Hallo,
hatte doch neulich meine Ware nicht bekommen,
und? was hast Du unternommen?
jetzt hat wieder
jemand etwas bei ihm ersteigert, konnte ihn leider nicht
vgorher warnen
Aber Du hast doch eine entsprechende Bewertung abgegeben?
und somit hat es ersteigert, jetzt hab ich ihn
gewarnt und er hat noch nicht bezahlt und weiß nicht was er
tun soll und hat sich an mich gewandt, ich weiß leider auch
nicht was er tun kann, ihn bei Ebay anzeigen?
„Anzeigen“ kann man nur bei der Polizei/Staatsanwaltschaft. Und mit welchem Inhalt soll sich jetzt der Käufer an eBay wenden? „Hallo, ich habe da was ersteigert, aber das bezahle ich nicht.“? Dann dürfte wohl eher er den Ärger bekommen.
Aber ist er
verpflichtet zu bezahlen oder kann er irgendwie aus dem
Kaufvertrag aussteigen?
Ist der Verkäufer gewerblich, dann kann er wieder vom Kaufvertrag zurücktreten, andernfalls unter normalen Umständen nicht. Auf der anderen Seite ist man aber auch nicht verpflichtet, Vorkasse zu leisten, wenn es in der Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich angegeben wurde. Er soll sich mit dem VK auf Nachnahme oder Treuhand einigen.
viele Grüße,
Ralf