Guten Tag
Bei der Einrichtung eines Kontos kamn es zu Unstimmigkeiten zwischen mir uns ebay. Eingereichte Artikel wurden von ebay gelöscht, das Konto zum Verkauf gesperrt. Es fand bei diesem konto niemals eine Transaktion statt.
Da sonst an dem Konto kein Interesse besteht, habe ich um Löschung gebeten und bekomme nach mehrfacher Wiederholung meiner Bitte nun den Hinweis „Selbst wenn Sie eine Kündigung aussprechen, liegt es im Ermessen von eBay, zu entscheiden, ob Konten gekündigt werden oder nicht. Auch wenn das für Sie schwer zu verstehen ist, bitte ich Sie, unsere Entscheidung nun zu akpetieren und von weiteren Anfragen abzusehen.“
Wer weiss dazu mehr
Danke
M
Nachtrag: ebay verweigert Kontenlöschung
Und dann bekomme ich noch das hier:
"Sie befinden sich auf unserer Plattform. Wir haben sozusagen Hausrecht. Und wenn unsere Bestimmungen sagen, dass Konten, die bereits vom Verkauf oder Handel ausgeschlossen wurden, nicht gekündigt werden können, dann müssen Sie das wohl oder übel akzeptieren.
Es handelt sich hier, wie gesagt, lediglich um eine Verkauseinschränkung. Ob Sie weiterhin über eBay kaufen, entscheiden Sie bitte selbst.
Wenn Sie uns weiter Anfragen zu diesem Thema senden, werden wir diese lesen und zur Kenntnis nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht erneut antworten werden."
Muss man sich so etwas gefallen lassen?
M
Muss man sich so etwas gefallen lassen?
Wieso sollte man sich das nicht gefallen lassen müssen?
Ein Konto wird nicht ohne Grund für Verkaufsaktivitäten gesperrt. Möglicherweise werden da erst noch interne Prüfungen vorgenommen oder was weiß ich.
Wieso ist das denn ein Problem?
Übrigens: Wenn man eine Bitte hat, sollte man die auch in einem angemessenen Ton vortragen. Wenn ich das „zwischen den Zeilen“ richtig interpretiere, waren deine mehrfachen Mails nicht sonderlich fruendlich formuliert.
viele Grüße
Felix
Aha … Hausrecht soll über Datenschutz gelten? Kopfschüttel
Hat vielleicht jemand auch eine intelligente Antwort?
Grüße
M
Übrigens - ich habe geschrieben, daß ich um Kontenlöschung GEBETEN habe.
Hat vielleicht jemand auch eine intelligente Antwort?
Du meinst du kennst die Antwort schon die du hören möchtest?
Warum fragst du dann?
Was steht denn dazu in den AGB die du akzeptiert hast bei der Anmeldung?
Der Plem
Zitat: Mitglieder können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner oder eine E-Mail an den Kundenservice.
Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…
Wenn dann musst du uns schon die ganze Geschichte erzählen.
Warum bist du gesperrt, wegen welchem Artikel? Mir scheint hier ein schwerer Verstoß vorzuliegen und es laufen gerade deshalb Ermittlungen gegen dich oder du hast Angst das weitere Ermittlungen auf dich zukommen. Denn so einfach antwortet ebay persönlich nicht. (18er DVDs/Games z.B. oder so werden gelöscht und aus Amen- keine Antwort und Mails).
Und mir kommt es vor das du AUS ANGST dein Konto löschen willst um Schwamm drüber zu machen. Denn wenns gesperrt ist dann ist es ja egal obs ganz weg ist oder nicht. Gesperrt ist Gesperrt. Deine Panik und den Hass gegen ebay können wir nicht hier teilen. Die Verkaufs-Plattform bietet alleine in Deutschland hunderttausenden Existenzgründern eine gute Lebensbasis und einkaufen (Vom Handyakku bis Gartenzaun) kann man super billig.
Na dann erzähl mal die ganze Geschichte von Anfang- evtl. kennt der eine oder Andere einen guten Anwalt. Dann können wir dir RICHTIG helfen. Wenn nicht dann versuch hier nicht ebay schlecht zu machen.
Zitat:
Wenn Ihr Mitgliedskonto gesperrt oder eingeschränkt wurde, können Sie
es erst schließen, nachdem alle offenen Fragen geklärt worden sind.
Quelle:
http://pages.ebay.de/help/account/closing-account.html
Danke für diesen freundlichen Hinweis.
Dummerweise hat man mir aber bereits hoheitlich mitgeteilt „Wenn Sie uns weiter Anfragen zu diesem Thema senden, werden wir diese lesen und zur Kenntnis nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht erneut antworten werden.“
Meiner Meinung nach gibt es keine offenen Fragen, auch wenn man mir diese nicht beantworten will.
Wie schon in der Einleitung gesagt:
„Bei der Einrichtung eines Kontos kamn es zu Unstimmigkeiten zwischen mir uns ebay. Eingereichte Artikel wurden von ebay gelöscht, das Konto zum Verkauf gesperrt. Es fand bei diesem konto niemals eine Transaktion statt.“
Danke für diesen freundlichen Hinweis.
Büdde!
Meiner Meinung nach gibt es keine offenen Fragen, auch wenn
man mir diese nicht beantworten will.
Wenn du zu denen so freundlich bist wie zu uns hier, der wir nur helfen
wollen, dann würde ich mich nicht wundern.
War nur ein netter Hinweis, du wirst ihnen schon die Leviten lesen.
Viel Erfolg, der Plem