Moin, moin,
Geld zurück, bis zum Empfang des Käufers obliegt die Ware in
der Verantwortung des Verkäufers.
Gilt für gewerbliche Händler. Private Händler müssen die Ware nur auf den Versandweg bringen (Briefkasteneinwurf würde bereits genügen).
Allerdings müssten sie das nachweisen, was i.d.R. nicht gelingt, außer man versendet mit Nachweis (Paket, Einschreiben…) oder hat Zeugen und ein privates „Einwurfprotokoll“.
Das betrifft übrigens auch die Verpackung. Erfüllt diese nicht
die Anforderungen des „Transporteurs“, haftet der Versender.
Das stimmt auch für den privaten Versender.
mfG
duck313