Guten Abend ,
Ich habe folgendes Miisgeschick soeben mitgemacht.
Bei ebay habe ich einen neuen Artikel für 99,99 ersteigert + vsk. Ich habe die Artikel Beschreibung nur einmal kurz überflogen und dann zugeschlagen. Allerdings hatte der Verkäufer im letzten Absatz darauf hingewiesen er wolle erst Angebote bei Mail zugesandt bekommen werde sich für.das höchste entscheiden und erst dann wäre das Angebot gültig.
Das habe ich leider nicht gesehen. Bin aber dennoch der Auffassung, dass ich ein Anrecht auf den Artikel habe, zumal es nicht in der Artikel Überschrift gekennzeichnet wurde.
Ist der Anspruch des Verkäufers ungültig oder hat er recht und.ich muss von dem Kaufvertrag zurücktreten?
Gruß
Kohlifnm