Ich habe ein goldenes Armband über ebay von einem gewerblichen ebay Anbieter für 523.16 gekauft, es sollte ein Geburtstagsgeschenk werden. Nun hat es meiner Freundin überhaupt nicht gefallen und ich habe das Armband sofort und fristgerecht zurückgeschickt. Der Verkäufer bestätigt den Erhalt, schreibt jedoch, dass er laut ebay Richtlinien 30 Tage Zeit hätte mir die Rückzahlung zu tätigen. Ist das rechtens? Gerade sehe ich, dass das Armband bereits wieder auf ebay eingestellt ist und auch schon darauf geboten wurde.
Für jeden Tip bin ich sehr dankbar.
Gruss Michael
Wende Dich am besten an den Ebay-Kundenservice. Das sind Profis. Lg
hallo Michael,
30 Tage stehen in den Ebayrichtlinien.
Allerdings soweit ich das kenne, nicht dass er 30 Tage Zeit hat sondern innerhalb von 30 Tagen muß er zurückerstattet haben.
( kann m.M. nach einen Unterschied machen von 2-3 Tagen )
Und glaube dabei spielt es auch keine Rolle ob der Verkäufer den Artikel wieder eingestellt hat.
Hat dir ja bestätigt dass die Rücksendung angekommen ist und da du ja vom Kauf zurückgetreten bist denke ich dass der Verkäufer darüber frei verfügen kann.
vielleicht magst dir ja die Ebayrichtlinien selber dazu ansehen … vielleicht findest du ja da noch etwas spezielles zu deinem Fall.
liebe Grüße marita
Hallo - ja - mit den gewerblichen Verkäufern ist es manchmal nicht so einfach - ich empfehle in diesem Fall, über die Problemlösung von ebay zu gehen, sodaß der Händler handeln muß -->
Weitere Aktionen - Problem klären.-
Sollte er dann nicht handeln, wirkt sich das negativ auf sein Bewertungspunktekonto aus und er kann aus ebay ‚rausfliegen‘ - was er sicher vermeiden will.
Jedoch muß nach Eröffnung des Problemls dem Händler noch einmal ‚Zeit‘ gelassen werden, das Problem zu ‚klären‘ - ca. 5-8 Tage - danach müssen Sie nochmals aktiv werden…
Auf jedem Fall empfehle ich, nach Abschluß des Kaufs (Rücküberweisung), den Händler zu bewerten.
Ich hoffe, es hat ein wenig geholfen.
Viele Grüße aus Thailand
Thomas Behnke
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Hallo und danke für deine Anfrage. Dies ist eine rechtliche Sache und hat mit eBay nur zu tun als das eBay als Plattform benutzt wurde um etwas zu kaufen. Mit den Rechtsfragen kenne ich mich nicht so gut aus daher denke ich du solltest jemand geeigneteren fragen. Mit freundlichen Grüßen Thomas
Da solltest du man die Ebay-Anzeige des Verkäufers genau nachsehen. Er muß dort Informationen zur Rücknahme/Zahlung etc. hinterlegt haben. Selbstverständlich darf der Verkäufer das Armband weiter verkaufen.Du kannst halt nicht beweisen, dass es genau das Armband ist. Das ist das rechtliche Problem. Bitte, wie bereits erwähnt, erst die Verkaufsanzeige(Deine - also die wo du gekauft hast) nicht die Neue, genau prüfen und dann kann man mehr dazu sagen.
mfg
Herzlichen Dank für Deine Einschätzung. Es ist dasselbe Armband da der Verkäufer die Rechnung aus 2008 als Photo in die ebay Anzeige integriert hat und diese ist wieder mit abgebildet. Zweifellos dasselbe Armband. Wie ist Deine Meinung jetzt.
Beste Grüsse, Michael
Hallo Michael!
Das kann ich nicht 100 %ig beantworten. Meine aber leider, sowas schon in den ebay-Richtlinien gelesen zu haben. Bitte einfach ebay kontaktieren und nachfragen.
Viel Erfolg!
Herzlichen Gruß V.S.
Hi,
ließ Dir die Richtlinie durch, dann weißt Du, ob es Rechtens ist.
VG Moni