Ebay Sofort-Verkauf

Hallo Gemeinde,

ich verkaufte meinen Artikel (Steckschlüsselsatz) letztens als privater Verkäufer über Ebay als „Festpreisanzeige“, prompt wurde die Sofort-Kaufen-Option genutzt, wodurch ein Kaufvertrag zustande kam.

So jetzt weigert sich die Käuferin den Artikel zu bezahlen, ich erhielt folgende Mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie kein PayPal anbieten trete ich vom Kauf zurück.“

Mir ist vollkommend klar dass Sie verpflichtet ist den Artikel abzunehmen und zu bezahlen, der Fall wurde auch schon an eBay gemeldet nur sind die keine Geldeintreiber :wink:

Meine Frage ist nun:

Könnte ich das Geld auf zivilrechtlichem Wege (z.b. mit Mahnbescheid) einklagen ? Die Ware habe ich natürlich noch, mir gehts nur darum ob ich die mit allen mitteln dazu bringen kann zu bezahlen.

gruß Ben

Hallo,
grundsätzlich ist das eine Rechts Frage , also für einen Anwalt.
Aber da mir das auch ab und zu passiert hier meine Meinung. es geht eigentlich immer um die Verhältnismäßigkeit. Lohnt es sich wegen 20 oder 40 Euro sich so eine Mühe zu machen ? Oder will man nur Gerechtigkeit ?
Gruß Frank

Tag Frank,

danke dir für die rasche Antwort:

Also in meinem Fall gehts um 90 EUR. Der Online-Mahnbescheid is glei ausgefüllt :wink:

Hatte ich bereits einmal gemacht in einem anderen Fall, allerdings war ich hier der Käufer der sein Geld zurückwollte.

In diesem Fall will ich beides, Gerechtigkeit UND Geld, weil wer meint, mich ein bisschen für „blöd“ verkaufen zu können, der is bei mir leider an der falschesten der falschen Adressen :smile:

gruß

Hallo,

„Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie kein PayPal anbieten
trete ich vom Kauf zurück.“

Falls nicht vom Verkäufer irgendwie der Eindruck erweckt wurde diese Zahlungsmethode würde angeboten, dann muss der Käufer mit den tätsächlich angebotenen Zahlungsarten vorlieb nehmen.

Siehe auch
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Wenn der Käufer pleite ist, ist das natürlich Pech. In so einem Streitfall würde ich auch auf jeden Fall nur versichert versenden und am besten mit Einpackzeugen.

Ein - warum auch immer - verärgerter Käufer hat das Recht bis zu 60 Tage nach Kauf negativ zu bewerten. Auch wenn der Käufer selber schuld ist. Nur bei beleidigenden Bemerkungen, Falschaussagen u. ä. kann der Verkäufer dagegen vorgehen.

Stephanie

Leider kann ich Ihnen diese rechtliche Frage nicht beantworten.
Ich kann nur hoffen, dass Sie das mit der Klage nicht Ernst meinen… Es ist kein Problem, die Kaufabwicklung bei ebay zu stornieren und den Artikel wieder einzustellen. Dabei fallen dann auch keine erneuten Gebühren an.

Gruß
Sonja

Hallo Ben325i,

Vielen Dank für deine Anfrage.
Wenn ein Interessent den Button „Sofort kaufen“ betätigt und danach den Bestätigungsbutton, dann kommt ein rechtlich verbindender Kaufvertrag zu Stande. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware zu bezahlen und die Ware anzunehmen, während der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware zu liefern und das Eigentum an der Ware dem Käufer zu übertragen.

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat der Verkäufer mehrere Möglichkeiten. Eine davon wäre, den Käufer zur Erfüllung zu zwingen.

Nur ich frage mich, ob das wirklich Sinn macht. Spielen wir den Fall doch mal durch. Ebay macht gar nix in dem Konflikt. Du gehst zum Amtsgericht und beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Gebühren (die musst du erst mal auslegen!). Der Mahnbescheid wird zugestellt und der Käufer legt Widerspruch ein. Du gehst den Schritt weiter und es kommt zum Prozess, du gewinnst. OK, Käufer zahlt und du lieferst dann die Ware. Was meinst du, was dann passiert? Käufer bemängelt mangelhafte Lieferung (Ware stimmt nicht, ist beschädigt oder sonst irgendwie fehlerhaft). Dann wird erneut nachher vor Gericht verhandelt, wo letztendlich beide Schaden davon tragen, da nicht alle Kosten vom Verlierer des Prozesses übernommen werden.
Den ersten Prozess gewinnst du auch nur, wenn keine Rechtsfehler im Angebot vorhanden sind, und Anwälte finden immer was…
Weiterer juristischer Zündstoff liegt in den Bewertungen bei ebay. Wenn von irgendwem eine rote Bewertung abgegeben wird, dann zieht der andere vor Gericht, um die Bewertung löschen zu lassen oder die Gegenpartei zu zwingen, die Bewertung zurückzunehmen. Auch hier entsteht Schaden (finanziell wie auch Image-Schaden), die nicht sein muss.

Ich würde den Käufer aus der Pflicht entlassen und die Ware erneut rein stellen. Mit diesem Käufer dürfte es auch in Zukunft Probleme geben, daher setz ihn in den Einstellungen auf ignore. Ich würde auch keine Bewertung dafür abgeben, solange er auch keine abgibt.

Die Begründung, du hättest kein Paypal, ist nur Vorwand. Letztendlich stimmt der Käufer den Zahlungsbedingungen (hier Vorkasse über Bank) im Moment der Bestätigung zu. Du kannst natürlich auch ein Paypal-Konto anlegen und dem die E-Mail-Addy dafür nennen, ich glaube, dann kommt eine andere Begründung, weshalb der Kaufvertrag nicht erfüllt werden soll.

Meiner Meinung nach hat es keinen Sinn, hier den Kopf durchzusetzen, und das auch noch wegen einem Spaßbieter…

Ich wünsch dir einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Bis denne
gitarrejoern

Abend Sonja,

warum sollte ich das nicht ernst meinen ?

Ja das ist mir schon klar dass ich das nochmal einstellen kann, ABER ich krich das Ding doch nicht nochmal für 90 EUR los !

Da wäre ich doch blöd wenn ich die Käuferin laufen lasse, vor allem weil die meint ich bin a bissl bescheuert.

Nicht mit mir :wink:

Und eine „Klage“ ist es ja erstmal nich, zunächst füll ich online meinen Mahnbescheid aus und lass diesen zustellen. Dauert 10 Minuten…

gruß Ben

Hallo!

Also aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass eine Verwarnung durch Ebay meist schon Wunder bewirkt. Je nachdem, ob die Käuferin schon ein paar Bewertungen hat oder ob sie ein sog. Frischling ist.
Es kann sein, dass sie dann doch bezahlt. Falls nicht, so kann man wenigstens seine Verkäufergebühr durch Ebay wiederbekommen und den Artikel wieder einstellen.
Viel Glück und guten Rutsch!
Viele Grüße Angelika

Hallo Gemeinde,

ich verkaufte meinen Artikel (Steckschlüsselsatz) letztens als
privater Verkäufer über Ebay als „Festpreisanzeige“, prompt
wurde die Sofort-Kaufen-Option genutzt, wodurch ein
Kaufvertrag zustande kam.

So jetzt weigert sich die Käuferin den Artikel zu bezahlen,
ich erhielt folgende Mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie kein PayPal anbieten
trete ich vom Kauf zurück.“

Mir ist vollkommend klar dass Sie verpflichtet ist den Artikel
abzunehmen und zu bezahlen, der Fall wurde auch schon an eBay
gemeldet nur sind die keine Geldeintreiber :wink:

Meine Frage ist nun:

Könnte ich das Geld auf zivilrechtlichem Wege (z.b. mit
Mahnbescheid) einklagen ? Die Ware habe ich natürlich noch,
mir gehts nur darum ob ich die mit allen mitteln dazu bringen
kann zu bezahlen.

gruß Ben

Guten Tag liebe Experten,

aus aktuellem Anlass möchte ich über den Ausgang des Verfahrens berichten:

Ich habe das also per Gericht durchgezogen, dass der Kaufvertrag erfüllt wird.

  • Auf den Mahnbescheid vom 16.02.2011 wurde seitens der Beklagten GESAMT-Widerspruch erhoben.

  • Das Urteil vom 16.08.2011 lautet: "Die Beklagte wird verpflichtet, den Kaufbetrag an den Kläger nebst Mahnkosten, Zinsen UND die KOMPLETTEN Gerichtskosten zu zahlen.

Was lernen wir daraus? Nicht IMMER sollte man solche „Deppen“ davonkommen lassen, vor allem dann nicht, wenn man mir auch noch blödkommt.

MfG B. Pirner

Guten Tag liebe Experten,

aus aktuellem Anlass möchte ich über den Ausgang des Verfahrens berichten:

Ich habe das also per Gericht durchgezogen, dass der Kaufvertrag erfüllt wird.

  • Auf den Mahnbescheid vom 16.02.2011 wurde seitens der Beklagten GESAMT-Widerspruch erhoben.

  • Das Urteil vom 16.08.2011 lautet: "Die Beklagte wird verpflichtet, den Kaufbetrag an den Kläger nebst Mahnkosten, Zinsen UND die KOMPLETTEN Gerichtskosten zu zahlen.

Was lernen wir daraus? Nicht IMMER sollte man solche „Deppen“ davonkommen lassen, vor allem dann nicht, wenn man mir auch noch blödkommt.

MfG B. Pirner.

Guten Tag liebe Experten,

aus aktuellem Anlass möchte ich über den Ausgang des Verfahrens berichten:

Ich habe das also per Gericht durchgezogen, dass der Kaufvertrag erfüllt wird.

  • Auf den Mahnbescheid vom 16.02.2011 wurde seitens der Beklagten GESAMT-Widerspruch erhoben.

  • Das Urteil vom 16.08.2011 lautet: "Die Beklagte wird verpflichtet, den Kaufbetrag an den Kläger nebst Mahnkosten, Zinsen UND die KOMPLETTEN Gerichtskosten zu zahlen.

Was lernen wir daraus? Nicht IMMER sollte man solche „Deppen“ davonkommen lassen, vor allem dann nicht, wenn man mir auch noch blödkommt.

MfG B. Pirner…

Hallo,

herzlichen Glückwunsch zum Erfolg!

Stephanie

Hallo Ben325i,

Glückwunsch zum Urteil!
Es besteht jedoch noch die Möglichkeit seitens des Beklagten Beschwerde einzulegen in der nächsthöheren Instanz. Ich denke aber, dass das kein Erfolg haben wird. Eine Revision dürfte aufgrund des zu geringen Wertes ausgeschlossen worden sein.

Ich nehme an, du musst jetzt auch nach Zahlungseingang liefern, oder?

Naja, „Deppen“ davon kommen lassen muss nicht immer sein, aber wenn jede Ebay-Auktion zum Prozess führen würde, dann hätten wir ähnliche Wartezeichen wie in der Sozialgerichtsbarkeit (bis zu 7 Jahre für die erste Instanz!)

Bis denne
gitarrejoern

Vielen Dank Jörn,

das versuche ich eben schon den ganzen Tag rauszufinden, ob ich jetzt nach so einem Theater noch liefern MUSS rechtlich gesehen.

Ich weiß nicht ob du noch Fühler hättest, die du für mich noch kurz ausfahren könntest ?

Weil ich stoße nur auf Anwälte, die pro Anfrage ca. 35 EUR nehmen, da kann ich den Kasten dann gleich rausschicken.

Gruß Ben

Moin!

Das mit dem gleich-liefern würde ich lassen!
Zunächst würde ich erst mal abwarten bis das Urteil schriftlich vorliegt. Danach hat der Beklage wie gesagt bis zu 4 Wochen Zeit Rechtsmittel einzulegen. Tut er das nicht, dann wird das Urteil rechtskräftig.

Steht im Urteil gar nix drin über deine Verpflichtung zu liefern, dann kann man davon ausgehen, dass du weiterhin verpflichtet bist, nach Zahlungseingang zu liefern, denn du hast den Beklagten ja zur Erfüllung des Kaufvertrages verklagt. Kommt der nun seiner Erfüllung nach, musst du auch erfüllen, aber eben nach Zahlungseingang.

Das wäre meine Meinung und die logische Folgerung daraus.

Bis denne
Jörn