Ich habe einen Artikel bei ebay für 15,39€ verkauft, von dem ich feststellen musste, dass er gar nicht mehr vorhanden war. So habe ich es meinem Käufer gleich mitgeteilt und um die Aufhebung dieser Transaktion gebeten. Das wurde abgelehnt, also muß ich die ebay-Gebühren zahlen. Jetzt hat er mich auch noch schlecht bewertet mit dem Satz, ich wolle ihm den Artikel vorenthalten. Er hat mir geschrieben, dass nach den ebay-Grundsätzen er einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Er hätte für meinen Artikel Ersatz besorgen müssen, den er teuer bezahlt hätte. Er möchte 29,70€ von mir und würde dann die schlechte Bewertung zurückziehen. In den Grundsätzen habe ich nichts dergleichen gefunden. Stimmt das wirklich? Wer weiß eine Antwort? Er droht mit Anzeige und hätte alles mit dem ebay-Kundenservice abgeklärt. Danke für jede Antwort.
Hallo connybra,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht Rechtsanwalt bin und somit diese Antwort nicht verbindlich ist. Ich teile lediglich meine Meinung mit, die sich aus meiner Praxis im kaufmännischen Bereich gebildet hat. Sollten Sie verbindliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Der Schadenersatz bei Nichtlieferung ist in der Tat eine der Gewährleistungsrechte des Käufers. In den Grundsätzen ist es unter
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
dort letzter Absatz vor dem Punkt e zu finden.
Es basiert auf die §§ 250 und 251 BGB, was einen Schadenersatz ermöglicht. Durch Ihre Meldung, dass der Artikel nicht mehr vorhanden ist, kommt hier nur 251 in Betracht, da eine Frist nicht mehr notwendig ist.
http://www.gesetze-im-internet.de//bgb/__251.html
Zunächst müssen Sie die ebay-Gebühren tragen, das ist richtig. Zudem sollten Sie den Kaufpreis zurück erstatten.
Nun kommt es auf den Artikel an. War der von Ihnen angebotene Artikel gebraucht? Wurde der Artikel vom Käufer ersatzweise NEU gekauft? Wie viel Geld hat er bezahlt (Vorlage Quittung)? Bei einem Ersatz von zusätzlich 29,70 EUR müsste der Käufer 15,39 (ohne Versand) + 29,70 EUR (ohne Versand)= 45,09 EUR bezahlt haben.
Einer Strafanzeige würde ich gelassen entgegen sehen, wenn Sie den Kaufpreis zurückerstattet oder erst gar nicht erhalten haben, da ich hier keine Straftat sehen kann und der Wert zu niedrig ist. Ich glaube nicht, dass der Käufer dieses mit ebay Kundencenter abgesprochen hat, da ein paar Informationen nicht korrekt waren.
Ich befürchte allerdings, dass Sie nicht um die rote Bewertung herumkommen, da Sie ja einen Artikel verbindlich verkauft haben, den Sie nicht besitzen. Ausnehmen lassen würde ich mich aber hier auch nicht.
Sollte sich das weiter zuspitzen (z.B. durch Strafanzeige, Eingang Anwaltsschreiben, Abzug Schadenersatz ohne Prüfung) dann würde ich selbst einen RA konsultieren (Beratungshilfe beim Amtsgericht möglich bei niedrigem Einkommen).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiter helfen.
Bis denne
gitarrejoern
Hallo,
ich glaube auch das in den Grundsätzen nichts von Schadenersatz steht. Aber was er macht ist Erpressung und davon steht etwas in den Grundsätzen. Das solltest du auch melden.
Zum eigentlichen Ablauf der Versteigerung : Es gab in letzter Zeit einige Gerichte die für Käufer entschieden haben, hinsichtlich des Schadenersatzes bei nicht Lieferung. Ich weis jetzt blos nicht ob es um privat oder gewerblich ging. Such mal im Netz.
Sonst liegt es natürlich bei dir sich auf einen eventuellen Rechtsstreit einzulassen. Bei dem hättest du aber bestimmt die schlechteren Karten. Eine Frage für Rechtsexperten.
Gruß
Hallo,
da es sich hier um eine Rechtsangelegenheit handelt, darf ich die Frage nicht beantworten. Ich würde sonst gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten