Hallo,
erstmal zur Sachlage:
Ich habe einen neuen Artikel auf Ebay versteigert. Nun moechte ich die Auktion aufgrund von Lieferengpaessen des Hersteller rueckgaengig machen.
Der Kaeufer droht mir jetzt mit Anwalt und Klage auf Betrug- laut seiner Aussage hat er das Recht, sich den Artikel in einem beliebigen Laden zu kaufen und mir die Rechnung zu schicken. Ist das richtig?
In wie weit sind Ebay Auktionen richtige Kaufvertraege?
Da ich als Privatperson gehandelt habe , frage ich mich nun, welche Pflichten zur Lieferung mir obliegen.
Ich habe Ihm das Geld vorerst zurueckueberwiesen, mit der Bitte sich etwas zu gedulden. Er wirft mir nun schweren Betrug und Vertragsbruch vor.
Geht das denn bei Privatverkaueufen? Ich bin etwas verwirrt .
Danke fuer eine hilfreiche ANtwort!