Wollte gerne wissen,da ich nun Kleinunternehmer bin und auf Ebay gewerblich verkaufen will,wie es sich mit den Ebaygebühren verhält und ebenso dann den Paypalgebühren.Ich weiß wenn ich keine Umsatzsteuer-ID habe,dann muss ich die Ebayrechnungen mit 15% Luxemburgischer Steuer bezahlen und dann nochmals mit 19% Umsatzsteuer.Wie kann ich die 19% Umsatzsteuer(da ich gehört habe diese muss man gleich,also monatlich ans Finanzamt abführen)bezahlen wenn ich keine Umsatzsteuernummer habe?Wenn ich eine beantrage beim Finanzamt denke ich das ja meine Kleinunternehmerschaft verlorengeht oder?Wie verhält es sich ebenso dann mit den Paypalgebühren?
Hallo!
Wird diese Existenzgründung erfolgreich sein, wenn man so wenig kaufmännische/steuerliche Grundkenntnisse hat ?
Schau hier rein, es gibt 2 Möglichkeiten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
MfG
duck313
hat leider in keinster Weise meine Frage beantwortet,das alles weiß ich schon auf das der Link verweist!
Wundert mich, denn wenn du es gelesen und verstanden hättest, dann musst du jetzt nicht motzen und dich beklagen.
Wenn du die eine Version der Kleinunternehmerreglung wählst, dann zahlst du natürlich alle Umsatzsteuer, egal ob bei ebay, paypal oder bei deinen Lieferanten oder wenn du Büromaterial im Laden kaufst.
Kannst aber nichts verrechnen. Musst natürlich auch nichts ans FA abführen.
Und du berechnest deinen Kunden KEINE Mehrwertsteuer.
Wählst Du die andere Version, dann kann man Vorsteuer abziehen und muss sie auch ans FA abführen. Dann schreibst du alle Rechnungen MIT MWSt.
Wie jeder normale Unternehmen auch.
Hast Du es jetzt begriffen ?
Hallo,ich schon,aber du anscheindend noch nicht ganz.-))
Ist nicht böse gemeint,aber ich rede hier von den Ebaygebühren!!!und Paypalgebühren!!!,da Ebay den Sitz in Luxemburg hat und nicht in Deutschland ist auf die Gebühren auch als Kleinunternehmer mit der Umsatzsteuerbefreiung bis 17.500 E/Jahr die Umsatzsteuer von 19% ans Finanzamt abzuführen,meine Frage nochmals,wie das dann geht wenn man keine Umsatzsteuer-ID hat?
Hallo,
als Kleinunternehmer musst Du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Aus diesem Grund musst Du auch keine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt senden.
Die in den Gebühren enthaltene Umsatzsteuer wäre für Dich Vorsteuer, wenn du kein Kleinunternehmer wärst. Diese könntest du dann von den, in den erzielten Einnahmen enthaltenen Unsatzsteuer in Abzug bringen. Das alles betrifft wie erwähnt Kleinunternehmer nicht. Ebenso musst Du auch am Jahresende keine Umsatzsteuererklärung abgeben, lediglich eine Einkommensteuererklärung.
In Deinen Ebayrechnungen und in der Einstellungen auf jeder Angebotsseite darf dann auch keine Mehrwertsteuer angegeben/eingetragen werden. Eine Umsatsteuer ID ist somit auch entbehrlich. Du hast als Kleinunternehmer nichts zu tun mit der Umsatz- bzw. Vorsteuer.
Du solltest beim Impressum jedenfalls eintragen, dass Du Kleinunternehmer bist.
Na denn viel Spaß beim Verkauf auf Ebay
HKusch
Ebaygebühren als gewerblicher Verkäufer.
Nachfolgend der gewünschte Link:
Hallo,
sind Sie sich da auch 100% sicher?Ich habe kürzlich gelesen,das man für die Ebaygebühren da Ebay den Sitz im Ausland(Luxemburg) auch hier dann 19 % Umsatzsteuer abführen muss,auch trotz Kleinunternehmerregelung,da es sich dann um Auslandsgeschäfte handeln.Bin diesbezüglich mir leider immer noch im unklaren.