Hallo Ben325i,
Vielen Dank für deine Anfrage.
Wenn ein Interessent den Button „Sofort kaufen“ betätigt und danach den Bestätigungsbutton, dann kommt ein rechtlich verbindender Kaufvertrag zu Stande. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware zu bezahlen und die Ware anzunehmen, während der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware zu liefern und das Eigentum an der Ware dem Käufer zu übertragen.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat der Verkäufer mehrere Möglichkeiten. Eine davon wäre, den Käufer zur Erfüllung zu zwingen.
Nur ich frage mich, ob das wirklich Sinn macht. Spielen wir den Fall doch mal durch. Ebay macht gar nix in dem Konflikt. Du gehst zum Amtsgericht und beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Gebühren (die musst du erst mal auslegen!). Der Mahnbescheid wird zugestellt und der Käufer legt Widerspruch ein. Du gehst den Schritt weiter und es kommt zum Prozess, du gewinnst. OK, Käufer zahlt und du lieferst dann die Ware. Was meinst du, was dann passiert? Käufer bemängelt mangelhafte Lieferung (Ware stimmt nicht, ist beschädigt oder sonst irgendwie fehlerhaft). Dann wird erneut nachher vor Gericht verhandelt, wo letztendlich beide Schaden davon tragen, da nicht alle Kosten vom Verlierer des Prozesses übernommen werden.
Den ersten Prozess gewinnst du auch nur, wenn keine Rechtsfehler im Angebot vorhanden sind, und Anwälte finden immer was…
Weiterer juristischer Zündstoff liegt in den Bewertungen bei ebay. Wenn von irgendwem eine rote Bewertung abgegeben wird, dann zieht der andere vor Gericht, um die Bewertung löschen zu lassen oder die Gegenpartei zu zwingen, die Bewertung zurückzunehmen. Auch hier entsteht Schaden (finanziell wie auch Image-Schaden), die nicht sein muss.
Ich würde den Käufer aus der Pflicht entlassen und die Ware erneut rein stellen. Mit diesem Käufer dürfte es auch in Zukunft Probleme geben, daher setz ihn in den Einstellungen auf ignore. Ich würde auch keine Bewertung dafür abgeben, solange er auch keine abgibt.
Die Begründung, du hättest kein Paypal, ist nur Vorwand. Letztendlich stimmt der Käufer den Zahlungsbedingungen (hier Vorkasse über Bank) im Moment der Bestätigung zu. Du kannst natürlich auch ein Paypal-Konto anlegen und dem die E-Mail-Addy dafür nennen, ich glaube, dann kommt eine andere Begründung, weshalb der Kaufvertrag nicht erfüllt werden soll.
Meiner Meinung nach hat es keinen Sinn, hier den Kopf durchzusetzen, und das auch noch wegen einem Spaßbieter…
Ich wünsch dir einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Bis denne
gitarrejoern