Ebay Privatverkauf stornieren als Verkäufer

Hallo,
erstmal zur Sachlage:

Ich habe einen neuen Artikel auf Ebay versteigert. Nun moechte ich die Auktion aufgrund von Lieferengpaessen des Hersteller rueckgaengig machen.

Der Kaeufer droht mir jetzt mit Anwalt und Klage auf Betrug- laut seiner Aussage hat er das Recht, sich den Artikel in einem beliebigen Laden zu kaufen und mir die Rechnung zu schicken. Ist das richtig?
In wie weit sind Ebay Auktionen richtige Kaufvertraege?
Da ich als Privatperson gehandelt habe , frage ich mich nun, welche Pflichten zur Lieferung mir obliegen.
Ich habe Ihm das Geld vorerst zurueckueberwiesen, mit der Bitte sich etwas zu gedulden. Er wirft mir nun schweren Betrug und Vertragsbruch vor.
Geht das denn bei Privatverkaueufen? Ich bin etwas verwirrt .
Danke fuer eine hilfreiche ANtwort!

naja wenn du einen neuen artikel als privatverkäufer einstellst, solltest du ihn ja auch zu hause haben oder?klar in meinen augen ist das Betrug, sachen zu verkaufen die man gar nicht hat… und so wie du es beschreibst geht das rein rechtlich als Privatverkäufer nicht,
genaueres kann ich dir leider nicht sagen , da ich ja keine Details kenne…

Hallo,

Ich habe einen neuen Artikel auf Ebay versteigert. :Nun moechte
ich die Auktion aufgrund von Lieferengpaessen des Hersteller
rueckgaengig machen.

Das hört sich ja ganz nach gewerblichem Verkauf an. Indizien u. a. Verkauf von Neuware. Wer auf ebay handelt - insbesondere gewerblich - sollte sich die Mühe machen die ebay AGB zu lesen. Vertragsschluss § 9-11 http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…

Vor und nach Verkauf über das Zustandekommen des Vertragsschlusses zu informieren, gehört zu den Pflichten gewerblicher Verkäufer! Falls tatsächlich weiterhin gewerblich auf ebay verkauft werden soll, sollte man sich unbedingt über die Rechtslage informieren, z. B. hier http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae… und evtl. mit Hilfe eines Fachanwalts.

Der Kaeufer droht mir jetzt mit Anwalt und Klage auf Betrug-
laut seiner Aussage hat er das Recht, sich den Artikel in
einem beliebigen Laden zu kaufen und mir die Rechnung zu
schicken. Ist das richtig?

Im großen und ganzen - wenn Verkäufer nicht liefert und Nacherfüllung verweigert - ja.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
„Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?“

In wie weit sind Ebay Auktionen richtige Kaufvertraege?

In jeder Hinsicht!

Wer sich Privatverkäufer nennt (Scheinprivat), aber tatsächlich gewerblich handelt, hat übrigens die gleichen Pflichten wie ein gewerblicher Verkäufer.

Stephanie

hi,
Hast Du im ebay erkundigt? Da ich bisher nichts im ebay verkauft habe, kann ich mich nichts dazu äussern.
Sorry

Hallo,

also kannste überall nachlesen Ebayauktionen sind richtige Kaufverträge.
Das mal als erstes.
Als zweites : so weit ich das kenne - also soweit ich weiß darf man als privater nur Artikel verkaufen, die man beim Einstellen in seinem Besitz hat.
Dagegen haste ja nun mal dann verstossen.
Ob sich der Käufer das Teil jetzt irgendwo besorgen kann - dazu kann ich dir nichts sagen.
Aber, ich kann dir sagen, dass wenn ich dein Käufer wäre dann wäre ich ganz schön stinkig und das was ich machen dürfte würde ich dir auch um die Ohren knallen.
( sicherlich je günstiger gegenüber anderen Einkaufsmöglichkeiten ich etwas ersteigert habe um so heftiger )
Denn, ansonsten wäre das ja ganz einfach … ich versteigere etwas was ich selber noch kaufen muss, und nur dann wenn der Preis den ich erziele höher ist als ich selber bezahlen muss dann verkaufe ich das Teil - ansonsten eben rede ich mich raus mit Lieferproblemen und dass ich ja privat Verkäufer bin.
Ha Ha ! Sowas macht mich ehrlich gesagt sauer !
… und das ist dann auch sowas wo du mit meinem Anwalt Kontakt bekommen könntest …

Nebenbei frage ich mich auch wie das als privater zusammenpasst die Ware an der einen Stelle zu kaufen um sie dann bei Ebay zu versteigern … haste schon mal ans Finanzamt gedacht ? - denn das entspricht m.M. nach einem gewerblichen Charakter - Stichwort : Veräußerungsgewinn ! - Aber das musst du für dich entscheiden wie weit du dich damit dann noch zusätzlich selber auf „Glatteis“ begibst !
Also wenn ich du wäre dann würde ich dem Käufer gegenüber ganz ganz kleine Brötchen backen !
Also ich denke ich würde dem anbieten, dass ich ihm die Differenz wenn er das Teil in einer anderen Ebayauktion teurer ersteigert wenigstens zum Teil ausgleichen würde.
Vielleicht ja demnächst erst informieren welche Pflichten und Rechte man bei Ebayauktionen hat …
Sorry, dass ich dir nichts Anderes schreiben kann -
aber so eden mein Wissensstand und meine Meinung.

marita

Hallo,
das weiß ich nicht. Frag doch direkt bei Ebay nach.
Grüße

Hallo

wenn sie das geld zurückerstattet haben haben sie als privatverkäufer alles gemacht sie sind ja nicht gewerblich bei e bay wird gedroht und gemacht behalten sie die ruhe und bewerten sie nicht zuerst sonst bekommen sie negativ …

mfg

Hallo,
ich will versuchen, Ihnen zu helfen.
Den neuen Artikel, den Sie verkauft haben, war am Tag des Einstellens bei ebay nicht in Ihrem Besitz. Denn Sie schreiben, dass der Hersteller einen Lieferengpass hat. Dazu ist zu sagen, dass Sie in diesem Fall als gewerblicher Händler aufgetreten sind. Als Privater kann man zwar gelegentlich Neuware anbieten, wenn nachzuweisen ist, dass es sich um Geschenke oder Fehlkäufe gehandelt hat. Zu Ihrer Frage bezüglich des Kaufvertrages: Ja, es handelt sich um einen Kaufvertrag. Beantworten Sie mir daher folgende Fragen, um Ihnen helfen zu können. Was haben Sie dem Käufer mitgeteilt, warum Sie nicht liefern? Wie teuer war der Artikel? Wie lautet Ihr Ebay-Account, um mir ein Bild zu machen über bisherige Umsätze usw., denn auch der Käufer wird sich darüber ein Bild verschaffen, wenn er gegen Sie vorgehen will.
Schwerer Betrug liegt sicherlich nicht vor. Bitte antworten Sie schnell, um evtl. noch richtig zu handeln.
Grüße kahlken

Also, ich bin kein Anwalt. Aber grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass sie etwas verkauft haben und die Ware selbst noch gar nicht besitzen. Das war sicher nicht ok und ungeschickt. Zum Anderen würde ich sagen, dass sie das Geld zurückgegeben haben, weil sie nicht liefern können in Ordnung ist und der Käufer auf ihre Argumentation hin, sich eigentlich damit abfinden müsste, da ihm ja kein Schaden entstanden ist.
Aber das immer im guten Einvernehmen.

Ich habe einen neuen Artikel auf Ebay versteigert. Nun moechte
ich die Auktion aufgrund von Lieferengpaessen des Hersteller
rueckgaengig machen.

Der Kaeufer droht mir jetzt mit Anwalt und Klage auf Betrug-
laut seiner Aussage hat er das Recht, sich den Artikel in
einem beliebigen Laden zu kaufen und mir die Rechnung zu
schicken. Ist das richtig?

Hallo Gunna,
. . . dumm gelaufen – das ist m.E. ein Fall für einen eigenen Anwalt . . .
Gruß
Peter

Hallo Gunna,
auch als privater Anbieter von ebay unterliegt man gewissen AGB`s von ebay. In Ihrem Fall kann der Käufer Schadenersatz verlangen, da Sie den Artikel nicht liefern können und sie diesen auch nicht vorher entfernt haben. Das geht jedoch nur über eine zivilrechtliche Klage, die oft gescheut wird. Wenn es nur Lieferengpässe bei Ihrem angebotenen Produkt sind, würde ich dem Käufer anbieten, das Produkt nachzuliefern. Auf seine Bedingungen würde ich nicht eingehen.

Gruss

josef-rudolf

Hallo Gunna,
soweit ich weiß ist Ebay ein Autionshaus und somit gilt die Ware als ver- gekauft. Also zu 99,99% bin ich sicher, das du das Recht hast die Ware entweder auszubessern oder neu zu besorgen. Eine gewisse Lieferfrist muß er dir einräumen, zumal es nicht dein Verschulden ist, dass die Ware nicht rechtzeitig bei ihm ist. Lass dich nicht gleich so Einschüchtern. Bleib sachlich und fair und lass dich nicht auf sein Niveau runter.
Viel Glück
und tschüss
virgell

Wenn Du ihm das Geld zurück überwiesen hast hat er keinerlei Grund für eine Klage, schon gar nicht wegen Betrug, kein Gericht würde die Klage annehmen. Also bleib ganz ruhig und lass Dich nicht einschüchtern. Wenn der Artikel wieder lieferbar ist kannst Du ihm ja anbieten den Artikel zu kaufen. Lehnt er das ab bist Du so und so aus dem Schneider. Wichtig ist alle Mails zwischen Dir und ihm zu speichern, damit Du Beweise hast.

Hallo ! Dazu kann ich leider nichts sagen, tut mir leid! Mfg

Hallo Gunna,
Meine Antworten im Text…
*Scheint aber doch eine komplizierte Sache zu sein, die ich so noch nicht erlebt habe. Da rate ich, zu einem Anwalt zu gehen. Die machen auch Rechtsberatungen zu einer Vorgehensweise in einem Fall. Ich hatte auch einen Fall bei eBay fuer den Rechtsanwalt und ich war erstaunt, was da fuer Gesetze gelten. Mit dem Privatverkauf ist das nicht so einfach wie es scheint.
MfG

Hallo,
erstmal zur Sachlage:

Ich habe einen neuen Artikel auf Ebay versteigert. Nun moechte
ich die Auktion aufgrund von Lieferengpaessen des Hersteller
rueckgaengig machen.

Der Kaeufer droht mir jetzt mit Anwalt und Klage auf Betrug- /// Hallo Gunna,

das sieht mir sehr nach einem streitsuechtigen Menschen aus

laut seiner Aussage hat er das Recht, sich den Artikel in
einem beliebigen Laden zu kaufen und mir die Rechnung zu
schicken. Ist das richtig? ///Ich glaube nicht, dass das richtig ist.
In wie weit sind Ebay Auktionen richtige Kaufvertraege?
Da ich als Privatperson gehandelt habe , frage ich mich nun,
welche Pflichten zur Lieferung mir obliegen.
Ich habe Ihm das Geld vorerst zurueckueberwiesen, mit der
Bitte sich etwas zu gedulden. Er wirft mir nun schweren Betrug
und Vertragsbruch vor.
Geht das denn bei Privatverkaueufen? Ich bin etwas verwirrt .
Danke fuer eine hilfreiche ANtwort!

Hallo,
also zunächst mal übertreibt dein Käufer sein Verhalten ganz ordentlich. So handelt man absolut nicht seriös. Ich weiss nicht, was ihm das bringen soll. Das zumindest kannst du ihm ja nochmals freundlich ber bestimmt erklären. Er hat ja nun auch schon sein Geld wieder. Was die Geschichte mit dem Artikel woanders kaufen und dir die Differenz aufdrücken, soll, kann ich mir nicht erklären. Allerdings weiss ich über gesetzliche Grundlagen nur bedingt Bescheid.
Fakt ist: bei Ebay werden rechtsgültige Verträge abgeschlossen. Wie diese gelten, wiederrufen und sonstiges werden können, ist im BGB hinterlegt. Dieser Gesetzestext ist natürlich schwere Kost. Also kann ich dir nur empfehlen, dich bei einem rechtskundigen Menschen zu erkundigen. Es muss nicht immer der Anwalt sein, Verbraucherzentralen helfen ggf. auch weiter.
Viel Glück!
mouseberg

Hallo,sorry, habe eben gesehen, dass ich Deine Frage nicht beantwortet hatte. Habe in den letzten drei Monaten so viele Anfragen gehabt, dass mir diesen „durch die Lappen“ gegangen ist.

Diese ist mir aber auch zu speziell, bin nur normaler Nutzer von ebay - keine großen Probleme. Allerdings habe ich mich in letzter Zeit mehr auf ebay-Kleinanzeigen verlegt, wenn ich etwas suche (allerdings nat. geringeres Angebot) - unkompliziert und schnell und dierekt.
Gruß - Piri K.

erstmal zur Sachlage:

Ich habe einen neuen Artikel auf Ebay versteigert. Nun moechte
ich die Auktion aufgrund von Lieferengpaessen des Hersteller
rueckgaengig machen.

Der Kaeufer droht mir jetzt mit Anwalt und Klage auf Betrug-
laut seiner Aussage hat er das Recht, sich den Artikel in
einem beliebigen Laden zu kaufen und mir die Rechnung zu
schicken. Ist das richtig?
In wie weit sind Ebay Auktionen richtige Kaufvertraege?
Da ich als Privatperson gehandelt habe , frage ich mich nun,
welche Pflichten zur Lieferung mir obliegen.
Ich habe Ihm das Geld vorerst zurueckueberwiesen, mit der
Bitte sich etwas zu gedulden. Er wirft mir nun schweren Betrug
und Vertragsbruch vor.
Geht das denn bei Privatverkaueufen? Ich bin etwas verwirrt .
Danke fuer eine hilfreiche ANtwort!

Hallo,

sorry für die späte Rückmeldung …

Das hört sich irgendwie nicht mehr nach Privatauktionen an. Da solltest Du vorsichtig sein.

Wenn Du allerdings die Sachlage mit dem Käufer geklärt hast (dokumentierter mail-Verkehr) und die Lieferzeit relativ angemessen ist (liegt immer im Auge des Betrachters), sollte das in Ordnung sein. Kaufvertrag ist Kaufvertrag, ob online, per Handschlag oder wie auch immer abgeschlossen ist er bindend.

Ich hoffe, die Geschichte ist gut für Dich ausgegangen!

LG Moni