Ebay

Hallo zusammen,

hatte doch neulich meine Ware nicht bekommen, jetzt hat wieder jemand etwas bei ihm ersteigert, konnte ihn leider nicht vgorher warnen und somit hat es ersteigert, jetzt hab ich ihn gewarnt und er hat noch nicht bezahlt und weiß nicht was er tun soll und hat sich an mich gewandt, ich weiß leider auch nicht was er tun kann, ihn bei Ebay anzeigen? Aber ist er verpflichtet zu bezahlen oder kann er irgendwie aus dem Kaufvertrag aussteigen?

Engelchen

Hallo,

hatte doch neulich meine Ware nicht bekommen,

und? was hast Du unternommen?

jetzt hat wieder
jemand etwas bei ihm ersteigert, konnte ihn leider nicht
vgorher warnen

Aber Du hast doch eine entsprechende Bewertung abgegeben?

und somit hat es ersteigert, jetzt hab ich ihn
gewarnt und er hat noch nicht bezahlt und weiß nicht was er
tun soll und hat sich an mich gewandt, ich weiß leider auch
nicht was er tun kann, ihn bei Ebay anzeigen?

„Anzeigen“ kann man nur bei der Polizei/Staatsanwaltschaft. Und mit welchem Inhalt soll sich jetzt der Käufer an eBay wenden? „Hallo, ich habe da was ersteigert, aber das bezahle ich nicht.“? Dann dürfte wohl eher er den Ärger bekommen.

Aber ist er
verpflichtet zu bezahlen oder kann er irgendwie aus dem
Kaufvertrag aussteigen?

Ist der Verkäufer gewerblich, dann kann er wieder vom Kaufvertrag zurücktreten, andernfalls unter normalen Umständen nicht. Auf der anderen Seite ist man aber auch nicht verpflichtet, Vorkasse zu leisten, wenn es in der Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich angegeben wurde. Er soll sich mit dem VK auf Nachnahme oder Treuhand einigen.

viele Grüße,

Ralf

Hallo,

rate ihm, nicht zu bezahlen bevor er Kontakt mir dem VK hatte. Vielleicht soll er zur Probe mal fragen, ob Selbstabholung möglich ist.

Abgesehen davon solltest Du Dich ein bißchen bedeckt halten. Wenn „jemand“ ebay meldet, dass Du einen VK bei anderen Mitgliedern „anschwärzt“, kann das zu Deinem Ausschluss von ebay führen.

Stelle Deine Fragen doch mal im Sicherheitsforum von ebay, dort kann man Dir vielleicht noch detailliertere Tipps geben. Vielleicht war Dein VK dort auch schon mal Thema.

Gruß,

Myriam

Moien!

Nur mal so - was du machst ist strafbar, also hoffe, das der Verkäufer davon nicht erfährt, sonst hast du ganz schnell ne Strafanzeige am Hals!

In diesem Sinne solltest du dich auch nicht mehr um den Verkäufer kümmern geschweige denn anderen Ratschläge geben!

Bernd

Niemand ist verpflichtet, nach der Transaktion eine Bewertung abzugeben. Es besteht insoweit kein Anspruch.

Wird eine Bewertung abgegeben, so sollte diese wahrheitsgemäß, sachlich und neutral sein.

Ein Löschungsanspruch besteht bei einer Meinungsäußerung, wenn die Bewertung herabwürdigend ist und eine unsachliche Schmähkritik darstellt. Dies ist vor allem bei Beleidigungen der Fall.

Werden lediglich Tatsachen vorgetragen, so besteht ein Löschungsanspruch dann, wenn die Behauptungen unwahr sind. Der Bewerter hat die Richtigkeit des Tatsachenvortrages zu beweisen.

Ungerechtfertigte Bewertungen führen unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht des Bewerters!

Weitere Infos hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/negative-schlechte-bewertung-bei-ebay-amazon-ansprueche-loeschen-entfernen/