Hallo Stephanie,
hat man versehentlich ein zu hohes Gebot abgegeben, kann man dies korrigieren bzw. zurücknehmen, hier die genauen Vorgaben von Ebay:
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html
Die Frage nach dem rechtsverbindlichen Kaufvertrag ist eine andere… natürlich ist ein Gebot bindend und bei all der Fragerei wenn man ein Gebot abgibt, kann eigentlich kein Mensch „versehentlich“ ein Gebot abgeben. Man kann sich vertippen, ja. Aber versehentlich bieten? Sicher nicht.
Allerdings kann man leider niemanden zwingen, zu bezahlen… es ist mir schon oft passiert, dass Leute bei mir etwas gekauft haben und danach nicht bezahlten. Erst kürzlich war das wieder der Fall. Hat man selbst eine Rechtschutzversicherung, kann man versuchen sein Recht einzuklagen. Allerdings - ist beim Käufer nichts zu holen, dann bringt auch eine gewonnene Klage nichts. Und geht der Preis in den vierstelligen Bereich, kann es durchaus sein, dass einen Mittellosen den Biet-Reiz gepackt hat und ihm erst später klar wurde, dass er jetzt Höchstbietender ist und das antike Teil auch kaufen muss. Daher wahrscheinlich seine Mail an Sie.
Mein Rat: lassen Sie ihn sein Gebot zurück nehmen, das ist die nervenschonendste Variante. Sollte der Artikel nun zu geringpreisig sein, weil der Höchstbietende abgesprungen ist und bis zum Verkauf nicht mehr steigen, können Sie bis 12 Stunden vor Angebotsende das Angebot abbrechen, lesen Sie hier die genauen Bedingungen:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
Stellen Sie es danach einfach erneut ein. Zwei mal hintereinander passiert so etwas normalerweise nicht
Ich wünsche alles Gute, viele Grüße
Simone