Hallo,
Hallo auch Dir - und schon mal Danke fürs Antworten
ist denn schon mal geklärt worden, ob es sich um einen
privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt???
es handelt sich um einen privaten Verkäufer (leider, bei einem gewerblichen wäre es wahrscheinlich um einiges einfacher gewesen)
was ich auch noch sehr seltsam finde, dass der Anwalt per
e-Mail schreibt… UND ganz klar die Frage… was ist das für
eine Anschrift die verwendet wird, wenn sie falsch ist, und
warum wird diese verwendet.
hmh… sehr merkwürdig
Das ein Anwalt per Meil schreibt ist wirklich extrem seltsam, auch der Beginn der Mails mit „Sie irren gewaltig usw…“, dachte der Käufer doch immer, dass in Briefen eine gewisse Form gewahrt werden sollte.
Adresse ist eine Versandanschrift des Käufers (Wohnsitz seiner Eltern) jedoch nicht seine Wohnadresse (welche sich zusätzlich im Ausland befindet)
Ich denke, dass der Käufer in DIESEM fiktiven Fall schon im
Recht sein sollte, und ihn das Gutachten natürlich auch ein
wenig schützt.
genau das hofft der Käufer auch. Allerdig muss der Käufer Steve Jobs Recht geben - was man im Internet findet ist nicht immer korrekt. Ein wenig positiver stimmt da schon die Tatsache, dass sich eBay in den Richtlinien auf ähnliche Artikel beruft die besagen (bitte nicht auf den Wortlaut festnageln) das, "ein Artikel nur dann von der Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, wenn er auch der Artikelbeschreibung entspricht)… hier war dies leider nicht der Fall, so dass dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung (Preisnachlass) gegeben wurde, welche jedoch nicht genutzt wurde.(eine Ersatzliefrung, Reparatur o.ä. sind in diesem Fall leider nicht möglich)
Der Rücktritt bzw. Rücksendung nach Abwicklung durch PayPal erfolgte auf Kosten des Käufers als versichertes Paket, dessen Annahme jedoch verweigert wurde.
Daraus ergibt sich auch die Klagedrohung des Anwaltes, der Käufer habe Ware erhalten jedoch nicht gezahlt, was jedoch falsch ist, da ursprünglich sehr wohl gezahlt war. Leider stellte sich die Ware als mangelhaft heraus und eine gütliche Einigung war nicht möglich.
Wenn der Verkäufer nun auf die Ihm zustehende Ware verzichtet, kann der Käufer dies leider nicht ändern. Es ist Ihm auch nicht zuzumuten den Versuch der Rücksendung mehrfach zu unternehmen.
Und ich glaube auch, dass es sich bei einen privaten Verkäufer
so verhalten sollte, denn auch hier gilt soweit ich es weiß:
die Beschreibung sollte so genau wie möglich gemacht sein.
Beschreibung ist bzw. war leider nachweisbar falsch.
Sonst könnte ja nun wirklich jeder Verkäufer den letzten
Schrott als in gutem Zustand verkaufen und der Käufer müsste
sich damit abfinden… ääähh…???
Was der Käufer definitiv nicht hinnimmt.
also… wirklich - auch an Steve Jobs - der Fakt ansich ist
doch hier ganz gut beschrieben, da sagt doch der gesunde
Menschenverstand nur… ALLES RICHTIG GEMACHT! DER KÄUFER.
abba…
ich sach nur: Recht haben, und Recht bekommen…
Recht bekommen wäre zusätzlich hilfreich
über *diese* Plattformen zu kaufen ist echt immer schlimmer
geworden, die Verlässlichkeit sinkt auf BEIDEN SEITEN!
Es gibt miese Verkäufer, jedoch auch immer mehr miese Käufer.
leider muss ich hier zustimmen und überlegen, ob diese Handelsform in Zukunft noch interessant sein wird
Käufer versuchen einen Verkäufer leider inzwischen auch immer
häufiger abzuziehen, indem behauptet wird man hätte eine
defekte Ware erhalten, diese lag jedoch schon die ganze Zeit
zuhause rum, und ließ sich perfekt durch die Neubestellung
ersetzen - austauschen - und somit kostenfrei wandeln.
In solch einem Fall hat der Verkäufer ein sehr unschönes
Nachsehen, denn schließlich hat er Ware in ordnungsgemäßem
Zustand geliefert.
Ich bin übrigens beides, und beides stets korrekt, nett und
höflich.
Gruß ri
Dem schliesse ich mich an, ich versuche alles menschenmögliche einen Kauf / Verkauf für beide Seiten so reibungslos und angenehm wie möglich abzuwickeln.
Gruss