Guten Tag zusammen,
ich habe ein Anliegen und würde dies gern kundtun.
Hoffe Sie können mir einen Rat zur folgenden Sache, respektive Vorgehensweise geben.
Ich habe im Oktober 2011 ein Telefon auf der Internet-Plattform eBay verkauft und nun bekomme ich Post, vom Rechtsanwalt des Käufers. Der Rechtsanwalt äußert sich in dem Schreiben so, dass ich einen Mangel verschwiegen habe, was aber den Tatsachen nicht entspricht.
Auszug aus der Auktionsbeschreibung:
Biete hier mein IPhone 3G (schwarz) mit 16GB an, welches sich in einem sehr gut gebrauchten Zustand befindet.
Das Gerät kann mit alle Simkarten genutzt werden,
auch mit Simkarten aus dem Ausland (Jailbreak 4.2.1).
Keine Vertragsbindung !
Detailierte Beschreibungen sind, denke ich, nicht nötig. Das IPhone spricht halt für sich.
Falls doch irgendwelche Fragen auftreten, gern per Email.
("…")
Wie immer : Haftungsausschluss, da es sich um einen gebrauchten Artikel handelt. Keine Nachverhandlungen oder Rückgabe möglich… etc…etc…etc…
Der Rechtsanwalt wirft mir vor, dass ich einen Mangel im Bezug auf das Baseband ( Freischaltung zur Nutzung von anderen Simkarten ) verschwiegen habe. Diese Basebandveränderung muss durchgeführt werden, um ein iPhone zu „unlocken“. Resultierend aus dem Vorwurf, habe ich angeblich ein nicht funktionstüchtiges Gerät verkauft.
Vorgehensweise des Käufers nach feststellen der Tatsache, dass das Gerät nach einem Update Versuch seinerseits fehlschlug:
- Ebay Support aktiviert
- Problem geschildert
Meine Aktivität:
- Ebay Support bewiesen, dass der Käufer das Gerät vermutlich mit einem „Falschen“-Update kaputt gemacht hat, da das Gerät ja nunmal einen Jailbreak mit der Version 4.2.1 besaß.
Ebay Aktivität:
-Fall geschlossen und keinen Handlungsbedarf gesehen.
Heute bekam ich nun das Schreiben vom Anwalt indem er ganz klar auflistet, dass der Käufer nach dem Update Versuch auf die Version 4.2.1 (Welche ja schon drauf war) beim Apple-Store war. Die es dort versucht haben wieder „hinzubiegen“ und nicht geschafft haben.
Nach etlichem stöbern und rechachieren im Internet sehe ich mich in dem ganzen Paragraphen Wald einfach total überfordert und nicht entscheidungsfähig.
Jedoch geht aus dem §444 BGB folgendes für mich hervor:
Siehe hierzu auch BGB §444 Haftungsausschluss
" Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels, ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat"
Das einzige was ich ganz klar sagen kann, ist die Tatsache, dass das Gerät in einem einwandfreien Zustand von hier aus via Post an den Käufer gegangen ist und ich weder etwas Verschwiegen habe, oder arglistig gehandelt habe.
In der Hoffnung, dass mir jemand mit Rat hilft.
Grüße, Marcel