt bei der Anzeige bei dem für den „Versandort“ des Verkäufers zuständigen Finanzamt allein die Angabe des eBay-accountes, da die Finanzämter gegenüber eBay ein doch recht umfangreiches Auskunftsrecht haben und eBay, um entsprechenden Ärger zu vermeiden, den Auskunftersuchen von Behörden im Allgemeinen zügig nachkommt.

Gruß Wolfgang

Hallo Dagmar

Bei der Anzahl der Bewertungen musst du unterscheiden zwischen Bewertungen für Käufe des Mitglieds und Verkäufen, dann relativiert sich das schon ziemlich.
Gewerbliche Verkäufer müssen, neben einer Gewerbeanmeldung auch eine Steuernummer haben, damit das Finanzamt auch was davon hat. Es gibt, soviel ich weiss, noch keine genaue Definition, ab wievielen verkäufen ein privater Anbieter doch eher als gewerblich einzustufen ist, allerdings, ohne Gewerbeanmeldung ist und bleibt er privat und nicht haftungspflichtig. Gute private Verkäufer ( Bewertungsstand 99-100 % Positiv ) werden bei Problemen immer versuchen, sich mit dem Käufer zu einigen und im Sinne des Käufers zu entscheiden, damit sie keine negativen Bewertungen erhalten. Ich selbst bin seit 10 jahren Ebayer und habe nur wenige negative Erfahrungen gemacht, und ich kaufe fast Alles über Ebay, was nicht zu hochwertig ist und damit zu teuer ist. Ausserdem hast du bei bezahlung per PayPal die Sicherheit, bei Problemen immer dein geld zurück zu bekommen. Hoffe, ich konnte helfen… (auch) Dagmar

Guten Tag,
danke für Deine Antwort. Wieso schreibst Du, der private Verkäufer ist nicht haftungspflichtig, wenn mir nachweislich eine Lacoste Polo Fälschung verkauft wird. Der Verkäufer hat 900 Bewertungspunkte, davon knapp 700 Verkäufe in 5 Jahren. Privat oder Händler?
Lieben Gruss, Dagmar

Hallo Dagmar,

es gibt eine gewisse Klausel das du in einem Zeitraum von ca 1 Monat nicht mehr als glaube ich 10 Artikel verkaufen kannst um privater Anbieter zu bleiben.

gruß

Patricia

Hi Dagmar,
ich meine natürlich den redlichen Ebay Verkäufer, nicht die Plagiatsverkäufer… so etwas muss bestraft werden…aber ehrlich: Markenware auf Ebay einkaufen, höherwertige jedenfalls, lass die Finger davon …
LG Dagmar

Hallo! :smile:
Also ich denke, die Anzahl von Bewertungen sagt nicht viel aus.
Ich habe selbst 424 Bewertungen als privater verkäufer, dabei stammen die meisten von Käufen!
Ich bin aber schon seit Anfang 2003 dabei und würde mich nicht als besonders aktiven Verkäufer/Käufer sehen.
Ich sags mal so: Man muß schon genauer hinsehen und nicht nur auf die bloße Berwertungsanzahl schauen! :smile:

Ansonsten kann ich auch nicht genau sagen, wo privat aufhört und gewerblich anfängt.
Viell. steht dazu etwas in den AGB von Ebay.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Liebe Grüße
Michael

Hallo, es ist und wird immer ein Problem sein auf ebay,das Problem ist,daß es seitens von ebay und Staat einfach nicht klar geregelt ist.Andere Leute werden Dir was anderes sagen aber dies ist meine Meinung.Ich wollte zb ebay gewreblich anmelden,ich habe zwar bei weitem keine 1000 Bewertungen sondern eine ganze 0 weniger also knapp 100 aber privat sind ja eigentlich nur private Dinge die Dir gehören und nicht Sachen,gar keine,die mit Gewinnabsicht ge und verkauft werden.Das hiesse lt Gesetz und AGB bereits gewerblich.Das Problem ist aber folgendes.Abgesehen von den Kosten und Problemen bei einem Gewerbe,lacht Dich das Finanzamt aus wenn Du ganze 50Euro Umsatz im Monat hast.Auch die Shop Anmeldung bei ebay würde sich so nicht rentieren.Die genaue Begriffserklärung ist folgende: Wenn Du REGELMÄ?IG Artikel ein und verkaufst mit einer Gewinnabsicht.D.h. was ist regelmäßig.Bei mir zb,da ich es nur ein einziges Mal gemacht hatte,war mit Sicherheit keine Regelmäßigkeit.Ich habe mich sehr sehr lange,bei ebay,im Amt,bei der Steuer und in goolge informiert und muss sagen.Sehr sehr viele private Verkäufer auf ebay sind bzw müss ten gewerblich sein.Das ist eigentlich Betrug und Steuerhinterziehung.Man kann sooo viel schreiben über all das…hoffe hilft ein bißchen…

eshop ? ab wann Gewerblich ? Frage stellen

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Privater Onlineshop ? ab wann Gewerblich ?
R34P3R
Frage von R34P3R
23.09.2009, 06:48 Uhr | 379 | 5
Hallo zusammen. Ich bin neu bei wer-weiss-was und würde gerne eine Frage loswerden.

Nehmen wir Folgendes an:

Paul-XY plant zur Zeit einen kleinen Onlineshop für Computer-Systeme da er in seiner Freizeit begeisterter PC-Schrauber ist und er sich etwas Kleingeld dazuverdienen möchte.

Doch wie genau kann Paul-XY so etwas rechtens aufbauen ? Wie viel darf er maximal verdienen bis er ein Gewerbe anmelden muss ? oder reicht es wenn er es bei der Lohnsteuer angibt ? Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus ?

Danke für alle Inforamtionen.
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3 Antworten
Inder
Antwort von Inder
23.09.2009, 10:36 Uhr
Re: Privater Onlineshop ? ab wann Gewerblich ?
Wie
viel darf er maximal verdienen bis er ein Gewerbe anmelden
muss ?

0 euro

oder reicht es wenn er es bei der Lohnsteuer angibt ?

diese variante wäre mir neu. wie soll das funktionieren ?

Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus ?

wie bei jedem anderen gewerbetreibenden auch…

gruß inder
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Kommentar von R34P3R | 24.09.2009, 04:03 Uhr
Re^2: Privater Onlineshop ? ab wann Gewerblich ?
Vielen Dank für eure Antworten. Nehmen wir nun an Paul möchte dennoch einen kleinen Onlineshop nebenher betreiben und meldet diesen als Gewerbe an… ist Paul nun selbstständig ? Oder wie läuft das mit den Versicherungen usw. da Paul ja schließlich eine Festeinstellung in seinem Hauptberuf hat.

Danke
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Kommentar von Hartmut_D | 25.09.2009, 19:17 Uhr
Re^3: Privater Onlineshop ? ab wann Gewerblich ?
ist Paul nun selbstständig ?

Ganz genau, Gewerbetreibender im Nebenberuf um noch ganauer zu sein, das kann man bei der Gewerbeanmeldung ankreuzen

läuft das mit den Versicherungen usw. da Paul ja schließlich
eine Festeinstellung in seinem Hauptberuf hat.

Das läuft alles wie gehabt, nur das er jetzt zusätzlich ein Gewerbe hat. Einige Dinge beim Gewerbe selbst müssen/sollten ggf. extra versichert werden (Gewerbehaftpflicht z.B.)
Nochmal ganz wichtig: Wenn er ein Gewerbe hat, entstehen auch Pflichten. Das Finanzamt möchte Zahlen sehen, er muss als Einzelunternehmer mit seinem Vermögen haften( legt er als Dienstleister die PCs einer Firma lahm kann das teuer werden), uswusw.
Also die Frage: Sind schon Kunden da? Habe ich Lust (viel) Zeit zu investieren und bin ich bereit mich über Recht- und Pflichten zu informieren, z.B. bei der IHK (bzw. hole ich mir Hilfe von einem externen Dienstleister)? Alles ja? Dann los. Alles nein? Lieber mit Freunden um die Häuser ziehen smile

Viele Grüße

Hartmut
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gelöscht
Antwort von gelöscht
23.09.2009, 12:22 Uhr
Re: Privater Onlineshop ? ab wann Gewerblich ?
Paul-XY plant zur Zeit einen kleinen Onlineshop für

Der ist dann aber nicht privat.

PC-Schrauber ist und er sich etwas Kleingeld dazuverdienen möchte.

Das wird sich nicht lohnen. Entweder ganz oder gar nicht.

Doch wie genau kann Paul-XY so etwas rechtens aufbauen ?

Das ist viel Arbeit. Wenn nur Kleingeld rauskommen soll, laß es lieber.

viel darf er maximal verdienen bis er ein Gewerbe anmelden muss ?

Das muß sofort angemeldet werden, unabhängig vom Verdienst.

Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus ?

Da steht Paul voll im Risiko.
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Antworter15
Antwort von Antworter15
05.11.2015, 19:08 Uhr
So einfach ist das alles nicht. Um als „gewerblicher Händler“ aufzutreten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grenzen von Privatperson zu Unternehmer (!) sind fließend. Bei pauschalisierten Ratschlägen wäre ich vorsichtig!
Eine Übersicht mit weiteren Infos und Rechtssprechung hierzu findest du hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-gewerblich-ebay-kleinanzeigen-amazon-ab-wann-unternehmer/
Folgende Indizien lassen „Gewerblichkeit“ vermuten:
● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet
● Anbieten von gleichartigen Artikeln
● Verkauf von Neuware
● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern
● Bezeichnung als „Powerseller“, „Händler“ oder „Betreiber“
● Verwendung von eigenen AGB