eBay Probleme mit gewerblichem Verkäufer

Hallo,

ich habe bei eBay bei einem gewerblichen Händler eine Gitarre für 99-, Euro gekauft. Da diese defekt war (und mir außerdem die Qualität der Gitarre nicht zugesagt hatte) habe ich innerhalb einer Woche nach Kaufdatum ein Rücknahmeverfahren eingeleitet.

Die Gitarre wurde von mir an den Händler zurückgeschickt, der danach das Geld zurückerstatten wollte. Die Gitarre kam bei ihm jedoch mit einem Halsbruch an, der aus einem Transportschaden resultiert. Der Verkäufer argumentiert nun, dass er die Ware in diesem Zustand nicht weiterverkaufen könne.

Unabhängig wie die Schadensregulierung bei DHL ausfallen wird - ist der Verkäufer doch dennoch verpflichtet mir das Geld zurückzuerstatten oder? Im Moment sieht es nämlich so aus, dass ich für einen Artikel bezahlt habe, den ich aber zurückgeschickt habe und der Verkäufer sowohl Ware als auch Geld von mir hat.

Außerdem interessiert mich, ob der Verkäufer mir die Portokosten mit zu erstatten hat.

Die Artikelnummer lautet: 380380722676

Vielen Dank für eure Mühe

das ist aber ne knifflige frage … kenn mich da leider nicht so aus.
lg, pit

als erstes zu den Versandkosten :
dazu hast du paar Minuten nach dem Kauf eine Mail bekommen in der dir der Verkäufer seine Rückgabebedingungen erklärt.
Üblicherweise steht in diesen Mails immer drin, dass bei Rückgabe und einem Warenwert über 40 Euro der Verkäufer die Kosten übernimmt.

Kannst ja in der mail nochmal nachlesen.

Die Versandkosten für den Hinweg denke ich muß auch der Verkäufer tragen. Dazu steht im Ebay-Rechtsportal:

Hinsendekosten müssen im Falle eines Widerrufs erstattet werden (BGH)

Bereits im April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass im Falle eines Widerrufs nach dem Fernabsatzrecht, der Händler dem Verbraucher auch die Hinsendekosten erstatten muss. Da das Urteil des EuGH für die nationalen Gerichte bindend ist, entschied der BGH nun ebenfalls, dass der Verbraucher die Hinsendekosten bei einem Widerrufs nach Fernabsatzrecht nicht zu tragen hat (Urt. v. 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07). Ungeklärt bleibt nach wie vor die Frage, wer die Hinsendekosten zu tragen hat, wenn der Verbraucher nur einen Teil des Vertrages widerruft.


Ende Auszug aus Ebay-Rechtsportal.

Das mit den Versandkosten denke ich ist das einfachste.

Jetzt zur kaputten Gitarre :

Und ich denke das ist nicht so einfach .

als erstes Mal: ja du hast Recht … momentan hat der Verkäufer Geld und Gitarre !
NUR mal zum Bedenken : er hat eine Gitarre die er nicht mehr verkaufen kann.

Und wenn du in der mail mit den Rücknahmebedingungen liest …
dann wirst du sehen, dass du den Artikel in dem Zustand in dem du ihn bekommen hast zurückgeben musst.

Auch dazu gibts Gerichtsurteil was dazu etwas regelt dass das Teil Ausprobierspuern haben darf.
Aber ein gebrochener Gitarrenhals ist ja nun etwas anderes.
Da wird sich jetzt die Frage stellen, ob du die Gitarre sorgfältig genug verpackt hast.
Falls : dann denke ich ist es eine Sache der DHL Versicherung.

wobei ich mir jetzt nicht sicher bin wer sich dann um die Erstattung über DHL kümmern muss - Du oder der Verkäufer.

Falls du nicht sorgfältig genug verpackt hast …
( dazu gibts bei DHL Bestimmungen z.B. aus was für einer Höhe ein Paket fallen darf ohne dass es Bruch gibt )
dann wirds heikel für dich.

Und zu deinen Verpackungskünste dazu muß sich der Verkäufer äußern.

Alles in Allem also jetzt eine Sache die nicht ( wenigstens für mich als Laie ) mal eben in 2-3 Minuten klar ist.

Denke mal, das Beste wäre es, dass du in Ruhe mit dem Verkäufer in Verbindung setzt. Denke mal, dass ist nicht die erste Rücksendung die mit Bruch bei ihm ankommt. Dazu vermute ich mal hat der Erfahrung.
Und der will sich auch ganz sicher nicht seinen Account kaputtmachen indem er unkooperativ ist. Denke mal, dem ist auch an einer Regelung über DHL gelegen - und somit bekommt derjenige der sich gegenüber DHL jetzt um Versicherungsübernahme bemüht das Geld für die Gitarre erstattet - und m.M. nach wenn sich der Verkäufer kümmert bekommst du u.U. dein Geld auch erst dann wenn der sein Geld hat.

Also ich an deiner Stelle würde also jetzt versuchen einen freundlichen Kontakt zum Verkäufer zu haben.
Der kann ja nun mal absolut nichts zu der Sache.

Drücke dir die Daumen dass es zu einer zügigen Klärung kommt.
liebe Grüße marita

das ist aber ne knifflige frage … kenn mich da leider nicht
so aus.
lg, pit

dennoch danke für die Antwort :wink:

Wow, hier geht’s ja ruckzuck mit den Antworten :smile:

  1. Ob ein zivilisiertes Gespräch mit dem Verkäufer zustande kommen kann, weiß ich nicht recht… ich hatte vor dem Kauf um weitere Bilder der Gitarre gebeten, aber keine Antwort erhalten. Der zweite Kontaktversuch war dann im Rahmen des Rücknahmeverfahrens. Ich hab ihm in einer Bemerkung angeboten, dass ich, falls er einverstanden wäre, auch ein Tauschgeschäft in Betracht ziehen würde, bei dem wir dann den Differenzbetrag verrechnen könnten - auch keine Regung. Erst als ich per eBay eine Erinnerung geschickt habe - denn der Status der Rücknahme war von ihm über Tage unverändert - hab ich eine relativ unfreundliche eMail erhalten in der stand, dass das Paket bisher noch nicht eingetroffen sei und er bereits auf meine erste Anfrage geantwortet hätte. Nun ja, weder bei den eBay Nachrichten noch auf meiner privaten eMail Adresse war eine Nachricht hinterlegt.

  2. Die Gitarre war ja nur ca. eine Woche bei mir… also hab ich die Verpackung mit sämtlichen Materialien noch gehabt. Deswegen kann ich mit bestem Wissen versichern, dass ich die Gitarre genauso verpackt habe, wie sie bei mir angekommen ist. Im Übrigen, falls es interessiert: der Fehler an der Gitarre, den ich oben als Rücknahmegrund angegeben hatte (abgesehen davon, dass ich mit der Qualität nicht zufrieden war), war ein technischer; ein Tonabnehmer hat nicht funktioniert - also nichts, was aus einem Transportschaden herrühren könnte.

  3. Ob der Verkäufer wirklich Erfahrung hat weiß ich auch nicht so recht. Denn als die Gitarre bei ihm eingetroffen ist, meinte er, dass ich nun die weiteren Schritte als Versender einleiten müsse. Ich als Unwissender wurde dann von meinem Postamt ausgelacht und es wurde mir erklärt, dass eine Schadensanzeige gemacht und geprüft wird, ob die Verpackung insoweit in Ordnung war, sprich: Gitarre samt Verpackung müssen ins nächste Postzentrum. Da der Empfänger die Gitarre hat, ist das also Aufgabe des Verkäufers. Ich hab dem Verkäufer die Situation per Mail geschildert und ihn gebeten, dass er die Sache erledigt und… naja warte jetzt seit zwei Wochen auf eine Antwort.

  4. Soviel noch als Kontextwissen, vielleicht wird die Situation dadurch verständlicher.

  5. Noch eine Frage hätte ich: Falls ich tatsächlich keine Rückerstattung erhalten sollte, dann steht mir aber doch die kaputte Gitarre zu, oder? Auch falls sie nur als Feuerholz beim nächsten Lagerfeuer dienen sollte, ich will eigentlich nicht, dass der Verkäufer Geld sowie Gitarre behält!

Nochmals danke für die schnellen Antworten!

Viele Grüße, Michi

Hallo,
bei Problemen mit Käufen bei gewerblichen Verkäufern:

  1. Rücknahmebedingungen (erhält man normalerweise nach dem Kauf von ebay per Mail) genau lesen - oft gehen die Portokosten zu Lasten des Käufers.
  2. Problem bei der Rückerstattung an ebay melden
  3. bei Kauf per Paypal-Zahlung kann hier ggf. eine Erstattung erfolgen.

Ich habe leider im Moment nicht die Zeit mir den Artikel, die Rücknahmebedingungen und die Bedingungen für eine Erstattung durch paypal genauestens durchzulesen. Ich hoffe du kannst mit den Hinweisen schon mal was anfangen.
Viel Erfolg

Hallo rockstar,
ich kann dazu leider nichts sagen, da ich einen derartigen Fall noch nicht hatte. Ich denke aber, dass DHL für derartige Schäden versichert ist und die dann den Schaden begleichen.

Gruß buerol

Hallo…
Der Verkäufer muss Dir das Geld erstatten. Wenn die Gitarre Sicher verpackt war zahlt DHL das Geld auf jeden Fall zurück. Du bist im Recht. Kannst dich an die eBay Kundenservice wenden oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Ich wünsche Dir viel Glück:smile:

Mit freundlichen Grüßen
Delfine

ja das kann ich - danke für die Anwort!

Hallo,

ist der Schaden nun durch Deine unzureichende Verpackung beim Rückversand entstanden? Oder durch die unzureichende Verpackung beim Hinversand?

Den Schaden trägt derjenige, der ihn verursacht hat.

Stephanie

Hallo,

der Schaden ist beim Rücktransport aufgetreten, also während meiner Versendung. Jedoch habe ich 1:1 das Verpackungsmaterial des Verkäufers wiederverwendet.

Viele Grüße, Michi

Hallo,

wie gesagt ist der Verursacher in der Haftungspflicht.

Der Absender ist für eine angemessene Verpackung verantwortlich.

Wenn das Verpackungsmaterial des Verkäufers widerverwendet wurde, sehe ich darin einen mildernden Umstand. Aber bestenfalls würde ich annehmen, dass sich Käufer und Verkäufer den Schaden teilen.

Stephanie

Hallo,
ich hab mir den Artikel und dier Beschreibung mal angesehen.
Da steht:. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.

Ich verstehe unter Rücksendung „auf unsere Gefahr“, das der Verkäufer den Artikel zurücknimmt ob heil oder defekt. Und Die Portokosten übernimmt auch der Verkäufer, da der Warenwert höher als 40 Euro betrug, Ich würde auf jeden Fall Ebay kontaktieren und mein Geld zurück verlangen, ansonsten nicht einem Abruch der Transaktion zustimmen. vielleicht lässt sich ja mit dem Verkäufer doch noch mal reden, evt. auch mal am Telefon.

Gruß Michi

Tut mir leid, ich hab noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Grus Wolfgang

Ich würde sagen dass bei einem gewerblichen Verkäufer die Verantwortung weil gewerblich beim Verkäufer leigt.Er kann muss sich mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen.
Ausgenommen der Artikel war nicht in der Original- oder vergleichbar sicheren Verpackung.

Hallo, bin immer noch krank, grüsse kahlken

Sorry, hdas weiß ich nicht.