Ebay Recht - Mängel verschwiegen

Hallo! Habe ich irgendwelche Rechte, wenn ein Verkäufer eindeutig mangelhafte oder falsche Angaben zum Produkt gemacht bzw. Mängel verschwiegen hat?

Ich habe einen Kühlschrank gekauft, der als einwandfrei funktionierend angegeben wurde. Es stellte sich nun aber heraus, dass er erstens sehr laut ist und zweitens immer abwechselnd total zufriert und dann wieder große Wasserlachen produziert. Bei Nachfrage bei einem Techniker wurde mir mitgeteilt, dass das auf einen Mangel an Kühlflüssigkeit einerseits (Lautstärke und einen Fehler des Thermostates andererseits hindeutet. Der erste Grund kann bals zu einem Versagen des Kompressors führen. Kann ich auf Rücknahme bestehen?

Danke für jeden Rat!

Ich wuerde in Ebay Hilfe nachlesen, was man in solch einem Fall machen kann. Dies ist sicher kein Einzelfall und sollte in Ebay Hilfe bereits beantwortet sein.

Ralf :smile:

Hallo!

Leider ist in Deutschland die Rechtsberatung bestimmten Stellen wie z.B. Rechtsanwälten vorbehalten. Ich als Laie darf deshalb keine konkrete Hilfe geben.

Allerdings gilt bei ebay das „ganz normale“ deutsche Recht, sodass ggf. arglistige Täuschung o.ä. in Betracht käme.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo,
wie so oft, kann ich natürlich keinen Rechtsrat geben. Ich gebe den beschriebenen Sachverhalt lediglich aus meiner Sichtweise wieder.
Sollte der Kühlschrank von einem gewerblichen Verkäufer sein, scheint die Sache eindeutig. Gesetzliche Garantie und Umtauschrecht.
Bei einem privaten Verkäufer wird die Sache schon schwieriger, obwohl es auch hier einen Bestand der arglistigen Täuschung gibt. Die Frage ist nur, lohnt sich der Gang zum Anwalt? Vorausgesetzt der Verkäufer ist mit einer Rücknahme aus den beschriebenen Gründen nicht einverstanden.
Wenn hier keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, sollte man es vielleicht als „Lehrgeld“ verbuchen. Auch wenn eine Versicherung besteht, sollten Sie mal prüfen, ob in diesem Fall die Versicherung einspringt. So eindeutig ist das nämlich nicht (z.B. Selbstbeteiligung, geringe Schadenshöhe).
Sie könnten in jedem Fall einen Streitfall an ebay melden. Die versuchen dann zu vermitteln. Aber eine wirkliche Hilfe ist es auch nicht. Vielleicht haben Sie per PayPal bezahlt? Dann ist Ihre Kaufsumme abgesichert und können den Kaufpreis zurück verlangen.
Versuchen Sie sich mit dem Käufer zu einigen, wenn es möglich ist. Ansonsten wird es nicht leicht und womöglich auch nicht billig (Anwaltsgebühren)…

Mit freundlichen Grüßen
schimi

Hallo!

Ich würde in diesem Fall einen Rechtsanwalt für Internetrecht zu Rate ziehen!

Hi!
Hm das ist sehr ärgerlich verständlicherweise.
Bei der Auktion kommt es darauf an, ob es eine Privatauktion war oder von einem Händler vertrieben wurde. Bei ersterem ist es erheblich schwieriger, da diese Verkäufer nicht zu einer Rücknahme oder Garantie verpflichtet sind rechtlich. Wurde aber ein solch gravierender Mangel verschwiegen würde ich nochmal versuchen mich mit dem Verkäufer zumindest für eine Teilrückerstattung zu einigen.
War dies schon des öfteren der Fall (sichtbar bei Bewertungen) würde ich bei Ebay direkt mal um Rat fragen, inwiefern ein Recht zur Transaktionsrücknahme besteht.
Ich hoffe es hat dir geholfen.
MFG Philipp

Die Angaben sind für eine Beurteilung des Falles
nichst ausreichend. Ích kenne die Beschreibung nicht
und kann deshalb nichts dazu sagen.

Versichen Sie, den Kauf rückgängig zu machen.

hallo, bin immer noch krank, greüsse kahlken

Hallo,

leider kann Claudia aus gesundheitlichen Gründen in nächster Zeit nicht am PC sein - leider also keine Fragen beantworten!

Bitte dies zu entschuldigen!

Viele Grüße Uli