Ebay Rücknahme - erst Ware zurück, oder Geld über?

Ich bin in einer etwas verzwickten Lage.
Ich habe bei ebay DvD´s verkauft. Diese dann an den Käufer verschickt. Nun beschwert er sich, dass die Hüllen zerkratzt sind und hat mir gleich mit dem Anwalt gedroht.
Habe die Sachen als Neuwertig verkauft, das war mein Fehler.
Habe ich auch eingesehen und würde das Geld erstatten, aber erst nachdem ich die DvD´s wieder zurück erhalten habe. Damit gibt er sich aber nicht zufrieden. Er will erst das Geld haben, bevor er mir die DvD´s zurückschickt.
Da habe ich aber Angst, dass ich am Ende darauf sitzen bleibe, sprich Geld erstatte und die Ware nicht zurück kriege.
Wie dem auch sei, jedenfalls hat er gesagt, dass er alles an seinen Anwalt weiterleitet, negative Bewertungen sind natürlich auch schon raus. Naja, kann man nichts machen. Ist er denn im recht, dass ich erst das Geld erstatten muss, oder kann ich darauf bestehen, dass ich erst die Ware zurückerhalte. Der Kerl ist auch einfach nur patzig, man kann nicht normal mit Ihm sprechen, echt schade.
Wäre super wenn mir jemand schnellstmöglichst weiterhelfen kann. Hat mir eine Frist bis Sonntag Abend gesetzt.

Hallo,

wie das bei Privat ist, kann ich nicht sagen. Aber bei gewerblichen heißt es erst Ware zurück und dann Geld. Würde es an deiner Stelle auch nicht anders machen. Mit Anwalt drohen Sie immer schnell. Und wenn er vorher mit einer negativen Bewertung gedroht hat, kannst das auch an Ebay weiterleiten, so dass diese gestrichen wird. Weil ein Käufer darf nicht mit Bewertungen drohen.

Gruß

die rückzahlung erfolgt immer erst, wenn die ware wieder eingetroffen ist. das ist bei jeder retoure im online-handel so.
wenn der käufer nicht zufrieden ist, dann kann er die ware ja zurückschicken. wenn sie in dem zustand ist, wie du die ware verkauft hast, erstattest du ihm den kaufpreis zurück.
die lieben anwälte… glaube mir, niemand schaltet wegen ein paar DVDs einen anwalt ein. vor allem wenn es keinen grund gibt. ist der kunde nicht zufrieden - ware zurück - rückerstattung des geldes. fertig.

lass dich nicht ärgern…

Hallo,

bist du privater oder gewerblicher Verkäufer?

Die Artikelnummer der Auktion wäre auch super, dann kann man sich mal ein Bild machen.

Viele Grüße

Sorry, kann leider nicht weiterhelfen.

naja, wenn Du bei einem gewerblichen Verkäufer den Rücktritt erklärst musst du ja auch erst die Ware zurück senden bevor Du Dein Geld wieder bekommst.
Einfach weil das zur Rücktrittserklärung dazu gehört, bevor die Ware nicht wieder da ist ist der Rücktritt nicht vollzogen. Rücktritt bedeutet ja eine Rückabwicklung Zug um Zug, und den ersten Zug macht eben der der den Rücktritt erklärt, also der Käufer, dann erst macht der Verkäufer den zweiten Zug.

Hallo,

da ich es letztlich nicht ganz sicher weiß, möchte ich hier in einer Rechtsfrage mit involvierten Anwälten nicht klar ja oder nein sagen.

So weit ich weiß sollte eine Rückabwicklung Zug um Zug erfolgen. Wer den ersten Zug zu tun hat, ist soweit ich weiß nicht wirklich klar geregelt oder theoretisch sollte beides etwa gleichzeitig erfolgen, Rücksendung und Rückzahlung.

Wenn beide Parteien keinerlei Vertrauen zueinander haben, wäre vielleicht Einschaltung eines Treuhänders denkbar. Es gibt online Institute die so einen Service anbieten, ich habe das allerdings selbst noch nicht gemacht.

Falls die Mängel einzig und ausschließlich an den Hüllen waren fällt mir übrigens auch ein, könnten nicht auch einfach die Hüllen ersetzt werden? Bei CDs ist das kein Problem, wenn die CD Hülle z. B. einen Transportschaden / Riss erleidet. Wenn auf die DVD Hülle nichts draufgeklebt ist und die booklets herausgenommen werden können, sollte das doch auch machbar sein? Neuwertige Hüllen dürften doch relativ leicht beschaffbar und nicht gar zu teuer sein.

Bei Sachmangel hat Verkäufer wahlweise ein Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) und nur wenn das scheitert hat Käufer Recht auf Rückgabe und evtl. Schadensersatz (Kauf neuer DVDs).

Zum Nachlesen
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
§ 434 Sachmangel

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Stephanie

Nachtrag:

Treuhänder habe ich bei kurzer Suche z. B. gerade gefunden
http://pages.ebay.de/help/community/escrow.html
Treuhandservice

http://www.moneybookers.com/app/help.pl?s=escrow&l=DE
Moneybookers Treuhandservice

Stephanie

Hallo,
ich denke du hast das Recht erst zu prüfen ob seine Aussagen stimmen.
Zumal du ja schon mal bewiesen hast das man sich auf dich verlassen kann. Du hattest ja schon mal Geld und Ware.
Glaubst du das er wegen einer DVD zum Anwalt rennt ?
Gruß Frank

Es handelt sich leider nicht um normale Hüllen, sondern um Steelbooks. Sind auch 4 Stück im Gesamtwert von 80 Euro.

Treuahndservice will er auch nicht, keine Ahnung warum, aber genau deswegen macht mich die Sache auch stutzig. Denke aber schon, dass er den Anwalt einschalten könnte.

Danke schonmal

Soll er doch den Anwalt einschalten, was soll dieser denn bewirken? Nicht nervös machen und sich nicht einschüchtern lassen. Es ist zwar ein dummer Fehler (und sehr grenzwertig) gebrauchte DVDs als Neuware zu verkaufen, aber ein Irrtum in der Beschreibung kann immer mal vorkommen, falls zum Beispiel gleichzeitig auch neue DVDs verkauft wurden… Und vielleicht waren die Hüllen ja gar nicht verkratzt als sie diese losgeschickt hatten? Gibt´s da vielleicht Zeugen für, dass die ok waren?
Darauf bestehen, dass zuerst die Ware verschickt wird und dann das Geld überwiesen wird. Notfalls mit Hinweis auf die Versandkosten, die aber erst zurück erstattet werden, wenn die Ware da ist. Fertig.
Wenn er nicht will, soll er seinen Anwalt beauftragen (was erst mal sein Geld kostet). Man kann ihm auch vorschlagen, die DVDs per Nachnahme zu versenden, dann kann er auch sicher sein das Geld zu bekommen.
Und selbst am besten nicht patzig werden, aber durchaus darauf hinweisen, dass er selbst auch eine schlechte Bewertung bekommt und man auch einen eigenen Anwalt hat, den man mal befragen könnte in dem Fall. Und Ebay - könnte man ihm sagen - wird über den unfreundlichen Kunden natürlich auch informiert. Die Mails natürlich alle aufbewahren.
Wie gesagt: Erst DVDs zurück, dann Geld, sonst gibt es vielleicht eine böse Überraschung (Päckchen können ja auch verschwinden auf dem Versandweg…)
So würde ich es selbst als Laie handhaben.

Hallo,
so eine Fall hatte ich noch nicht.
Ich würde versuchen dem Käufer einen Preisnachlass anzubieten, da ja anscheinend nur die Hüllen nicht in Ordnung sind, der Inhalt aber wohl o.k. ist.
Falls er das nicht möchte, und der Käufer anscheinend nicht gut mit sich reden lässt, würde ich ihm anbieten, die Hälft der Summe(von ihm bezahlter Kaufpreis + Porto für Rücksendung) zu überweisen, dann soll er die Ware zurücksenden, dann überweisen Sie den Rest.
Unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html kann man lesen, was ebay dazu sagt. Leider wird dort nicht gesagt, wer zuerst handeln muss.
Ansonsten kann man sich auch an ebay direkt wenden (unter „Hilfe“), oder in der ebay commnity in den Hilfeforen um Rat fragen.

Hoffe, die Antwort hilft weiter.
Gruß

Hallo Tardif,

sorry, das ich erst jetzt antworte. Bist Du als gewerblicher oder privater Verkäufer bei Ebay gemeldet?
Ich persönlich habe es so gehalten (kein juristischer Rat!): Erst die Ware zurück zur Prüfung, wenn Beschwerde gerechtfertigt dann Geld zurück (natürlich auch das Geld für die Rücksendung mitüberweisen). Lass es sendungsverfolgt schicken (DHL Paket, Hermes oder ähnliches) Kostet Dich zwar mehr, aber ist für beide Seiten sicherer. Ja, und das mit dem Anwalt würde ich erstmal entspannt abwarten. Du hast Rücknahme angeboten. Wenn ich etwas bei einem Versandhaus bestelle, wollen die auch erst die Ware und dann bekomme ich das Geld auf mein Kreditkartenkonto zurückgebucht. Würdest Du mir mal die Artikelnummer von der Auktion senden. Würde mir den Käufer gerne mal anschauen.

Viele Grüße
claudi

Hallo Tardif,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Erstmal bitte ich um Entschuldigung, dass ich erst nach der Frist antworte.

Ich kenne es so, dass Gutschriften oder Rücküberweisungen erst nach erfolgter Rücksendung der Ware getätigt werden. Daher würde ich mir da keine Sorgen machen. Sollte der negativ bewerten und einen Kommentar dazu setzen, haben Sie die Möglichkeit, auf diesen Kommentar zu antworten mit:„Ohne Rücksendung der Ware keine Erstattung des Kaufpreises“. So wird jeder nachvollziehen können, was gelaufen ist.

Diese Information ist keine verbindliche Rechtsberatung in Sinne des Anwaltsgesetzes, sondern stellt meine eigene Meinung sowie meine berufliche Erfahrung dar.

Mit freundlichen Grüßen
gitarrejoern