Hallo ihr Lieben ,
Ich bin ein wenig ratlos und hätte gerne mal ein Paar Meinungen gehört zu folgendem Szenario!
Ich alleine bin in unserer Firma ausschliesslich für Verkäufe bei Ebay zuständig ,es handelt sich meist um gebrauchte Artikel die nur zur Selbstabholung angeboten werden!
Nun hatte ich wieder einmal ein SELBSTABHOLERANGEBOT eingestellt , kurz vor Ende der Auktion kam eine Nachricht von einem Mitglied -ob wir die Ware nicht doch versenden könnten -ich verneinte dies mit dem Zusatz das ich Versand angeboten hätte wenn dieser möglich wäre!
Da ich nicht jeden Tag in der Firma bin ,hielt ich kurze Rücksprache mit dem Chef -dieser teilte mir mit das er mit dem Käufer der die Auktion gewonnen hat telefoniert hätte und (vermeintlicher Käufer hat angerufen) --Versand würde er extra zahlen !!
Ich sagte dem Chef das es eigentlich ein Angebot an Selbstabholer war-ok soweit so gut …ich schrieb dem vermeintlichen Käufer dann eine Email mit den Kontoinfos + Versandkosten . Er zahlte umgehend …
Allerdings fiel mir dann bei der Kontrolle der Paypalinformationen und bei der Ebay-Kaufabwicklung auf das weder Namen noch Adressen mit dem des Höchstbietenden übereinstimmen !!
Also bat ich den vermeintlichen Käufer um Stellungnahme und Aufklärung …er antwortete nur ziehmlich pampig das er bezahlt habe und somit ein Kaufvertrag entstanden sei!
Ich antworte ihm dann das ich erstmal Kontakt mit der Gewinnerin der Auktionaufnehmen würde …und ich bis dahin erstmal den Artikel nicht verschicken werde …den rechtmässig erworben hat er ihn ja theoretisch nicht !!
Des weiteren teilte ich ihm mit das nicht der Chef sondern ausschliesslich ich für die Ebaysachen zuständig sei daher hätte der chef auch nichts zu melden und ausserdem würde er es sicherlich auch nicht toll finden wenn er was ersteigern würde und ein völlig anderer erhält die Ware !!
Der vermeintliche Käufer ist nach wie vor der Meinung das ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist .Ich bin der Meinung das es kein gültiger Kaufvertrag ist ,zumal auch solche Vorgehensweisen gegen die Ebaygrundsätze verstossen!!
Ein gültiger rechtmässiger Kaufvertrag ist doch tatsächlich nur mit der Gewinnerin der Ebayauktion enstanden oder irre ich mich da???
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen und danke schon mal im vorraus!
Gruss Nancy