Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Ich bin Privatverkäufer und habe einen Artikel auf ebay versteigert. In der Standard-Einstellung bei ebay ist hinterlegt, dass ich die Rücknahme des Artikels akzeptiere, in meinem von mir formulierten Angebotstext habe ich allerdings eindeutig reingeschrieben, dass die Rücknahme des Artikels ausgeschlossen ist. Der Verkäufer will den Artikel nun aber zurücksenden und droht mir mit seinem Anwalt.
Was ist für mich bindend? Die Standardeinstellung von ebay (die ich in der Tat vergessen habe abzuändern) oder der von mir formulierte Ausschluss der Rücknahme direkt im Angebotstext?
Vielen Dank für eure Unterstützung!