Ebay: Verkäufer nimmt Ware nicht zurück

Hallo,

habe vor kurzem ein Iphone ersteigert bei dem 2 Defekte angegeben waren(Ware mit 2 leichten Defekten in der Beschreibung angegeben jedoch Artikelzustand gebraucht) . Habe es gestern bekommen und mir ist sofort ein Dritter aufgegallen. Das Handy lässt sich nur durch anschließen an das Ladegerät einschalten und durch entleeren des Akkus ausschalten. Somit ist der Einschalt- bzw Ausschaltknopf defekt, was nicht angegeben war.Der Verkäufer will die Ware aber nicht zurücknehmen. Er verweist auf seine Auktionsbedingungen und sagt er sei zur Rücknahme nicht verpflichtet. Muss ich mir das gefallen lassen oder muss er den Artikel doch zurücknehmen.

Zum besseren Verständnis hier die Auktionsnummer:180715876483

Ich bedanke mich im voraus

Hallo! Wenn ich mir die Artikelbeschreibung ansehe, weist er auf 2 Fehler mit Beschreibung hin. Aus meiner Sicht ist damit die Beschreibung der aktuellen Defekte nicht vollständig. Dazu sollte der Verkäufer zumindest verhandlungsbereit sein! Wenn nicht, würde ich das über E-bay Reklamation klären! Ich hätte das so auch nicht akzeptiert.
Viel Glück!
H.R.

Hallo,
also ich habe mir die Auktion angesehen. Klar dass der Verkäufer dieses „Schrottteil“, das noch dazu einen Wahnsinnspreis erzielt hat (wahrscheinlich hat er es durch Freunde hochsteigern lassen)nicht zurücknehmen will. Ausserdem sind die Versandkosten viel zu hoch, da ein Paket bei Hermes für so ein Handy maximal 4,–€ betragen. Natürlich hat der Verkäufer versucht mit seinen „Bedingungen“ eine Absicherung zu erreichen. Da er PayPal als Zahlungsmöglichkeit angegeben hat, hoffe ich, Du hast mit PayPal bezahlt, da man, sollte die Ware nicht der Beschreibung entsprechen, sein Geld, nachdem die Ware durch ein Gutachten auf die Mängel geprüft wurde, zurückbekommt. Also in dem Fall mußt Du Dich mit PayPal in Verbindung setzen. Wenn nicht, würde ich mich auf alle Fälle mit E-bay in Verbindung setzen und dem Verkäufer (sofern Du eine Rechtsschutz hast) mit einem Anwalt drohen und diesen auch in Anspruch nehmen, obwohl es sich um einen relativ geringen Betrag handelt. Außerdem würde ich so bald wie möglich das IPhone von einem Fachmann begutachten lassen, da dieser im Falle eines Falles die Mängel bestätigen kann.
Noch eine Empfehlung zum Schluss: Am Besten immer bei einem E-bayer kaufen, der mindestens 50 positive Bewertungen hat. Denn es ist möglich, das dieser Kandidat mit seinen lächerlichen 5 Bewertungen einer negativen Bewertung gelassen entgegen sieht.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.
LG aus München
Roland

Leider ist es so, das private Verkäufer nicht zur Rücknahme verpflichtet sind.
Eine Ausnahme wäre, wenn in der Auktionsbeschreibung bewusst etwas verschwiegen wurde, also falsche Angaben gemacht wurden.

Wegen der Höhe des Kaufpreises lohnt sich kaum die Inanspruchnahme eines Anwaltes, insbesondere wegen des unsicheren Ausgangs eines möglichen Rechtsstreites.

Ich würde zunächst bei eBay reklamieren. Wurde mit Paypal bezahlt? Dann ist es am einfachsten: über Paypal einen Streitfall eröffnen, dann wird der Kaufpreis erstmal von PP einbehalten bis zum Ausgang des Rechtsstreites.
Die Chancen sehen dann sehr gut aus, das Sie ihr Geld wiederbekommen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, aber aus Sicht als Verkäufer. Ich verkaufte ein nagelneues Handy, nach 3 Wochen reklamierte ein Käufer und behauptete das Handy läd nicht mehr und geht nicht mehr an.
Paypal behielt das Geld erstmal ein, der Kunde wurde aufgefordert das Handy zurückzuschicken.

Das Gerät war verkratzt, hatte Dellen, wurde mit Sicherheit schon mal runtergeworfen, es war praktisch Schrott. Trotzdem keine Chance: Paypal gab das Geld dem Käufer zurück, meine Argumente als Verkäufer zählten nicht. Obwohl ich dieses Modell 10 mal hatte, weitere 8 verkaufte, und eines selbst - heute noch - benutze, ohne jegliche Störung.

Fazit: als Kunde bekommste fast immer Recht bei Paypal und eBay, nur als Verkäufer biste der Dumme.

In Ihrem Fall ist das von Vorteil.

Hallo Gelumot,

leider kann ich da keine qualifizierte Antwort geben,sorry.

gruß Ralf

Hallo
Ich habe mir den Artikel und seine Beschreibung durchgelesen und mir ist dabei folgendes sofort aufgefallen: Die Beschreibung ist wie folgt „…Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig…“
Mit der Aussage „vollkommen funktionsfähig“ hat er sich keinen Gefallen getan. Ein Artikel, der gebraucht und vollkommen funktionsfähig ist, kann Gebrauchsspuren haben, wie z.B. Kratzer, Beschädigungen am Gehäuse etc. , doch „vollkommen funktionsfähig“ ist eine eindeutige Zusage. D.h. ein Handy, was sich nicht einschalten bzw. ausschalten lässt, ist keinesfalls „vollkommen funktionsfähig“ und damit muss er sich im Onlinehandel auch als Privatperson verantworten. Es gibt dabei mehrere Wege vorzugehen, der erste wäre sich auf einen Preisnachlass in Höhe der Rep. zu einigen. Dazu muss man u.U. einen Kostenvoranschlag einholen, der erstmal dir Geld kostet. Er muss, sofern er einverstanden ist, das Geld übereisen. Doch all das birgt Risiken, ich würde das Telefon zurückgeben, es ist eine eindeutig falsche und in keiner Weise falsch verständliche Beschreibung „vollkommen funktionsfähig“ und insofern, ist er gezwungen das Telefon innerhalb der ersten Tage zurück zunehmen. Macht er das nicht, schreibe eine Beschwerde an eBay, meist passiert hier aber nicht viel, weil eBay dafür zu groß ist. Da er gerade 5 Bewertungen hat und ein Neuling bei eBay ist, kann es sein, dass er sich erst Mal wichtig machen möchte, dann hilft nur der Gang zum Anwalt. Alles was du von nun an schreibst und mit ihm besprichst, solltest du dir aufheben, schreibe deshalb alle Emails über das Benutzerkonto von eBay, so kannst du alles Beweisen und sichere dir die Artikelbeschreibung, damit sie nicht verschwinden oder geändert werden kann.

Viel Glück

M.E. hat der Verkäufer den Mangel verschwiegen. Daher ist seine Rücknahmeverweigerung zumindest zweifelhaft.

Es bleibt auf jeden Fall Verhandlungssache. Besteht der Verkäufer darauf das Gerät nicht zurück zu nehmen, bleibt ansonsten nur der Weg zum Anwalt.

Also vielen Dank für die Antworten, habe den Fall jetzt an ebay übergeben und warte jetz erst mal ne Zeit. Ich melde mich sobald es etwas neuen gibt.

Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte und kann natürlich lediglich meine persönliche Einschätzung wiedergeben.
Ebay ist kein rechtsfreier Raum. Der Verkäufer ist für seine Artikelbeschreibung verantwortlich. Werden Mängel verschwiegen, also der Käufer getäuscht, haftet aus meiner Sicht der Verkäufer. Und wenn sich der Verkäufer auf seine Auktionsbedingungen beruft,scheint ja alles klar zu sein. Denn er gibt zum Zustand des Artikels folgendes an.:
Zustand:
Gebraucht, Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig.
Ist das Gerät durch einen nicht angezeigten Mangel nicht funktionsfähig, würde ich ein Einschreiben an den Verkäufer senden, mit der Forderung, den gekauften Artikel in den beschriebenen Zustand zu versetzen oder den Kaufvertrag zu wandeln.
Den Hinweis auf, BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf,halte ich an dieser Stelle für nicht ganz eindeutig. Denn er bot den Versand der Ware in seiner Auktion an und wurde ja nicht darum von Ihnen gebeten.
Die Frage ist nur, wie weit wollen Sie für ca. €100,00 Warenwert gehen? Rechtsanwalt etc.?
Mit freundlichen Grüßen
schimi