Ebay verkauf fehler in der Artikelbeschreibung

Hallo,

auf ebay wurde ein Artikel verkauft, in der Überschrift der Auktion stand die richtige Artikelbezeichnung, jedoch in der Artikelbeschreibung ein anderes Model von diesem Artikel.

Kaufvertrag kam zu Stande, Geld wurde überwiesen. Kaufgegenstand wurde zugesandt.
Jetzt verlangt Käufer den richtigen Artikel!
Diesen Artikel hat der Verkäufer jedoch nicht.
und bietet Übernahme der Rücksendekosten sowie Rückerstattung des Kaufpreises.

Was kann der Käufer machen? Wirklich auf erfüllung des kaufvertrages bestehen?

Es handelt sich um eine Privatauktion.

Danke für Antworten

Hallo,
wie will er denn auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen wenn der Verkäufer den Artikel nicht hat?
Mehr kann er doch gar nicht erwarten als daß der Verkäufer freiwillig die Rücksendekosten übernimmt.
Der Käufer hätte auch die Möglichkeit gehabt vor dem kauf auf die unterschiedlichen Angaben hinzuweisen! :smile:

MfG

Erwin

Es ist nicht ganz klar ob die Artikelbeschreibung dem tatsächlich geliefertem Artikel entspricht. Sollte das der Fall sein, so wäre die Erstattung eine faire Lösung, mit der Du auch vor Gricht Bestnad hättest. Wenn die Artikelbeschreibung auch nicht dem übersandten Artikel entspricht ist der Käufer im Recht,kann jedoch auch nicht mehr als Schadenersatz verlangen…§122,123BGB.

Sofern Du Ersatz leistest bist Du im Recht,§122,123BGB.Du musst den Artikel nicht zwingend liefern wenn dir ein offensichtlicher Fehler unterlief.

Bei sog. Nichterfüllbarkeit eines Kaufvertrages kann der Käufer lediglich den Kaufpreis zurück verlangen und den Ersatz entstandener Schäden. Genau das wird hier angeboten. Der Verkäufer kann nivht dazu verpflichtet werden, die Ware anderswo zu beschaffen.

Hallo!
Ebay…das unbekannte Wesen!:smile:
Da ich ein friedlebender Mensch bin und "Fehler " menschlich sind, würde ich nicht darauf bestehen!
Wenn ich für ein neueres Model einen „Schnapper“ gemacht hätte, wäre das ärgerlich.
Das gleiche kann dir auch passieren und dann bist du auch auf "Entgegekommen Angewiesen " und dankbar, wenn der Gegenüber das versteht!
Sollte der Rückversand und das Porto alles problemlos erstattet werden, würde ich nicht auf den Artikel bestehen!
Sollte in der Überschrift zum eigentlichen Text jetzt Unterschiede bestehen, empfiehlt es sich auch vorher nachzufragen ,evtl.was stimmt denn jetzt?!
Vielleicht ist es ihm selber noch nicht aufgefallen!Vor allem bei überwiegend positiven Bewertungen!Sollte er bereits negativ aufgefallen sein, würde ich ebay kontaktieren!
In deinem Fall steht 50/50, da es einmal so und einmal so in der Beschreibung steht!
Viel Erfolg!
Stephan

Hallo!

Leider bin ich nicht in der Position, Dir spezifische Rechtsberatung geben zu dürfen (Anwalt o.ä.).

Aber so allgemein würde ich bei versehentlicher Falschangabe immer die Anfechtbarkeit eines Kaufvertrags wg. Irrtum prüfen.

Schönen Gruß und vielleicht hast Du ja bei Deiner Anfrage einen Rechtsanwalt erwischt - der darf Dich speziell beraten.

Bernd

geh zum anwalt

hallo,
wenn es den artikel nicht gibt, kann er auch nicht darauf bestehen.
allerdings kenne ich diese sachverhalte aus der sicht von gewerbetreibenden. wenn ein grund vorliegt, mit der erhaltenen ware unzufrieden zu sein, besteht ein recht auf nachbesserung, oder wandelung. welches von beiden kann sich aber der verkäufer aussuchen.
gruß

Hallo,

ja kann er und sollte er auch.