… keine Zeit und kann die Ware in frühestens 10 Tagen versenden. Wie kann man das beschleunigen??? Das Geld wollte er sofort, 2 Tage nach der Auktion bereits angemahnt, obwohl direkt überwiesen. Geldeingang hat er mir aber bestätigt… Danke für Eure Antworten
hast du mal die Artikelnummer ?
Hallo!
Wenn das nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung steht, daß der Verkäufer für gewisse Zeit nicht versenden kann, hast du 2 Möglichkeiten.
Entweder du wartest, und vergibst dann demensprechend eine neutrale/negative Bewertung.
Oder du öffnest unter „Probleme klären“ einen Fall.
Das dürfte deswegen dann aber auch nicht unbedingt schneller gehen.
Außerdem kann es dann sein, daß der Verkäufer das Geld zurück sendet, was du ja (vermutlich) nicht willst.
Andere Möglichkeiten wirst du kaum haben.
Bei Ebay braucht man manchmal einiges an Geduld, aber wenn man mit PayPal bezahlt, oder demnächst mit der neuen Zahlungsmethode, wo man dann an Ebay zahlt, ist man schonmal auf der sicheren Seite, wenigstens kein Geld zu verlieren!
Ich persönlich würde das über die Bewertung regeln.
Ich hoffe, ich konnte helfen!
Gruß!
Ich selbst bin seit mehr als 10 Jahren mitglied bei eBay und habe inzwischen 1600 Bewertungen. Deshalb hier meine Ratschläge:
- Zunächst gibt es keine Möglichkeit der Beschleunigung.
- Nach dem Ablauf von 7 Tagen nach Bezahlung besteht die Möglichkeit einen Konflikt zu melden! Dann macht eBay Druck auf den Verkäufer und droht dem für den Wiederholungsfall mit Sperre!
- Der Hinweis von eBay lautet: Hinweis: Sie können einen Fall frühestens 7 Tage, nachdem Sie den Artikel bezahlt haben, melden oder nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit (Bearbeitungszeit plus voraussichtliche Versanddauer).
- Der Link zur Konfliktmeldung ist: http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html.
Ich hoffe, das hilft zunächst.
Gruß Wolfgang
Hallo mkultraplus,
leider kannst du da nicht viel machen, außer ihm hinterher, eine angemessene Bewertung zu geben und ihm damit zu drohen.
Da er Dir geantwortet hat und dir beständig das er die Wahre in frühestens 10 Tagen verschicken wird.
Kommt die Wahre jedoch nicht in dem eingeräumten Zeitraum bei Dir an, dann kannst du einen Fall aufmachen.
MfG. sandrol1
Hallo!
Also ich bin kein Jurist. Aber meiner Meinung nach ist es recht einfach: Verlangen kann jeder alles.
Wenn er sagt, Du sollst sofort zahlen und Du machsts, ist das die eine Sache.
Für den Versand ist meiner Meinung nach entscheidend, was er in der Artikelbeschreibung als Versandtermin angegeben hat. Das ist dann auch Vertragsbestandteil und Du hast die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten, wenn da z.B. steht „Versand nach 1-2 Tagen“ und es wird erst nach 10 Tagen verschickt.
Aber der Zahlungstermin hat mit dem Versandtermin erstmal nichts zu tun.
Unabhängig davon finde ich 10 Tage noch im Rahmen. Da hab ich schon Schlimmeres erlebt.
Schönen Gruß
Bernd
hi,
danke für die antwort die artikelnummer ist die 140754049859
viele Grüße
Hi,
vielen Dank für die Antwort Mich beruhigt, dass der Verkäufer wenigstens ein paar Mails beantwortet. Aber zur Zeit stellt er laufend neue Hochpreisartikel ein Samsung Galaxy S3 etc… da denkt man ja schnell mal an betrug… betrag war über 300 euro… naja ist ärgerlich. er hat heute schon eine negative beewertung bekommen… Werde jetzt noch paar Tage abwarten, aber denke ich werde einen fall bei ebay öffnen nur proforma, da er dies bei meiner zahlung auch gemacht habe, obwohl ich 4 tage für eine auslandstransaktion mit falscher iban als schnell betrachte…
Grüße
Hi Wolfgang,
vielen Dank für die Antwort. Der VK meint er hat eine Lieferzeit von zehn Tagen angegeben, ich finde das nirgendwo. Bin neu bei Ebay und habe da nichts entdeckt. Hab die Artikelnummer 140754049859. Vielleicht kannst Du mir das erklären
Viele Grüße
Max
Hallo,
danke für die Antwort. Muss er das dann nicht vor dem Kauf irgendwie angeben? Auf Zahlung hat er auch so gedrängt. Ist über 300 Euro… Vor Kauf hab ich nicht gewusst das er so lange braucht. Hätte dann nicht gekauft.
Viele Grüße Max
Hallo Bernd,
danke für die Antwort… Konnte eben in der Beschreibung nicht sehen das es länger dauert und ging daher von Versand direkt nach Zahlung aus.
Gruß
Max
Hallo Max,
ich hab den Artikel eben auch aufgerufen und ebenfalls - was die Lieferung bzw. Lieferzeit betrifft - nichts entdeckt.
Ich würde „*trotschi*“ mit dem notwendigen Nachdruck Folgendes schreiben: „Sehr geehrter Herr …, Bezug nehmend auf das von mir erworbene Samsung Galaxy S II darf ich Ihnen ebenso höflich wie nachdrücklich mitteilen, dass eine Lieferzeit von 10 Tagen im Angebot NICHT angegeben war. Daher muss ich Sie auffordern, die Ware unverzüglich nach Zahlungseingang zu versenden. Höchstvorsorglich behalte ich mir die Meldung eines Konfliktfalles bei eBay vor.“
Sollte die Ware 7 Tage nach Zahlung nicht bei Dir eingegangen sein, meldest Du bei eBay den Konfliktfall.
Wenn es soweit käme kannst Du mich gern - bin allerdings nach dem 7. Juni verreist - unter 0160 722 7222 anrufen.
Gruß Wolfgang
P.S.: Ein solch doch recht teures Gerät würde ich - vor allem bei einem ausländischen Verkäufer mit diesem Bewertungsaccount - nur mit PayPal bezahlen! Mich findest Du bei eBay unter „formel1tv“.
Hi Wolfgang,
danke für die Blitzantwort. Danke für den Tip, so mach ich das Du hast Recht. Leider ist mir das erst nach der Auktion so alles aufgefallen und den Verkäufer hab ich nicht ausführlich gecheckt (Auktion fast zu Ende und schnell Konto erstellt und geboten…) Komisch ist ja auch das er zB heute folgendes einstellt (Artikelnummer: 140762974794) und sofort Lieferbar angibt… wieder nichts von Bearbeitungszeit… Hab schon gedacht er will nur Zeit rausschieben das er nicht so viele negative Bewertungen bekommt (falls es ein Betrüger ist) Verkauft ja nur Hochpreisig zur Zeit. Alleine schon 3 dieser samsung galaxys über 300 eur und das als privater… Naja Danke Dir nochmal
Gruß Max
Hi Max!
Wenn in der Beschreibung gar nichts angegeben ist, dann gilt die allgemeine Rechtssprechung.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Aber meist wird sowas recht schwammig definiert: „in einem angemessenen Zeitraum“. Und da kommts dann drauf an, was bei vergleichbaren Fällen von Gerichten als angemessen definiert wurde.
Aber ich schätze mal, wie in der 1. Nachricht schon geschrieben, dass 10 Tage nicht den Rahmen sprengen.
Veruchs am Besten auf die Mitleidstour…„ich brauch den Artikel, bis…, weil es ein Geburtstagsgeschenk ist“ o.ä. Ich denke, da hast Du die besten Chancen.
Schönen Gruß
Bernd
Hallo mkultraplus,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich würde dem Verkäufer eine Mail schicken, dass er verpflichtet ist, die Ware unverzüglich zu versenden, genauso wie Sie unverzüglich zur Zahlung verpflichtet gewesen sind, welches Sie jedoch eingehalten haben. Ansonsten bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, das ebenfalls anzumahnen.
Ob der Verkäufer sich darauf einlässt, ist dann die zweite Frage, die ich nicht beantworten kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern
Hallo,
stand in seinen Verkaufsbedingungen, bevor du geboten bzw. bezahlt hast, dass die Lieferzeit Minimum 10 Tage beträgt? Falls dem so ist, wirst du warten müssen. Falls dem nicht so ist und er erst jetzt dir mitgeteilt hat, nach Geldeingang, dass es solange dauert, dann kannst du über Ebay Druck machen, in dem du dies meldest. Entsprechende Links findest du in deinem Account bei Ebay, wenn du dir deine Käufe anschaust. Ist aber vielleicht nicht die netteste Art, gleich Ebay einzuschalten. Ich würde ihn nochmal kontaktieren, falls er diese lange Lieferzeit tatsächlich nicht schon vorher angegeben hat, und ihm mitteilen, dass es ziemlich unseriös ist, das Geld so schnell haben zu wollen und sich dann mit dem Versand solange Zeit zu lassen.
Viel Glück
mouseberg
hallo,
so habs mir mal angesehen …
als erstes : ist privat somit kein Rückgaberecht.
und als zweites ganz grob … ich denke dass der „nur“ bisschen blöde vorgeht - aber dass der nicht vorhat dich zu betrügen.
Nur dass du Geduld haben mußt denn zur Versandzeit seinerseits hat er erst gar keine Angaben gemacht und Ebay gibt auch nur allgemein an.
Hatte da eine Reihe anderer Vermutungen weswegen ich dir ansonsten sofort dringenst geraten hätte sofort mit Ebaysicherheit zu kontakten.
Aber wie gesagt glaube dass der vom Grunde her ehrlich liefern will.
Wobei er sich vor kurzem in ähnl. Fall eine rote eingefangen hat weil dann doch nicht liefern konnte ( wobei da aber dann Geld zurück )
Und das verstärkt mich in der Vermutung, dass der das was er da anbietet noch nicht selber hat … und der das Teil jetzt seinerseits erst kaufen muß.
( wobei : ist/wäre nicht ebay konform … !!! )
M.M. nach braucht der dafür sofort dein Geld.
Und der it m.M. nach kein „richtiger“ privater Anbieter … wer hat schon als privater die Sachen die der anbietet … einmal 6 Monate alt - einmal 1 Monate alt und noch so einiges …
Denke der wartet jetzt selbst auf Lieferung und schickt dann weiter.
Wobei das jetzt so meine allg. Einschätzung - ohne jede Garantie für die Richtigkeit ist.
Es geht eben dann auch um eine stolze Summe …
( wobei - ganz ehrlich und auch sorry dafür, ich sowas als groben Leichtsinn ansehe ohne jede Absicherung einem Wildfremden soviel Geld zu überweisen … -
dafür gibts paypal !!! )
wie gesagt … ich denke kein geplanter Betrüger aber
ansonsten m.M. nach ein kleiner Schummler .
Und machen kannst du momentan so wie ich es sehe nichts … außer dem vielleicht täglich einmal telephonisch / per mail auf die Füße zu treten. ( Telephonnummer steht ja im Angebot )
Und vielleicht dann mit bisschen Druck dass du ansonsten Ebay den Nichterhalt eines Artikels meldest,
oder dass du dich ansonsten gezwungen siehst - wenn da jetzt nicht klare Angaben kommen wann er versendet hat … deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten …
( der kann doch nicht kontrollieren ob du eine hast )
oder eben der kurze Hinweis dass du Freund hast der Anwalt ist der nächste Woche aus Urlaub zurückkommt
überleg dir was …
und ansonsten Einschreiben mit Rückschein an den,
mit Fristsetzung nachweislichen Absendens ( Sendungsnummer Angabe ) an dich …
und dass du ansonsten vom Kaufvertrag zurücktrittst und innerhalb von 3 Tagen dein Ged zurückhaben willst.
kannst du mit der Frist auch per mail machen - aber rechtsgültig soweit ich weiß nur mit Einschriebebrief mit Rückschein.
So das von mir dazu …
( ganz grob … ich persönlich würde dem jetzt noch 7 Tage geben - ( dann sind die 10 tage dann auch abgelaufen die er nach Kauf angegeben hat ) mit jedem Tag einer freundl. Erinnerung an mich und meinen Kauf -
- und nach 7 Tagen käme Einschreiben. )
Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt - bin jetzt auch etwas knapp mit zeit - verzichte auch auf letzten Feinschliff deshalb -
falls was nicht klar … bzw. du noch Fragen hast …
kannst du dich aber gerne nochmal melden.
Drücke die Daumen …
und … rechne auch noch paar tage für von Österreich nach deutschland ein …
liebe Grüße marita
Hi,
also *beschleunigen* wirst mit keiner Maßnahme etwas. ABER. ICH würde diesen *Vorfall* auf jedenfall erstmal an Ebay weiterleiten. (somit wäre der *Fall* schonmal bei Ebay *aktenkundig*- für den Fall der Fälle. Zum anderen würde ich es in der Bewertung einbringen.Auch die Tatsache das *Bezahlung angemahnt* wurde, zeugt nicht gerade von Seriösität.
mfG
… keine Zeit und kann die Ware in frühestens 10 Tagen
versenden.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Damit kann ich was anfangen werde das so machen Danke Liebe Grüße
Hallo!
Was hat der Verkäufer in seiner Auktion für eine Bearbeitungzeit angegeben? Das sollte mal sich vorher anschauen, bevor man den Artikel kauft, könnte ja sein, dass die 10 Tage schon angegeben waren, dann muss man als Käufer damit leben. Beschleunigen kann man den Versand wohl nicht, aber nach Ablauf der von Käufer angegebenen Bearbeitungszeit kann man den Fall bei ebay melden. Der Verkäufer bekommt dann eine Aufforderung von ebay den Artikel zu verschicken.
Gruß