Ebay verkauf ware beschädigt, gestohlen!

Hallo,

habe etwas bei ebay verkauft.
Laut dhl ist das paket(Versichert bis 500 Euro) beschädigt worden bzw. der Karton auffindbar nur der Inhalt ist weg.

Die Rechnung lag natürlich im Karton!

Einen Kontoauszug habe ich auch nicht vorliegen, weil wurde in bar gezahlt.
Waren „nur“ 300 Euro.

Laut Dame am Telefon wäre das kein Thema man könne ja nachschauen wie teuer das Gerät ist.
ABER!!! heutige Stand des Gerätes liegt bei 220 euro, und ich erwarb es für 300 euro.

Was nun?? wie kann ich schnellstens und ohne probleme an mein geld kommen.

der brief von dhl muss auch erstmal kommen. bzgl. der regulierung.

gilt hier auch das bgb:

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.

in der ebay auktion stand von mir nichts von wegen privatverkauf.
jedoch unter meinem namen steht: Angemeldet als Privatverkäufer!!

ich möchte natürlich das ganze reguliert haben und dem käufer sein geld wieder überweisen!

aber was wäre wenns stress gibt?

Jemand zahlt bar, und geht DANN wieder nachhause und lässt sich die ware schicken?

Hallo!

Das habe ich auch zuerst gedacht !

Es geht wohl darum,dem Paketdienst die Schadenhöhe des Paketverlustes nachzuweisen.
Versender hatte die Ware selbst bar gekauft,hat also keine Kaufquittung,die den Wert dokumentiert.
Jetzt versucht man den Zeitwert nachzuweisen,damit der ersetzt wird.
Der liegt anscheinend niedriger als der jetzige Verkaufswert.

Nur,wäre das denn nötig ?
Man kann doch den Verkaufspreis,den der Käufer der nun verlorenen Sendung bezahlt hat,als Schaden ansetzen. Es ist der tatsächliche Schaden,er liegt unter der Höchstgrenze von 500€ und er ist offensichtlich auf dem versicherten Versandweg entstanden.
Klare Sache ?

mfg
duck313

mmmh, das ist doch aber egal was der Verkäufer irgendwannmal gezahlt hat für den Gegenstand. Das was der jetzige Käufer gezahlt hat ist der aktuelle Wert. Da das ne Auktion war, ist der Kauf doch belegbar.

Korrekt! Ist doch vollkommen egal, was bezahlt wurde, so lange der Wiederbeschaffungswert mit dem Schadenersatz übereinstimmt, kann man das Teil also „direkt“ neu beschaffen!

Bei eBay laufen auch viele Vollpfosten umher, die mehr „bieten“, als der identische Artikel im Sofortkaufen kostet - erlebe ich tagtäglich!

Also wo ist das Problem? Einfach den Artikel nennen, mit dem Schadenersatz den Artikel kaufen und gut ists!

PS: Ich würde dem Threadstarter raten, seine Beiträge „nicht“ in Papierform einzureichen, denn das stinkt ein bissl nach Versicherungsbetrug … wer zahlt bar und nimmt die Ware nicht mit?

Du kannst höchstens versuchen, die Versandkosten für den neuen Artikel mit einzurechnen, denn diese Unkosten sind ja ein entstehender „Schaden“!