Ebay spaßbieter wie hoch Schadenzersat?

Hallo und einen schönen guten Morgen,

ich bin neu hier und wollte schon direkt mal informieren.

Ich bin auf ebay angemeldet es kommt mal vor das ich was kaufe und verkaufe!

Wie seht Ihr das mit den Spaßbietern?

Ich habe zwar gott sei dank noch nicht mit denen zu tun gehabt. Aber was für Rechte hat man als Verkäufer? Wenn man z.B. Kulanz sagt ok wenn Sie es nicht möchten. Will ich einen Schadensersatz?

Was für ein Prozentsatz ist realistisch bei sagen wir mal 100€?

Vielen Dank jetzt schonmal an alle die Ihre Erfahrung mit mir Teilen.

Hallo ozber,

also ich denke das mit Schadenersatz macht wenig Sinn, es kostet mehr Nerven und Dein Geld (falls Du mit nem Anwalt arbeiten willst).

Sinnvoller ist es, wenn Du die Liste „Unerwünschte Bieter“ in Deinem „Mein eBay“ konsequent führst und dort genau angibst, wer bei Dir bieten darf und wer nicht.

Falls noch Fragen…dann stell sie ruhig :smile:

Einen schönen Tag Dir…

Hallo,

leider kann der Käufer ja zurücktreten (ebay gibt leider diese Auskunft
an die Leute weiter z. B. Artikel aus versehen gekauft).

Dann einfach sagen ok, es geht die Sache bei Probleme klären
eingeben und dann werden, wenn der Käufer sagt ok bzw. nach
einigen Tagen, die Gebühren gutgeschrieben (muss man dann
bestätigen).

Auch Angebot an unterlegenen Bieter geht dann.

Wenn der Käufer Euch schlecht bewertet ist es auch doof.

Deshalb, ich lasse die laufen. Ist mir zu doof, da irgendwelche
Schadensersatzansprüche zu stellen, wo eh nichts rauskommt.

Denn sind wir mal ehrlich, wer was drauf hat, bietet nicht aus spass.
Das machen nur Leute die nichts oder wenig zu verlieren haben.

Ich hoffe mit MEINER MEINUNG geholfen zu haben.

Viele Grüsse

Mirjam

Vielen Dank ja das Stimmt evtl.sind das mehr Kosten im endefekt für mich wie als dem Käufer. Vielen Dank
und einen schönen Tag wünsch ich noch

Hallo,

Kritisch zu sehn, was eingefordert werden kann… auf jeden fall die Auktionsgebüren (wenn nicht von Ebay schon erstattet).
Alle anderen Kosten sollten sie bei höheren Beträgen mit ihrem Anwalt abklären, wenn es zu einem solchen Fall kommen würde.

Sonst evtl. 10% oder Differenzbetrag (wenn der Artikel wieder Versteigert und geringerer Preis erzielt wird)…

grüße: Mack

Danke für Ihre Frage.

Jeder Käufer bei EBAY ist einen rechtlich abgesicherten Kauf eingegangen, von daher könnte
man wohl Schadensersatz verlange. Aber die Praxis ist anders:
Der Käufer kann den Verkäufer zum Schluß bewerten und das, was ich bei EBAY schon oft bemängelt habe,
äußerst willkürlich. Der Verkäufer hingegen kann nur gut oder gar nicht bewerten. Gegen eine schlechte Bewertung kann man Widerspruch einlegen - aber das alles ist aufwendig.
Ich sehe dann für mich nur die Möglichkeit, den Spaßbieter bei EBAY zu melden, bzw. den Verkauf als „Fall“ zu melden, um die Verkaufsgebühren erstattet zu bekommen.
EBAY steht immer auf Seiten der Käufer. Ich habe den Eindruck, dass kleine private Verkäufer langsam herausgedrängt werden sollen.
Oft hilft es einfach, die Seite eines Bieters aufzurufen und sich dort Bewertungen anzuschauen.
Ich hoffe, meine Antwort hat geholfen,
mfG
connybra

Hallo,

bin gerade selber Opfer eines Spaßbieters geworden.
Auch wenn es viel Arbeit und Streß bedeutet ist es wichtig denen das Handwerk zu legen. Ich habe zunächst
per Einschreiben/Rückschein dem Käufer eine 14 tägige
Frist gesetzt den Wagen abzuholen und zu zahlen. Nach Ablauf der Frist, ohne jedliche Reaktion des Käufers, habe ich den Wagen noch weitere 4 Wochen bereitgehalten. Dann habe ich ihn anderweitig mit Verlust veraüssert. (TÜV ist zwischenzeitlich abgelaufen). Jetzt habe ich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und Schadensersatz gefordert. Hierzu ein Urteil aus Bremen.
15.06.2006 - Spassbieter bei eBay zu Schadenersatz verurteilt.
Amtsgericht Bremen, AZ 16 C 168 / 05

Sollten Sie bei eBay einmal als Privatmann etwas verkaufen und derHöchstbietende teilt Ihnen anschließend mit, daß er Ihr Angebot nichtmehr benötige und deshalb auch nicht bezahlen werde, können Sie nunnach einem Urteil des Amtsgerichtes Bremen Schadenersatz einklagen undden Spassbieter zur Rechenschaft ziehen.

Das Amtsgericht Bremenhat entschieden, dass Bieter, die ein Gebot abgeben obwohl sie die Waregar nicht haben wollen, mit einer Vertragsstrafe belegt werden können.Und zwar in Höhe von 30% des letzten Gebotes.

Im konkreten Fallhatte ein Mann ein Auto versteigert, das Höchstgebot lag bei knapp 6000Euro. Doch der Käufer gab an, er benötige den Wagen nicht mehr undwerde deshalb auch nichts zahlen. Die Richter sahen das anders undverurteilten ihn dazu, eine Strafe von knapp 2000 Euro an den Verkäuferzu bezahlen.

Wer also selbst Spaßbieter im Internet abschreckenwill, der sollte in seiner Auktion am Ende der AngebotsbeschreibungSpassbietern mit einer Strafe drohen - dann kann er sie später auchgerichtlich einklagen.

So bewahren Sie sich vor Schaden durch solche unseriöse Zeitgenossen die nur den ehrlichen Teilnehmern Schaden zufügen wollen.

Viele Grüße, und viel Erfolg gegen Spaßbieter.
W.Haueis-Schulte

Hallo,

bin gerade selber Opfer eines Spaßbieters geworden.
Auch wenn es viel Arbeit und Streß bedeutet ist es wichtig denen das Handwerk zu legen. Ich habe zunächst
per Einschreiben/Rückschein dem Käufer eine 14 tägige
Frist gesetzt den Wagen abzuholen und zu zahlen. Nach Ablauf der Frist, ohne jedliche Reaktion des Käufers, habe ich den Wagen noch weitere 4 Wochen bereitgehalten. Dann habe ich ihn anderweitig mit Verlust veraüssert. (TÜV ist zwischenzeitlich abgelaufen). Jetzt habe ich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und Schadensersatz gefordert. Hierzu ein Urteil aus Bremen.
15.06.2006 - Spassbieter bei eBay zu Schadenersatz verurteilt.
Amtsgericht Bremen, AZ 16 C 168 / 05

Sollten Sie bei eBay einmal als Privatmann etwas verkaufen und derHöchstbietende teilt Ihnen anschließend mit, daß er Ihr Angebot nichtmehr benötige und deshalb auch nicht bezahlen werde, können Sie nunnach einem Urteil des Amtsgerichtes Bremen Schadenersatz einklagen undden Spassbieter zur Rechenschaft ziehen.

Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass Bieter, die ein Gebot abgeben obwohl sie die Waregar nicht haben wollen, mit einer Vertragsstrafe belegt werden können.Und zwar in Höhe von 30% des letzten Gebotes.

Im konkreten Fallhatte ein Mann ein Auto versteigert, das Höchstgebot lag bei knapp 6000Euro. Doch der Käufer gab an, er benötige den Wagen nicht mehr undwerde deshalb auch nichts zahlen. Die Richter sahen das anders undverurteilten ihn dazu, eine Strafe von knapp 2000 Euro an den Verkäuferzu bezahlen.

Wer also selbst Spaßbieter im Internet abschreckenwill, der sollte in seiner Auktion am Ende der AngebotsbeschreibungSpassbietern mit einer Strafe drohen - dann kann er sie später auchgerichtlich einklagen.

So bewahren Sie sich vor Schaden durch solche unseriöse Zeitgenossen die nur den ehrlichen Teilnehmern Schaden zufügen wollen.

Viele Grüße, und viel Erfolg gegen Spaßbieter.
W.Haueis-Schulte

Hallo,

bin gerade selber Opfer eines Spaßbieters geworden.
Auch wenn es viel Arbeit und Streß bedeutet ist es wichtig denen das Handwerk zu legen. Ich habe zunächst
per Einschreiben/Rückschein dem Käufer eine 14 tägige
Frist gesetzt den Wagen abzuholen und zu zahlen. Nach Ablauf der Frist, ohne jedliche Reaktion des Käufers, habe ich den Wagen noch weitere 4 Wochen bereitgehalten. Dann habe ich ihn anderweitig mit Verlust veraüssert. (TÜV ist zwischenzeitlich abgelaufen). Jetzt habe ich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und Schadensersatz gefordert. Hierzu ein Urteil aus Bremen.
15.06.2006 - Spassbieter bei eBay zu Schadenersatz verurteilt.
Amtsgericht Bremen, AZ 16 C 168 / 05

Sollten Sie bei eBay einmal als Privatmann etwas verkaufen und der Höchstbietende teilt Ihnen anschließend mit, daß er Ihr Angebot nichtmehr benötige und deshalb auch nicht bezahlen werde, können Sie nunnach einem Urteil des Amtsgerichtes Bremen Schadenersatz einklagen und den Spassbieter zur Rechenschaft ziehen.

Das Amtsgericht Bremenhat entschieden, dass Bieter, die ein Gebot abgeben obwohl sie die Ware garnicht haben wollen, mit einer Vertragsstrafe belegt werden können.Und zwar in Höhe von 30% des letzten Gebotes.

Im konkreten Fall hatte ein Mann ein Auto versteigert, das Höchstgebot lag bei knapp 6000Euro. Doch der Käufer gab an, er benötige den Wagen nicht mehr und werde deshalb auch nichts zahlen. Die Richter sahen das anders und verurteilten ihn dazu, eine Strafe von knapp 2000 Euro an den Verkäufer zu bezahlen.

Wer also selbst Spaßbieter im Internet abschrecken will, der sollte in seiner Auktion am Ende der Angebotsbeschreibung Spassbietern mit einer Strafe drohen - dann kann er sie später auchgerichtlich einklagen.

So bewahren Sie sich vor Schaden durch solche unseriöse Zeitgenossen die nur den ehrlichen Teilnehmern Schaden zufügen wollen.

Viele Grüße, und viel Erfolg gegen Spaßbieter.
W.Haueis-Schulte