Ebay Verkauf, Höchstbieter schreibt zahlt nicht

Ich habe eine Antiquität ab 1.- Euro bei ebay eingestellt, Laufdauer 1 Woche. Es wurde bis in den 4-stelligen Eurobereich geboten. Der Höchsbieter nun, schreibt mir gerade, dass er aus Versehen geboten hat. 2 Gebote wurden von Ihm abgegeben. Wenn ich richtig informiert bin, ist das ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, oder…

Herzlichen Gruss
Stepanie

Hallo, der Käufer ist mit seinem Gebot einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen. Nun liegt an dir auf dein Recht der vertragserfüllung zu bestehen oder per Anwalt feststellen zu lassen.
Gruß

Hallo Stefanie,
Eigentlich schon ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag.
Aber, wenn der sich auf Irrtum beruft dann könnte der damit durchkommen.
( falls es also vor Gericht gehen sollte )
Was ich damit sagen möchte, ist dass du zwar eigentlich … und du kannst dem Käufer auch damit drohen, dass du einen Anwalt einschaltest … aber ob ich das dann tatsächlich machen würde … würde ich mir (falls du keine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast) mindestens 5x überlegen.
Denke dazu wird dir niemand eine Garantie geben können dass du an dein Geld kommst.
Aber das nur aus dem was ich irgendwoher mal mitbekommen habe - ansonsten bin ich Laie.
liebe Grüße marita

Hallo,
soetwas habe ich noch nicht gehabt! Ist ja Quatsch, man kann nicht aus versehen bieten!
Man kann folgendes machen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html

weiterer Hinweis:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_9.html

Am Besten aber ist dieses:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Da steht genau, wie man vorgehen muss. Es geht ja nicht nur darum, dass Sie ihren Artikel nicht zum vereinbarten Preis „loswerden“, sondern auch darum, dass ebay davon wissen muss - wg. der Gebühren!
Dort steht auch, wie man dann den „unterlegenen Bietern“ ein Angebot machen kann.
Ich hoffe, das hilft!
Gruß
Stephanie

Hallo,

hierbei kann ich leider nicht helfen. Ich bin allerdings auch der Meinung, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen iat.

Gruß

Hallo,
ja…aber wenn er nicht zahlen will, kannst du ihn leider nicht zwingen.

Eröffne nun einen Fall (unter Probleme klären), damit dieser vom Kunden oder von dir, falls sich dieser nicht mehr melden sollte, geschlossen werden kann. Das musst du machen damit du deine Verkaufsprovision wiederbekommst, die Ebay ja schon für sich verbucht hat.
Ist der Fall geschlossen, stellst du den Artikel noch mal ein.

Den Artikel den darunterliegenden Bieter anzubieten, bringt zu 90% nichts…, falls du diese Variante in Erwägung gezogen hast.
Ich hatte jedenfalls damit noch nie Glück.

Nicht entmutigen lassen… es geht nicht immer alles glatt und wird auch nicht das letzte Mal sein, dass es Probleme rund ums Kaufen/Verkaufen bei Ebay gibt.

Liebe Grüße
Kathra

Hallo Stephanie,

gehe wie folgt vor:

melde einen nicht bezahlten Artikel bei Ebay
Lässt sich die Angelegenheit nicht gemeinsam mit dem Käufer klären, kannst Du auf der Seite „Probleme klären“ einen nicht bezahlten Artikel melden.
Alternativ kannst Du den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel nutzen – ein Tool, das Fälle automatisch öffnet und schließt, ohne dass Du etwas unternehmen musst Um davon Gebrauch zu machen musst Du Dein Mitgliedskonto entsprechend einrichten. Unabhängig von der gewählten Option ist der zeitliche Ablauf für die Vorgehensweise bei nicht bezahlten Artikeln derselbe.
Hinweis: Bei einem nicht bezahlten Artikel musst Du bestimmte Fristen beim Melden und Schließen des Falls beachten. Nur dann kannst Du eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.
Viel Erfolg
Marlies

Hallo,

ich kann da rechtlich leider keine Auskunft geben, da ich keine Ahnung habe. Soviel ich weiß, ist es ein rechtsverbindlicher Kauf. Ich hatte auch schon einige, die dann nicht gezahlt haben, doch nie in einem derart hohen Verkaufserlös. Ich habe dann falls möglich ein Angebot an den unterlegenen Käufer besendet und den Fall bei ebay als nicht bezahlt gemeldet. Ein Rechtsstreit ist halt in einem solchen Fall sehr aufwendig und ob er dann erfolgversprechend ist, ist ja doch fraglich. Ich würde ggf. den Käufer nochmal anschreiben und auf den Kaufabschluß rechtsverbindlich hinweisen.

Liebe Grüße

Ich habe eine Antiquität ab 1.- Euro bei ebay eingestellt,
Laufdauer 1 Woche. Es wurde bis in den 4-stelligen

Hallo Stepanie,
Ja, was willst Du machen? Ihm mit dem Rechtsanwalt drohen?
Meine Empfehlung: bleib friedlich und poch nicht auf Dein Recht, selbst wenn er nicht aus versehen geboten hat und es sich am nächsten Tag anders überlegt hat. Es ist überhaupt nicht ungewöhnlich, dass Kunden vom Kaufvertrag zurück treten und bei Fernabsatzverträgen haben Sie dazu sogar noch nach Erhalt der Ware das Recht, das sie durch Rücksendung ausüben können.
Du hast ja noch die Möglichkeit Deinen Artikel dem unterlegenen Bieter zum Kauf anzubieten. Diese Möglichkeit besteht bei jeder Auktion.
Und wenn so hoch gesteigert wurde, muss ja auch Interesse vorhanden sein.
Nur wenn du den Artukel gar nicht losbekommst, solltest Du es bei Ebay als „Problem“ melden, damit Du Deine Provision, die ja nicht unerheblich ist, zurück bekommst.
Wie auch immer, bei Fragen zur Abwicklung kannst Du Dich auch immer vertrauensvoll an Ebay wenden http://ocs.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactCS&ref=1&… Dort wirst Du in 99% der Fälle freundlich und vor allem kompetent beraten =).

Gute Geschäfte wünscht
zweiter-dilettant

Hallo Charade 22,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben recht, das abgegebene Angebot ist verbindlich. Bei jeder Abgabe des Angebotes fragt Ebay nochmals nach. Wird diese Anfrage bejaht, ist die Abgabe des Angebotes verbindlich.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo, Sie sind leider einem Spassbieter in die Hände gefallen. Sie können sich mit Ebay -evtl. per Telefon - oder schriftlich in Verbindung setzen und diesen Fall melden, aber es ist fraglich ob Sie dann auch Ihr Geld erhalten. Die zweite Möglichkeit, das Angebot an unterlegene Bieter senden (weiß aber nicht ob der Unterlegene genug für den Art. geboten hat).
Normelerweise ist ein Gebot ein rechtsgültiger Vertrag, aber was nützt das wenn der Käufer kein Geld hat, diesen Vertrag einzulösen, bringt nur Verdruss und Ärger.
Bitte das nächte mal die Angebote per PAY PAL als Zahlungsmittel einsetzen, dann ist man besser abgesichert. Ich hoffe meine Antworten helfen etwas weiter und Sie bekommen für den verkauften Artikel den gewünschten Betrag.
Viel Erfolg und liebe Grüsse

Hallo, es ist zwar ein verbindlicher Kaufvertrag, nur es hilt nicht weiter, wenn man es mit solchen Leuten zu tun hat.
Fristen abwarten, dann offiziel über ebay abmahnen und nach weiterem Fristablauf Gutschrift der Gebühren beantragen. Dann versuchen, dem nächst Unterlegem anzubieten, falls es sich finanziell noch lohnt.
Grüße kahlken

Hallo Stephanie,
hat man versehentlich ein zu hohes Gebot abgegeben, kann man dies korrigieren bzw. zurücknehmen, hier die genauen Vorgaben von Ebay:
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

Die Frage nach dem rechtsverbindlichen Kaufvertrag ist eine andere… natürlich ist ein Gebot bindend und bei all der Fragerei wenn man ein Gebot abgibt, kann eigentlich kein Mensch „versehentlich“ ein Gebot abgeben. Man kann sich vertippen, ja. Aber versehentlich bieten? Sicher nicht.
Allerdings kann man leider niemanden zwingen, zu bezahlen… es ist mir schon oft passiert, dass Leute bei mir etwas gekauft haben und danach nicht bezahlten. Erst kürzlich war das wieder der Fall. Hat man selbst eine Rechtschutzversicherung, kann man versuchen sein Recht einzuklagen. Allerdings - ist beim Käufer nichts zu holen, dann bringt auch eine gewonnene Klage nichts. Und geht der Preis in den vierstelligen Bereich, kann es durchaus sein, dass einen Mittellosen den Biet-Reiz gepackt hat und ihm erst später klar wurde, dass er jetzt Höchstbietender ist und das antike Teil auch kaufen muss. Daher wahrscheinlich seine Mail an Sie.

Mein Rat: lassen Sie ihn sein Gebot zurück nehmen, das ist die nervenschonendste Variante. Sollte der Artikel nun zu geringpreisig sein, weil der Höchstbietende abgesprungen ist und bis zum Verkauf nicht mehr steigen, können Sie bis 12 Stunden vor Angebotsende das Angebot abbrechen, lesen Sie hier die genauen Bedingungen:

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Stellen Sie es danach einfach erneut ein. Zwei mal hintereinander passiert so etwas normalerweise nicht :smile:

Ich wünsche alles Gute, viele Grüße
Simone

Es ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Bei einer vierstelligen Summe ist auf jeden Fall ein Anwalt hinzu zu ziehen, der hilft weiter. Bei kleineren Beträgen ist die Rechtslage auch so, nur lohnt das Einklagen nicht. Aber bei dieser Summe? Auf jeden Fall Einklagen.