Ebay Rücknahme des Privaten Verkäufers

Ich würde gerne auf ein Armband bieten, jedoch steht da folgendes: Unter Rücknahme: Rücknahme akzeptiert und in der Artikelbeschreibung wird die Rücknahme ausgeschlossen. Was zählt nun, denn ich weiß nicht ob meiner Freundin das Band gefällt. Kann ich zurückgeben oder nicht?

Danke und Grüsse, Michael

Hallo,

viele private Verkäufer schließen die Rücknahme grundsätzlich erstmal aus, weil das europäische Recht die Rücknahme eigentlich verpflichtend gemacht hat auch bei privaten Verkäufen. Wenn es im Angebotstext unklar ist, wie er es meint, würde ich nachfragen. Rücksendeporto ist dann aber wohl Sache des Käufers, wenn man wegen Nichtgefallen zurückschickt.

Gruß Olaf

Wenn es ein Gewerblicher Verkäufer ist, muß er den Artikel zurücknehmen, wenn es ein privat Verkäufer ist könnte es sein das er vergessen hat es bei Rücknahme zu ändern, dann würde ich eher auf die Artikelbeschreibung vertrauen!
Im Zweifelsfall einfach dem Verkäufer eine Frage stellen, was denn nun stimmt!

Hallo Michael ,
Das kann ich so nicht sagen, dafür müsste ich das Angebot sehen. Allerdings ist es normalerweise so, dass Privatverkäufer NICHT zurücknehmen, Shops schon. Ich persönlich würde bei eBay nie etwas kaufen, das ich evtl umtauschen müsste. Viel zu kompliziert. Das ist bei Amazon deutlich einfacher.
Gruß
Andrea

Hallo Michael,

ein privater Verkäufer kann Rücknahmen ausschließen.
Dieser hat es auch getan.
Das ist auch so, wenn der Verkäufer vergessen hat die Rücknahmen im Formular auszuschließen. Es kann auch sein, dass er gar nicht wusste, dass er das dort tun kann.

Wie auch immer, der Verkäufer will die Sache nicht wieder zurück haben. Ist ja auch verständlich, er will es loswerden und nicht noch Stress damit haben.

Wenn Du also jetzt (im Falle Nichtgefallen) auf die Rücknahme bestehen würdest, gibt es Ärger. Und den will doch keiner von Euch beiden. Stimmts?

Also lass die Finger von diesem Angebot.
Du wirst bestimmt etwas Passendes, wenn nicht noch Besseres bei einem gewerblichen Verkäufer finden.
Dieser ist verpflichtet, die Sache auch zurück zu nehmen.

In der Hoffnung, es hilft Dir weiter
Maria

schreib doch den verkäufer an und lass dir mitteilen, was nun richtig ist!
wenn es ein privat-verkauf ist, dann ist eine rücknahme so gut wie immer ausgeschlossen, ein händler MUSS rücknahme anbieten
grüße

Hallo!

Ich denke, der Verkäufer hat vergessen in den Artikelmerkmalen die Funktion „Rücknahmen akzeptiert“ zu deaktivieren. Die ist nämlich automatisch eingestellt.In der Artikelbeschreibung weist er ja drauf hin, dass er Rücknahmen nicht akzeptiert.
Schick’ dem Verkäufer ne’ Nachricht und frag’ das an, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß

Bei einem privaten Verkäufer kann man nur dann die Ware zurück geben wenn sie:
nicht der Artikelbeschreibung entspricht,
defekt ist,
oder einen sonstigen Mangel hat.

„Gefällt meiner Freundnin nicht“ ist KEIN Argument für den Rückversand.

Einziger ausweg: kaufen - und wenns nicht gefällt wieder bei Ebay einstellen.

(keine rechtsverbindliche Antwort!)

Grüsse
HK

Hallo Michael,

gewerbliche Verkäufer sind generell zur Rücknahme verpflichtet.
Bis zu einem Warenwert von 40,- Euro können sie von Dir aber die Portokosten verlangen.
Private Verkäufer brauchen keine Rücknahme anbieten.
Sollte jedoch z.B. die Beschreibung mit dem Artikel nicht übereinstimmen, muß auch ein privater die Ware zurücknehmen.
Am besten schreibst Du den Verkäufer direkt an und fragst ihn nach der Rücknahme.
Mit den wenigen Daten von Dir kann ich das so nicht genau beantworten.
Liebe Grüße
Martina

Das einfachste wäre den Verkäufer zu fragen…Gruß

Hallo Michael,
bei einem privaten Verkäufer ist die Rücknahme eigentlich ausgeschlossen. Um sicher zu gehen kontaktiere doch einfach den Verkäufer, was er dazu sagt.
Liebe Grüße
Linda

Hallo Michael,

bei den meisten privaten hast du keine Rücknahme. Allerdings gibt es immer wieder mal ne ausnahme, also bei privat kaufe ich nur, wenn ich wirklich sicher bin.

lg karola

Hallo

bitte fragen sie den verkäufer unter der artikelbeschreibung frage stellen und stellen sie so sicher was jetzt sache ist da diese frage von e bay festgehalten wird kann er nicht einmal hüh und einmal hott sagen
mfg

Hallo,

was zum Schluss wirklich rechtlich zählt kann ich nicht sagen.
Ich würde jedoch hier nicht bieten, wenn ich sowieso unsicher bin ob ich den Artikel evtl. zurückschicken muss. Das läuft am Ende nur auf Ärger heraus.
Ich denke der Verkäufer hatte die Absicht, den Artikel ohne Rücknahme anzubieten. Den Hinweis im Artikeltext muss er ja absichtlich mit aufgenommen haben.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Grüße

nein kannst du nicht, er hat es ja extra erwähnt in der Art.bezeichnung.

Wenn er gewerblich verkauft, dann hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht!