Hallo liebe Experten,
ich habe ein kleines Problem mit einem eBAY-Käufer. Ich habe als Privatverkäuferin die Dockingstation als neuwertig verkauft. In der Artikelbeschreibung war das Netzteil zu dem Dockingstation nicht erwähnt, da ich die auch nicht mitliefern wollte.
Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und meinte, da die Dockingstation als neuwertig verkauft wurde, muss das Netzteil mitgeliefert werden, da laut den Herstellerangaben gehört diese dazu. Hätte er neues Dockingstation direkt bei dem Hersteller gekauft wäre das Netzteil mit dabei gewesen.
Ich dachte ich muss nur meine Artikelbeschreibung beachten und auch so liefern, wie ich beschrieben habe und nicht für die Herstellerinformationen haften.
Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
Sorry, das was ich nicht.
hallo,
denke, dass das grenzwertig ist mit Tendenz zu deinen Ungunsten.
Und z.B. wie sowas letztendlich vor Gericht ausgehen würde …denke dazu alles offen.
Sehe das so : Wenn das Netztel Bestandteil der Dockingstation ist - … und du eine anbietest dann gehörts dazu.
( wenn ich ein Auto verkaufe dann kann ich ja auch nichts was dazugehört einfach "verschwinden lassen )
Hättest du m.M. nach erwähnen müssen, dass das Teil nicht dabei ist.
Wobei, - ( mit leichter Tendenz ) denke ich könnte man aber auch argumentieren dass auch der Käufer hätte nachfragen können. ( eben bei privat und nicht als Neu angeboten )
Und aus dem Ganzen heraus würde ich versuchen mich mit dem Käufer zu einigen.
So mit - was ein Netzteil kostet und davon jeder Hälfte …
( auf jeden Fall würde ich es nicht auf ein gerichtliche Entscheidung ankommen lassen / ansonsten lieber Netzteil nachliefern )
Das Alles aber unter dem Vorbehalt dass ich Laie bin und nur aus Bauchgefühl und ein paar Erfahrungen argumentiere.
Drücke dir die Daumen dass ihr einen für beide Seiten zufriedenstellenden Weg findet.
Liebe Grüße marita
Hallo,
ich kann dazu rechtlich leider keine Auskunft geben. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass ich als Käufer auch davon ausgegangen wäre, dass das Netzteil dabei ist, wenn der Artikel als neuwertig verkauft wird. Sie hätten das im Angebot erwähnen müssen, dass der Artikel ohne Netzteil verkauft wird. Ist bei einem Neukauf das Netzteil immer dabei, so würde ich davon ausgehen, dass es bei einem ersteigerten neuwertigen Artikel ebenfalls dabei ist. Sicher ist es sehr ärgerlich. Doch Sie müssen sich entscheiden, ob Sie es auf einen Streit ankommen lassen wollen.
Viele Grüße
Hallo liebe Experten,
ich habe ein kleines Problem mit einem eBAY-Käufer. Ich habe
Hallo,
das Problem ist, ob bei der Beschreibung des Artikelmerkals „neu“ oder „neu (sonstige)“ verwendet wurde.
Ist dies der Fall, dann gehört zum Gerät auch das Netzteil.
Ist das nicht der Fall, dann hat der Käufer keinen Anspruch auf Lieferung des Netzteils.
Der Anspruch bestünde allerdings auch dann, wenn die Artikelmerkmale „vom Verkäufer generalüberholt“ oder „vom Hersteller generalüberholt“ verwendet wurden.
Bei der Verwendung des Artikelmerkmales „gebraucht“ und „-“ ist ein Anspruch des Käufers ausgeschlossen, denn dann ist allein die Artikelbeschreibung maßgeblich. Und wenn dort von einem Netzteil nicht die Rede ist, dann besteht auch kein Anspruch auf Lieferung.
Gruß Wolfgang
Danke Wolfgang,
Streit möchte ich sicherlich nicht, da das teil als Neu(sonstige) angeboten wurde, werde ich wohl das Netzteil nachsenden müssen.
Danke für die Hilfe!
Danke, beführte ich jetzt auch. Na ja werd dann wohl schlauer.
Danke Marita, ich glaube ich werde das ding einfach mal anchsende, Streit ist diese definitiv nicht wert. Danke!
Hallo!
Ich finde die Angelegenheit etwas schwierig zu beantworten. Ich bin der Meinung, dass nur die Angaben zählen, die in der Artikelbeschreibung stehen, also ohne Netzteil. Es sei denn da stand „originalverpackt“, dann hätte man es ja nicht herausnehmen können. Aber so…
Mehr fällt mir dazu auch nicht ein leider.
Viele Grüße,
Julia
Da Du ja jetzt kein Netzteil für Deine eigenen Zwecke hast, empfehle ich Dir die Ersteigerung eines Netzteiles bei eBay.
Mit Hilfe des Snipers (www.snip.pl) gehst Du auch kein Risiko ein, denn Dein Gebot wird erst 5 - 6 Sekunden vor Angebotsende abgegeben.
Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du mich auch gerne anrufen (0160-7227222). Mein eBay-account ist „formel1tv“.
LG Wolfgang
Hallo,
in diesem Fall ist es meiner Meinung nach nicht von belang, ob der Artikel als neuwertig bezeichnet wurde.
Ich denke, dass es hier auf die genaue Artikelbeschreibung ankommt (Lieferumfang, Foto usw.). Zur Dockingstation gehört zwar auch das Netzteil (Serienausstatung). Es hätte in der Artikelbeschreibung stehen müssen, dass dieses enthalten ist, sonst sehe ich da keinen Rechtsanspruch darauf.
Hi!
Wie war denn der genaue Wortlaut Deiner Artikelbeschreibung?
Gruß
Carsten
Hallo,
Die lautete, wie folgt
Zustand: neuwertig
Docking Station für VAIO Notebooks der S Serie Versandkostenfrei und ab 1€
Sony VGPPRS20, Docking Station für VAIO SB-, SA-, SE-Serie
Modelnummer: VGPPRS20.CEK
UVP:ca. 200€
Gekauft aber nie verwendet -Restgarantie von ca. einem Jahr
Anschlüsse
4x USB 2.0 Schnittstelle
2x Monitor-Anschlüsse (HDMI + VGA)
2x Gigabit Ethernet Lan (1000BASE-T, 100BASE-TX/10BASE-Tx1)
Abmessungen
Ca. 342,0 x 9,7/31,8 (max 50,8) x 162,2 mm (B x H x T)
Gewicht
Ca. 1300 g
Zustand
wie neu, wurde nie verweidet - einwandfrei und ohne Mängel
Garantie
bis zum 22.08.2013 über Sony (Kaufbeleg ist Dabei)
Viel Spass beim Bieten!
International bidders are welcome!
Please ask the shipping costs first!
Bei allen meinen Auktionen handelt es um Privatverkauf. Garantie, Rücknahme und Gewährleistung sind ausgeschlossen!
Hallo liegerich,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bedauerlicherweise ist dieses eine juristische Frage, welche ich Ihnen nicht qualifiziert und damit nur unverbindlich beantworten kann.
Der Begriff „neuwertig“ (wo ich keine gesetzliche oder urteilsrechtliche Definition finden konnte) wird in der Regel im Zusammenhang mit „gebraucht“ aber ohne Abnutzungserscheinungen verwendet.
Ob Sie bei dem Begriff neuwertig für Herstellerinformationen haften müssen, kann ich nicht beurteilen.
Dennoch würde ich erst mal erwarten, dass bei dem Gerät alle Zusatzgegenstände mitgeliefert würden, die dazu gehören, es sei denn, in der Auktion steht klar drin, dass das Gerät ohne Netzteil in der Auktion steht. Ein Verschweigen von Zusatzgegenständen hat meiner kaufmännischen Erfahrung nach jedoch in vielen Fällen eine Nachlieferung beziehungsweise Schadenersatz zur Folge gehabt.
Ich würde daher dem Käufer das Netzgerät nachliefern und bei der nächsten Auktion explizit hinweisen, dass ein Bestandteil nicht in der Auktion inbegriffen ist.
Für eine verbindliche Antwort wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern
hallo,
sie hätten dann erwähnen müssen, dass die station ohne netzteil zum verkauf angeboten wird. da bei der dockingstation normalerweise ja immer das netzwerk bei ist. Ansonsten einfach mal Ebay anrufen, die sind ganz nett.
lg
Hallo,
die genaue Rechtslage von diesem Fall ist mir leider nicht bekannt.
Aber eine schlechte Bewertung würde ich persönlich deswegen nicht riskieren. Wie wertvoll ist das Netzteil?
Kann man es ohne weiteres nachbestellen?
Wenn ja, würde ich dem Käufer den Betrag für das Netzteil zurück erstatten.
Damit sparst du dir Ärger und nochmalige Versandkosten (funktioniert nur, wenn die Dockingstation mehr Wert als das Netzteil hat).
Achso: Eine Entschuldigung wirkt auch oft Wunder…
Meine Devise als ebay Händler: Im Zweifelsfall immer für den Kunden, auch wenns mal weh tut.
Ersteinmal bin ich kein Jurist und kann hier nur meine persönliche meinung wiedergeben. Ich würde versuchen die Versteigerung rückabzuwickeln bzw. mit dem Käufer das Gespräch suchen. Grundsätzlich ist aus meiner Sicht die Artikelbeschreibung verbindlich, aber es ist immer ein Problem mit dem Nichterwähnen eines Teils. Besser und eindeutiger wäre es gewesen, auf die Nichtzugehörigkeit des Netzteils explizit hinzuweisen. Das ist keine Frage ob neuwertig oder nicht, sondern ob denn die Station ohne Netzteil betriebsfähig ist. Und muss ich irgendwie dem ersteigerer recht geben.
Also klären duch Nachlieferung oder Rücknahme wäre hier die faire Variante.
VG
Axel
Hallo!
Ich würde das Netzteil mitliefern.
Wenn der Artikel ais neuwertig verkauft wird, sollte auch alles vollständig sein, was zum Artikel, bzw. in die Verpackung gehört!
Wenn das Netzteil nicht mitverkauft werden soll, muß das ausdrücklich in der Artikelbeschreibung erwähnt werden.
liebe Grüße!