Ebay-Sofortkauf

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, es kann mir jemand eine erschöpfende Auskunft geben bzw. es hatte schon mal Jemand das gleiche Problem

Im Juli 2017 stellte ich einen Artikel auf der Ebay-Plattform zum Sofortkaufpreis von 145€ zuzügl. 15€ Versandgebühr ein.

Von einem Käufer erhielt ich einen Preisvorschlag von 85€ den ich nicht annahm sondern mit einem Gegenvorschlag von 105€ beantwortete. Zwischenzeitlich kam auch noch ein weiterer Preisvorschlag von einem anderen Ebayer.

Am 2.8.2017 erhielt ich die Nachricht von Ebay, dass mein Artikel zum Sofortkaufpreis von 145€ verkauft wurde. Wie sich herausstellte, war der Käufer der, der den Gegenvorschlag von 105€ von mir erhielt.

Erst als ich ihm die Rechnung über Ebay zukommen liess, erwiderte der Käufer mit mehreren widersprüchlichen Aussagen, dass Ebay etwas falsches angezeigt hat und er sich getäuscht hat, denn er wollte den Preisvorschlag von 105€ annehmen. Ob die Gültigkeit des Vorschlages verstrichen war kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Ich war damit nicht einverstanden, auch die Berechnung von Ebay erfolgte zu dem Sofortkaufpreis.

Er bezahlte jedenfalls nicht, ich eröffnete einen Fall, den er auch ignorierte.

Aufgrund mehrmaliger erfolgloser Mahnungen habe ich mich im Dezember 2017 dazu entschlossen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn auszustellen, dem er jedoch widersprochen hat, mit fehlerhaften Argumenten, dass ich diesen Artikel inzwischen wieder in der Ebay-Plattform eingestellt habe, was nicht den Tatsachen entsprach; denn dabei handelte es sich um einen anderen Artikel aus meiner Sammlung.

Ich habe eine Klage eingereicht auf Bezahlung und nun einen Gerichtstermin bekommen, zun dem ich persönlich zu erscheinen habe (ca. 250km einfache Fahrt).

Der Käufer hat einen Linksanwalt eingeschaltet, der nunmehr versucht mich unter der Gürtellinie zu diffamieren und hat eine Widerklage eingereicht, wg Lieferung des Artikels. Ich muss dazu sagen, dass der Käufer zwischenzeitlich auf Anraten des Anwalts die Überweisung getätigt hat, allerdings nur den geringeren Preis des Preisvorschlags. Wie ist es in den Ebay-Bedingungen hinterlegt? denn angeblich hat der Anwalt bei ebay den telef. Support in Anspruch genommen und da wurde ihm bestätigt, dass der Kauf zum Preisvorschlag gültig ist und wenn ich anrufe heisst es vom telef. Support das Gegenteil ist der Fall, der Kauf muss zum Sofortkaufpreis abgeschlossen werden.
Der Anwalt behauptet, es wurde ein gültiger Kaufvertrag geschlossen zu 105€ denn schliesslich hätte ich den Vorschlag unterbreitet und es erfolgte eine gegenseitige Willenserklärung die Grundlage des Kaufs ist.

Kann mir Jemand Kompetentes Argumente liefern aus den Ebay-Bedingungen, dass beim Anklicken des Sofortkaufes, der ja auch noch mindestens 1x bestätigt werden muss und somit nicht versehentlich ausgelöst werden kann, ein gültiger Kauf zustande kommt und nicht der verminderte Preis des Preisvorschlags. Ich erwarte keine Rechtsauskunf und einen Anwalt scheue ich mich, denn die, die ich bisher kennenlernte waren nur Pfeifen, die Geld gekostet haben und nichts brachten!

Es kann ja nicht sein, dass ich als Geschädigter auch noch dafür bestraft werde, für die Fehler des Käufers geradezustehen!

Ich gewinne immer mehr den Eindruck, das königlich bayerische Amtsgericht lässt grüssen, vielleicht sitzen Richter und Anwalt wöchentlich am Stammtisch und karteln die Fälle vorab aus, gegen ein paar Mass Bier.

Danke im Voraus für Euere Hilfe.

Ein weiteres Problem mit diesem Fall ist auch noch aufgetreten, wo ich ebenfalls Hilfe bräuchte.

Der gegnerische Anwalt hat im April um Fristverlängerung bis 5.6.18 wg. Arbeitsüberlastung gebeten. Am 25.7.18 habe ich, nachdem ich nichts mehr hörte, mir erlaubt an das Amtsgericht zu schreiben ob sich Anwälte im Bezirk des Gerichts nicht an Fristen halten müssen, denn grossartig wird in jedem Schreiben des AG darauf hingewiesen, dass im Falle der Fristüberschreitung mit einem Versämnisurteil zu rechnen ist.
Daraufhin bekam ich (als Retourkutsche?) letzte Woche die Ladung zum persönlichen Erscheinen vor dem Amtsgericht. Anbei war ein 5-seitiger Schriftsatz des gegnerischen Anwalts mit Argumenten und Erläuterungen, mit dem Datum 28.5.2018.
Dieser Schriftsatz wurde mir vorher nicht zugestellt, erst mit dem Ladungsschreiben vom 6.818.
Das ist mit Sicherheit ein Versäumnis des AG und ich möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde losschicken, denn schliesslich enthält der Schriftsatz etliche Punkte die vom Anwalt falsch dargestellt wurden und gegen die ich mich erneut zur Wehr setzen muss.
Schneide ich mir mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde u.U. ins eigene Fleisch? Ich zweifle heute an der Rechtssprechung eines Richters und einem Anwalt traue ich sowieso nicht mehr über den Weg.

Etwas viel Aifwand für einen Ebay-Verkauf und doch hoffe ich, dass mir Jemand aus der grossen Ebay-Gemeinde einen Rat geben kann und mir mit Argumenten weiterhilft. Danke im Voraus.
Paul

Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Du wolltest einen Artikel verkaufen, hast dem Käufer ein Angebot gemacht, er wollte es akzeptieren, hat aber blöderweise den falschen Button geklickt.
Und anstatt Kulanz walten zu lassen machst du ein Faß auf.

Oh ja.
Ich bin bei ebay selbst schon reingefallen und kann verstehen, dass es einem manchmal gerne „ums Prinzip“ gehen würde, aber bei solchen Kleckerbeträgen habe ich bisher - wenn auch zähneknirschend - vom Rechtsweg abgesehen.

Hier ist einer: Nimm die 105 Euro und laß gut sein.

Gruß,

Kannitverstan

hi,

recht weit am Anfang des Textest hast du vergessen zu erwähnen, aus welchem Grund du die Anfechtung wegen Irrtum ignorierst.

grüße
lipi

Wieso Irrtum. lipi?
Er hat den Sofortkauf angeklickt und das muss noch mindestens 1x bestätigt werden, dass man den Kauf zu diesem Preis tätigt. Wo kann man sich da irren?

Er hat auch vergessen zu erwähnen, warum er zwar das Geld genommen, aber den Artikel gar nicht geschickt hat. Und was er unter einer Gürtelline im Zusammenhang mit einer Gegenklage versteht. Und inwiefern er das Amtsgericht zu seinen Gunsten beeinflussen wollte, indem er es ans Bein zu pinkeln versucht hat. Und warum er keinem Juristen traut, aber der Meinung eines anonymen Laien in irgendeinem Internetforum. Und wie er darauf kommt, gute Antworten zu bekommen, wenn er den entsprechenden Versuch mit Beleidigungen beantwortet.

Vermutlich sehr vergesslich, der UP.

1 Like

hi,

Weil nach deinen Worten der Käufer das so angegeben hat. Und das ist im BGB auch so vorgesehen, denn Irrtümer passieren nun einmal.

das darf dir doch egal sein.
es Genügt doch, aus der Routine heraus, den Text nicht genau zu lesen - in dem glauben, es wären die 105€ die man bestätigen würde.

Nach deinem dafürhalten ist es also ausgeschlossen (zu 100%) dass es bei eBay einen Irrtum beim Preis geben kann?

Diese Aussage (auf der sich genaugenommen deine komplette Aktion stützt) halte ich für sehr gewagt.

grüße
lipi

hallo lipi,
der Käufer hat ursprünglich die Version vorgetragen, dass eBay hier etwas falsches angezeigt hat, danach, dass er sich getäuscht hat als er den button des sofortkaufs angeklickt hat. und diesen sofortkauf musste er auch noch bestätigen. es ist ja nicht so, dass dies aus versehen passieren kann. nun geht’s noch weiter, ich hab danach noch einen weiteren Preisvorschlag von einem anderen ebayer erhalten, der war höher als die 105€. da ich nicht dauernd am pc sitze habe ich dann den weiteren Preisvorschlag gesehen und die eBaymitteilung, dass mein Artikel zu 145euro sofortkauf verkauft wurde. erst als mir der Käufer schrieb, hab ich gesehen, dass es sich um den mit dem Preisvorschlag handelte.

hi,

gute Wortwahl!
man könnte auch sagen, du hast den Namen mehrmals angezeigt bekommen und bei der Rechnung sicher auch bestätigt, dir ist es nur später erst wirklich aufgefallen.

Aber du hast dich da ohnehin verrannt und lässt keine andere Variante gelten.

Wäre das nicht immer noch plausibel?
Ein Irrtum ist ja, wenn man etwas falsches annimmt.
Er berichtigt die Aussage doch nur dahingehend, dass eBay offenbar und sehr wahrscheinlich eben doch 145€ angezeigt hat, er es aber für 105€ gehalten hatte.
Ob verlesen oder gar nicht gelesen ist dabei doch erstmal egal.

Ich bin noch auf dem Standpunkt: du hast den Irrtum mitgeteilt bekommen und es ignoriert.
Der Rest ist Kindergezänk, so aus der Ferne betrachtet.

grüße
lipi