EBAY und Exekution

Guten Tag,

ich habe vor Monaten einen Artikel bei EBAY ersteigert, und nachdem ich ihn besichtigt habe, nicht bezahlt, da der Artikel nicht der Beschreibung entsprach.

Der Verkäufer hat den Kaufbetrag eingeklagt und ich habe jetzt den Exekutionstitel vor mir liegen … kann man also nichts mehr dagegen machen.

Meine Frage: Wenn ich den gesamten Preis inklusive der Gerichtskosten bezahle, bekomme ich dann den Artikel noch, bzw. hab ich ein Recht auf den Artikel???

MfG, Peter

Hallo

ich habe vor Monaten einen Artikel bei EBAY ersteigert, und
nachdem ich ihn besichtigt habe, nicht bezahlt, da der Artikel
nicht der Beschreibung entsprach.

Es ist also kein Kaufvertrag entstanden.

Der Verkäufer hat den Kaufbetrag eingeklagt und ich habe jetzt
den Exekutionstitel vor mir liegen

Tatsächlich!? Wie lautet denn die Überschrift des Schreibens?

Meine Frage: Wenn ich den gesamten Preis inklusive der
Gerichtskosten bezahle, bekomme ich dann den Artikel noch,
bzw. hab ich ein Recht auf den Artikel???

Warum haben Sie das bei der Verhandlung nicht Ihren Rechtsanwalt gefragt?

MfG Frank

ich habe vor Monaten einen Artikel bei EBAY ersteigert, und
nachdem ich ihn besichtigt habe, nicht bezahlt, da der Artikel
nicht der Beschreibung entsprach.

Es ist also kein Kaufvertrag entstanden.

Wieso nicht? Im üblichen Ebay-Verfahren kommt normalerweise mit der Beendigung der Auktion durch Ablauf des Auktionszeitraums auch ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande.

1 Like

Hallo

Zugegeben, ich hatte verkürzt.
Es ist also ein Kaufvertrag entstanden. Der Verkäufer konnte dann aber den Artikel in der Art wie er ihn beschrieben hat nicht liefern.
Der Käufer hat scheinbar nicht auf Erfüllung bestanden und den Vertrag für nichtig erachtet.
Der Verkäufer tat dies offenbar nicht. Wodurch er nach Zahlung zur Lieferung des Artikels im beschriebenen Zustand verpflichtet ist.

MfG Frank

Wer sagt, daß man diesen „Exekutionstitel“ nicht beeinspruchen kann (auf Fristen achten) ? In diesem Falle ist dann nämlich der „Kläger“ nachweispflichtig, was ihm schwer fallen dürfte, da er ja seine des „Kaufvertrages“ nicht erfüllt hat…

Gruß
nicolai

…seine Seite des Kaufvertrages…

Gruß
nicolai

Sowas fragst du hier?

Ruf doch dort an, wo du diesen Urteil bekommen hast! Beim Gericht!

Wenn du verklagt wurdest, den Kaufvertrag zu erfüllen, dann bekommst du die Ware gegen Zahlung des Kaufpreises!

Wenn der Verkäfuer vom Kaufvertrag erfolgreich zurückgetreten ist, dann musst du ihm seinen entgangenen Gewinn erstatten!

Mir scheint, dass du es verdient hast, bestraft zu werden.

Merke: Torrheit (Dummheit) schützt nicht vor Strafe!!!

Was ist überhaupt ein Exekutionstitel? Das habe ich noch nie gehört. Ist das überhaupt deutsches Recht? Oder vielleicht österreichisches?

LG Anna