Ebayverkauf- Probleme mit der Agentur?

Hallo,

angenommen, jemand will ein paar Dinge aus seinem persönlichen
Besitz bei Ebay verkaufen (in seiner Eigenschaft als „privater
Verkäufer“). Wird der Erlös dann als Vermögen angesehen und
gäbe es Probleme mit der Agentur?

meistens ja. Kommt auf den Umfang und die Art der verkauften Artikel an.

Beispiel:
Wurde der teure Perserteppich im Erstantrag als Vermögen angegeben und unterlag er der Vermögensfreigrenze darf es keine Probleme geben. Auch nicht, wenn er 4000 € oder 5000 € bringt (3750 Mindestschonvermögen)

Wurde der Teppich nicht angegeben, bekommt man evtl. Probleme.

Muss der Betreffende mit Quittung nachweisen können, dass die
Dinge, die er bei Ebay verkauft, auch wirklich aus seinem
Besitz stammen?

Das kann man ja meistens gar nicht. Wer bewahrt denn Quittungen jahrelang auf?
Sofern es glaubhaft dargelegt werden kann, dass es sich um Gegenstände aus seinem angemessenen Hausrat handelt, ist das eine Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen angerechnet werden.

Aus gelegentlichen Verkäufen kann kein gewerbsmäßiges Handeln unterstellt werden.

Zunächst mal die Frage: Alg I oder Alg II?
Hi!

Ohne zu wissen, welche Leistung bezogen wird, ist eine Antwort schwerlich möglich.

Für Alg II spricht eindeutig, dass bei Alg I keinerlei Vermögen angerechnet würde. Wieso hier also sonst von Vermögen reden?

Aber Du sprichst auch von der «Agentur». Die Agentur für Arbeit ist jedoch nur für Alg I zuständig, nicht für Alg II; dafür ist das Jobcenter zuständig!
Gemeinsam haben beide, dass sie der _Bundes_agentur für Arbeit unterstellt sind. Meinst Du also «Agentur» als Oberbegriff?

Ohne dass Du diese von Dir verwendeten Begriffe klarstellst («Agentur») bzw. nicht verwendete ergänzt (Alg I oder II), wird eine Antwort allenfalls Spekulation bleiben.

LG
Jadzia

Hallo,

Ohne zu wissen, welche Leistung bezogen wird, ist eine Antwort
schwerlich möglich.

Wieso?

Für Alg II spricht eindeutig, dass bei Alg I keinerlei
Vermögen angerechnet würde. Wieso hier also sonst von Vermögen
reden?

Vertippt? Das verstehe ich nicht :frowning:

Werden bei AlG I auch Kontoauszüge kontrolliert, bzw. die Leistungsberechtigten regelmäßig beobachtet, kontrolliert, Sanktioniert und Betrug gewittert wie bei Alg II?

Vermögen bleibt da ja außen vor. Ok, gewerblicher E-by Verkauf natürlich nicht. Im Prinzip ähnelt es sich aber, da dann eben eine Einkommensanrechnung erfolgt, wie es im Fall von Alg II auch der Fall wäre.

Danke vorab D.

Widerspruch
Hallo,

meistens ja. Kommt auf den Umfang und die Art der verkauften
Artikel an.

was denn nun? Meistens ja oder kommt es darauf an?

Wie kann man nur solche Antworten formulieren…

Es kommt selbstverständlich ausschließlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

Gruß

S.J.

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Hallo,

was denn nun? Meistens ja oder kommt es darauf an?

Wie kann man nur solche Antworten formulieren…

das kann ich dir erklären.
Meistens bekommt man Probleme, weil ein riesen Heckmeck gemacht wird. Erklärungen müssen abgegeben werden, Fragen werden gestellt, bis hin zur Unterstellung (selbst erlebt!) dass das ja auch Geschenke des Nachbar oder von Verwandten gewesen sein kjönnten, die man dann in Geld umwandelt.

Viele haben zunm Glück keine Vorstellung darüber, wie H4-Leute behandelt und unter Generalverdacht gestellt werden. Sobald eine einnahme auf dem kontoauszug erscheint, hat man ein Problem.

Und das „es kommt darauf an“ bezieht sich auf das geschilderte „Extrembeispiel“

Es kommt selbstverständlich ausschließlich auf die Umstände
des Einzelfalls an.

Richtig. Aber wie gesagt. Ein Zahlungseingang ist meistens ein Problem für einen Alg 2 Empfänger.

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Hallo,

Meistens bekommt man Probleme, weil ein riesen Heckmeck
gemacht wird. Erklärungen müssen abgegeben werden, Fragen
werden gestellt

okay. Wenn Du völlig nachvollziehbare und sinnvolle Überprüfungen als Probleme siehst, hast Du natürlich recht. Fändest Du es richtig, wenn Leistungsbezieher Einkommen und Zahlungseingänge nicht erklären müssten?

Viele haben zunm Glück keine Vorstellung darüber, wie H4-Leute
behandelt und unter Generalverdacht gestellt werden. Sobald
eine einnahme auf dem kontoauszug erscheint, hat man ein
Problem.

Ich weiß nicht, was Du mit „H4-Leute“ genau meinst. Sobald eine Einnahme auf dem Kontoauszug erscheint, muss man dies schlüssig erklären. Ein Problem hat man, wenn man das nicht kann.

Es kommt selbstverständlich ausschließlich auf die Umstände
des Einzelfalls an.

Richtig. Aber wie gesagt. Ein Zahlungseingang ist meistens ein
Problem für einen Alg 2 Empfänger.

Damit unterstellst Du, dass ALG2 Empfänger anrechenbare Einkünfte meistens verschweigen und somit Probleme bekommen.

By the way: Wie kommst Du eigentlich darauf, dass es in diesem Fall um ALG2 geht?

Gruß

S.J.

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Damit unterstellst Du, dass ALG2 Empfänger anrechenbare
Einkünfte meistens verschweigen und somit Probleme bekommen.

Quatsch, nicht ich! Ich habe viel mit dem JC zu tun und kenne die Nöte der Leute.
Das JC tut dies bei uns regelmäßig, egal wie absurd das in den Einzelfällen ist.
Nicht leistungserhebliche Einkünfte muss man übrigens gar nicht angeben.
Da die Auszüge regelmäßig kontrolliert werden, kann man gar nichts „verstecken“. Selbst bei Kleinbeträgen über 10 € wird einfach mal unterstellt, bzw. krampfhaft etwas gesucht, dass es doch als EK deklariert werden kann. Selbst wenn man schlüssig und glaubhaft darlegen kann.
Das ist es, was die Leute nervt und sie als „Probleme bekommen“ empfinden. Probleme bekommen bedeutet ja nicht gleich „bestraft“ zu werden, oder unrecht gehandelt zu haben. Das wird i.d.R seitens der JC leider von vorne herein unterstellt.

By the way: Wie kommst Du eigentlich darauf, dass es in diesem
Fall um ALG2 geht?

Weil bei ALg I das Vermögen und der Verkauf von Eigentum/Vermögen/Hausstand keine Rolle spielt und demgemäß ein Verkauf gar nicht anrechnungsrelevant ist.

Nur im Falle von gewerbl. Verkäufen wäre dies auch bei Alg I einkommensrelevant und somit anrechnungsfähig, wie auch bei SGB II.

Zitat UP

angenommen, jemand will ein paar Dinge aus seinem persönlichen
Besitz bei Ebay verkaufen (in seiner Eigenschaft als „privater
Verkäufer“). Wird der Erlös dann als Vermögen angesehen und
gäbe es Probleme mit der Agentur?

Zudem erfolgt bei Alg I keine regelmäßige Überprüfung der Auszüge.
M. W müssen einmalige Einnahmen bei Alg I nicht angegeben werden.
Oder werden da z. B. Zinsen und Steuerrückzahlungen auch leistungsmindernd angesetzt?
Das wäre mir neu.
Da wird m. W nur - ich lasse mich gerne korrigieren, da SGB III nicht mein Spezialgebiet ist - Nebeneinkommen durch Erwerbstätigkeit angerechnet.

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Hallo,

Damit unterstellst Du, dass ALG2 Empfänger anrechenbare
Einkünfte meistens verschweigen und somit Probleme bekommen.

Quatsch, nicht ich! Ich habe viel mit dem JC zu tun und kenne
die Nöte der Leute.

Du redest von Problemen. Wenn die Nöte der Leute darin begründet sind, Zahlungen auf ihrem Girokonto zu begründen, sehe ich das nicht als Problem. Wenn ich beim Betreten öffentlicher Verkehrsmittel nach dem Fahrschein gefragt oder sogar explizit kontrolliert werde, ist das auch kein Problem.

Das JC tut dies bei uns regelmäßig, egal wie absurd das in den
Einzelfällen ist.

Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen und ich finden, dass sich jeder, der aus den Sozialkassen Gelder bezieht, fragen lassen muss, warum er plötzlich Zahlungseingänge auf seinem Konto hat. Kann er diese schlüssig begründen ist alles okay. Kann er das nicht, hat er in der Tat ein Problem.

Nicht leistungserhebliche Einkünfte muss man übrigens gar
nicht angeben.

Na dann ist doch alles bestens.

Da die Auszüge regelmäßig kontrolliert werden, kann man gar
nichts „verstecken“. Selbst bei Kleinbeträgen über 10 € wird
einfach mal unterstellt, bzw. krampfhaft etwas gesucht, dass
es doch als EK deklariert werden kann. Selbst wenn man
schlüssig und glaubhaft darlegen kann.

Das entspricht jetzt Deinem Bauchgefühl oder ist das immer und grundsätzlich so. Dann wirst Du das ja sicher belegen können.

Das ist es, was die Leute nervt und sie als „Probleme
bekommen“ empfinden. Probleme bekommen bedeutet ja nicht
gleich „bestraft“ zu werden, oder unrecht gehandelt zu haben.

Ach. Es nervt die Leute also, wenn sie die „Spielregeln“, die ja allesamt gesetzlich geregelt sind, einhalten müssen? Na dann sollte man natürlich auf solche Prüfungen verzichten. Man möchte die Leistungsbezieher ja nicht belästigen und auf alle Prüfungen künftig verzichten.

Das wird i.d.R seitens der JC leider von vorne herein
unterstellt.

Sagt wer? Du? Na dann muss es ja stimmen. Wer grundsätzlich bei Prüfungen unterstellt, dass man ihm was ankreiden will, hat vielleicht tatsächlich was zu verbergen? Wer sich nichts vorzuwerfen hat, begründet das ganze, hakt das als notwendige Kontrolle ab und alles ist gut.

By the way: Wie kommst Du eigentlich darauf, dass es in diesem
Fall um ALG2 geht?

Weil bei ALg I das Vermögen und der Verkauf von
Eigentum/Vermögen/Hausstand keine Rolle spielt und demgemäß
ein Verkauf gar nicht anrechnungsrelevant ist.

Das ist mir durchaus klar. Dem Fragesteller aber nicht unbedingt. Du schlussfolgerst hingegen, dass es sich um ALG handeln MUSS.

Alles in allem scheinst Du es aber schon als Problem zu definieren, wenn übliche Prüfungen vorgenommen werden und Geldflüsse geprüft werden.

S.J.

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Hallo,

Du redest von Problemen. Wenn die Nöte der Leute darin
begründet sind, Zahlungen auf ihrem Girokonto zu begründen,
sehe ich das nicht als Problem. Wenn ich beim Betreten
öffentlicher Verkehrsmittel nach dem Fahrschein gefragt oder
sogar explizit kontrolliert werde, ist das auch kein Problem.

Man kann andere auch krampfhaft falsch verstehen und alles hinbiegen dass es passt. Dass grundsätzlich kontrolliert wird ist nicht das Problem!
Um bei deinem Beispiel zu bleiben wäre es aber ein Problem, wenn der Kontrolleur trotz gültigen Fahrausweis fadenscheinige Gründe sucht, dieser könnte ungültig sein, oder wäre ungültig weil nicht klar ist, ob er geklaut ist.
Verstehst du was ich meine?
Dass hier in w-w-w die Ablehnung ggü. „Hartzern“ groß ist ist unschwer zu erkennen!
Aber deren Nöte und Schikanen der Ämter, die Willkür und existenzgefährdenden rechtswidrigen Einstellungen von Leistungen etc. das kennen eben nur Betroffene und der Normalbürger findet das alles meist nicht mehr als recht. Solange er dem nicht selbst ausgeliefert ist!

Ich empfehle, sich mal in einschlägigen „H4- Foren“ zu tummeln, damit man mal einen Eindruck erhält, was es bedeutet H4 zu sein!
Den ganz „harten“ Vertretern wünsche ich manchmal wirklich, dass sie selbst mal ein paar Monate in diese Mühlen kommen. Ich bin überzeugt, dann reden viele ganz anders :wink:

Das JC tut dies bei uns regelmäßig, egal wie absurd das in den
Einzelfällen ist.

Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen und ich finden, dass sich
jeder, der aus den Sozialkassen Gelder bezieht, fragen lassen
muss, warum er plötzlich Zahlungseingänge auf seinem Konto
hat. Kann er diese schlüssig begründen ist alles okay. Kann er
das nicht, hat er in der Tat ein Problem.

Du verstehst das Problem nicht! Selbst wenn man das tut, wird oft unterstellt, dass es die Unwahrheit ist und z. T. sogar trotzdem gekürzt, was man dann wieder einklagen muss. Ich empfehle, sich mal als Beistand zur Verfügung zu stellen, oder mal sich mal Gerichtsverhandlungen anzuschauen.
Die Erfolgsquote der Klagen gegen den H4-lern leider Recht. Man lese sich auch mal Stellungnahmen vom Richtertag durch!

Nicht leistungserhebliche Einkünfte muss man übrigens gar
nicht angeben.

Na dann ist doch alles bestens.

Nö, eben nicht! Darum geht es doch. Aus diesen einkünften wird fast schon krampfhaft versucht, es so hinzubiegen, dass es eben doch Einkommen ist.
Den Leuten werden dann Beweise abverlangt (Quittungen für das Spielzeug oder die klamotten die man verkauft) die er nicht erbringen kann. Dann kommt das Argument, dass es dann wohl doch Einnahmen sind, weil man ja nicht beweisen könne, das einem das Verkaufte gehört.

Das entspricht jetzt Deinem Bauchgefühl oder ist das immer und
grundsätzlich so. Dann wirst Du das ja sicher belegen können.

Das Thema hatten wir schon. /t/keine-arbeitsbescheinigung-kein-geld/6771536/9

Es sind meine Erfahrungen und die Erfahrungen, die man im gesamten Netz nachlesen kann. Ich habe auch nicht behauptet, dass die immer so ist oder allgemeingültig. Den Rest dieser Nebelkerze, die bei mir abprallt, kannst du oben lesen

Ach. Es nervt die Leute also, wenn sie die „Spielregeln“, die
ja allesamt gesetzlich geregelt sind, einhalten müssen? Na
dann sollte man natürlich auf solche Prüfungen verzichten. Man
möchte die Leistungsbezieher ja nicht belästigen und auf alle
Prüfungen künftig verzichten.

Ich gebe es auf. Werde einfach mal H4 und dann verstehst du auch, was ich meine. Wenn du Sternchensammler bist, indem du die Schmarotzerkeule auspackst, mach das. Es sei dir gegönnt :wink:

Das wird i.d.R seitens der JC leider von vorne herein
unterstellt.

Sagt wer? Du? Na dann muss es ja stimmen. Wer grundsätzlich
bei Prüfungen unterstellt, dass man ihm was ankreiden will,
hat vielleicht tatsächlich was zu verbergen? Wer sich nichts
vorzuwerfen hat, begründet das ganze, hakt das als notwendige
Kontrolle ab und alles ist gut.

By the way: Wie kommst Du eigentlich darauf, dass es in diesem
Fall um ALG2 geht?

Weil bei ALg I das Vermögen und der Verkauf von
Eigentum/Vermögen/Hausstand keine Rolle spielt und demgemäß
ein Verkauf gar nicht anrechnungsrelevant ist.

Das ist mir durchaus klar. Dem Fragesteller aber nicht
unbedingt. Du schlussfolgerst hingegen, dass es sich um ALG
handeln MUSS.

Alles in allem scheinst Du es aber schon als Problem zu
definieren, wenn übliche Prüfungen vorgenommen werden und
Geldflüsse geprüft werden.

S.J.

Blablablablablubb. Der H4-Erfahrene hat gesprochen und bestätigt, dass die Volkshetze gegen die sozial Schwachen funktioniert, weil bei 2 Mio. Jobs, ja auch alle 5 Mio. Arbeitslose alles faule Schmarotzer sind. Lol.

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leicht off-topic
Hi,

Ohne zu wissen, welche Leistung bezogen wird, ist eine Antwort schwerlich möglich.

Wieso?

weil die Antwort je nach Leistung ganz anders ausfällt!?

Für Alg II spricht eindeutig, dass bei Alg I keinerlei Vermögen angerechnet würde. Wieso hier also sonst von Vermögen reden?

Vertippt? Das verstehe ich nicht. :frowning:

Dann nochmal genau lesen. :smile:

Werden bei Alg I auch Kontoauszüge kontrolliert bzw. die Leistungsberechtigten regelmäßig beobachtet, kontrolliert, sanktioniert und Betrug gewittert wie bei Alg II?

Ist das 'ne rhetorische Frage? Nichts von alledem wurde im UP auch nur angedeutet, sodass nicht auf diese Weise auf Alg II geschlossen werden konnte!

Vermögen bleibt da ja außen vor.

Bei Alg I, ja. Aber um das herauszufinden, ging es mir ja gerade.

Danke vorab

??

Gruß
Jadzia

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Für Alg II spricht eindeutig, dass bei Alg I keinerlei Vermögen angerechnet würde. Wieso hier also sonst von Vermögen reden?

Vertippt? Das verstehe ich nicht. :frowning:

Dann nochmal genau lesen. :smile:

Oops, ok, es hat klick gemacht. Danke!

Hallo Diphda,

das kann ich dir erklären.
Meistens bekommt man Probleme, weil ein riesen Heckmeck
gemacht wird. Erklärungen müssen abgegeben werden, Fragen
werden gestellt, bis hin zur Unterstellung (selbst erlebt!)
dass das ja auch Geschenke des Nachbar oder von Verwandten
gewesen sein könnten, die man dann in Geld umwandelt.

Ohne mich hier zu sehr aus dem Fenster lehnen zu wollen und / oder schlafende Hunde wecken zu wollen: Gibt’s nicht seit einiger Zeit Paypal und laufen nicht viele Geschäfte über Paypal ab? Also kommt doch so oder so nichts auf das normale Girokonto des ALG’lers?!
Ok, der/die müsste dann von seinem Paypal Konto ein paar Dinge kaufen, dürfte aber doch nicht so schwer sein, mittlerweile kann man ja auch z.B. Essen übers Netz kaufen (mein Ding zwar nicht, ich will damit nur andeuten, dass sich die Zeiten ändern).

Viele haben zunm Glück keine Vorstellung darüber, wie H4-Leute
behandelt und unter Generalverdacht gestellt werden.

Hast du sicher recht, denn immerhin würde ich so über den Daumen meinen, dass es sich bei den Hartz’lern um eine Randgruppe der Gesellschaft handelt, und mit Randgruppen geht man immer wie mit einem Haufen Dreck um. Ist zwar seltsam, dass es so eine millionenschewre „Randgruppe“ gibt, aber na ja, ich glaube, es wird so davon gesprochen…

Sobald eine einnahme auf dem kontoauszug erscheint, hat man ein
Problem.

Muss es- Paypal sei dank- ja auch gar nicht. Aber möglicherweise gibt’s doch einen Pferdefuß dabei, ich weiß es nicht.

Gruß

Hermann

Hallo,

Man kann andere auch krampfhaft falsch verstehen und alles
hinbiegen dass es passt. Dass grundsätzlich kontrolliert wird
ist nicht das Problem!

offensichtlich versuchst Du, mich nicht zu verstehen.

Ungeachtet des eigenen Meinung zur Agenda 2010 und ALG2 gibt es klare gesetzliche Regeln. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind verpflichtet diese einzuhalten und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Offensichtlich bist Du der Meinung, man müsse hier öfter „Fünfe gerade sein lassen“. Das wäre m.E. ein viel größerer Skandal.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben wäre es aber ein Problem,
wenn der Kontrolleur trotz gültigen Fahrausweis fadenscheinige
Gründe sucht, dieser könnte ungültig sein, oder wäre ungültig
weil nicht klar ist, ob er geklaut ist.
Verstehst du was ich meine?

Kontrollen sind lästig. Das ist keine Frage. Wenn aber, um das Beispiel zurück zu kommen, tatsächlich der Verdacht bestünde, dass der Fahrausweis nicht in Ordnung ist, wäre eine entsprechende Kontrolle berechtigt. Ob es sich um „fadenscheinige“ oder berechtigte Gründe handelt, scheint für Dich von vornherein eindeutig zu sein.

Dass hier in w-w-w die Ablehnung ggü. „Hartzern“ groß ist ist
unschwer zu erkennen!

Nur weil man etwas zum Thema beiträgt, was bestimmten Gruppen nicht passt, hat man was gegen ALG2 Empfänger im Allgemeinen.

Aber deren Nöte und Schikanen der Ämter, die Willkür und
existenzgefährdenden rechtswidrigen Einstellungen von
Leistungen etc. das kennen eben nur Betroffene und der
Normalbürger findet das alles meist nicht mehr als recht.
Solange er dem nicht selbst ausgeliefert ist!

Darüber diskutieren wir dann gerne weiter, wenn Du belastbare Quellen und nicht einfach nur Behauptungen lieferst, die im Einzelfall sicher zutreffen aber sicher nicht verallgemeinert werden können.

Ich empfehle, sich mal in einschlägigen „H4- Foren“ zu
tummeln, damit man mal einen Eindruck erhält, was es bedeutet
H4 zu sein!

Das willst Du mir allen ernstes als neutrale und objektive Quelle empfehlen?

Den ganz „harten“ Vertretern wünsche ich manchmal wirklich,
dass sie selbst mal ein paar Monate in diese Mühlen kommen.
Ich bin überzeugt, dann reden viele ganz anders :wink:

Ja ja. Die alte Leier.

Du verstehst das Problem nicht! Selbst wenn man das tut, wird
oft unterstellt, dass es die Unwahrheit ist und z. T. sogar
trotzdem gekürzt, was man dann wieder einklagen muss. Ich

Also bist Du der Meinung, dass das Jobcenter im Zweifel auf Belege zur verzichten hat und geltendes Recht nicht durchsetzen darf?

empfehle, sich mal als Beistand zur Verfügung zu stellen, oder
mal sich mal Gerichtsverhandlungen anzuschauen.
Die Erfolgsquote der Klagen gegen den H4-lern leider Recht.

Auch hier würde ich gerne Quellen sehen. „Die Erfolgsquote der Klagen“ bezieht sich also auf solche Fälle, wie hier geschildert?

Man lese sich auch mal Stellungnahmen vom Richtertag durch!

Würde ich gerne. Wo bleibt der Link?

Nö, eben nicht! Darum geht es doch. Aus diesen einkünften wird
fast schon krampfhaft versucht, es so hinzubiegen, dass es
eben doch Einkommen ist.

Behauptungen…

Den Leuten werden dann Beweise abverlangt (Quittungen für das
Spielzeug oder die klamotten die man verkauft) die er nicht
erbringen kann. Dann kommt das Argument, dass es dann wohl
doch Einnahmen sind, weil man ja nicht beweisen könne, das
einem das Verkaufte gehört.

Was im wesentlichen der Rechtslage entsprechen dürfte.

Es sind meine Erfahrungen und die Erfahrungen, die man im
gesamten Netz nachlesen kann. Ich habe auch nicht behauptet,
dass die immer so ist oder allgemeingültig. Den Rest dieser
Nebelkerze, die bei mir abprallt, kannst du oben lesen

Ich gebe es auf. Werde einfach mal H4 und dann verstehst du
auch, was ich meine. Wenn du Sternchensammler bist, indem du
die Schmarotzerkeule auspackst, mach das. Es sei dir gegönnt

Alles in allem hast Du eine völlig undifferenzierte Sichtweise und führst die Diskussion überwiegend mit unbelegten oder abwegigen Argumenten. Bei Dir gibt es nur schwarz und weiß. Ohne Frage ist es nicht angenehm ALG2 Empfänger zu sein. Das bedeutet aber nicht, dass alle anderen Ahnungslos, ignorant und nur auf Sternchensammeln bei wer-weiss-was aus sind.

Du solltest Dir einmal überlegen, was die Konsequenzen wären, wenn nicht so genau geprüft würde. Also z.B. Zahlungen auf das eigene Konto nicht mehr begründet werden müssten.

Dies solltest Du insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Rechtslage und der daraus resultierenden Gerechtigkeit betrachten.

Deine Meinung zur Agenda 2010 ist ja kein Geheimnis. Offensichtlich versperrt Dir diese aber den Blick auf den richtigen Umgang mit diesem Gesetz. Ob es einem nun passt oder nicht. An die Gesetzgebung haben sich die beteiligten zu halten, Das gilt für die Leistungsempfänger wie auch für die Mitarbeiter der Jobcenter. Auf beiden Seiten wird es immer Ausnahmen geben (auch wenn es die in Deiner Welt nur bei den Mitarbeitern des Jobcenters gibt).

Wem die Hartz Reformen nicht passen, hat ausreichend Möglichkeiten diese politisch zu ändern. Ein Bashing zuungunsten der Jobcenter Mitarbeiter, was ich im übrigen ziemlich widerwärtig finde, wird an der Situation nichts ändern.

S.J.

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[MOD] Teilthreads abgeschlossen …
… wegen off-topic (= nicht (mehr) aufs UP bezogen) abgeschlossen. Eine (Teil-)Löschung behalte ich mir vor.*FAQ:1783
Also schon mal zumindest vorgewarnt sein. :smile:

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

*) Update 30.03.12, 7:30 Uhr: Teillöschung erfolgt

Hi,

Ohne mich hier zu sehr aus dem Fenster lehnen zu wollen und /
oder schlafende Hunde wecken zu wollen: Gibt’s nicht seit
einiger Zeit Paypal und laufen nicht viele Geschäfte über
Paypal ab? Also kommt doch so oder so nichts auf das normale
Girokonto des ALG’lers?!

da kenne ich mich nicht aus, klingt aber sehr nach vertuschen wollen.
Würde ich abraten, macht nur (noch mehr) verdächtig.
Wer ehrlich ist, hat ja nichts zu verbergen. Lästig halt, dass das Vertrauen in die Ehrlichkeit der Alg2-Empf. wohl ein bisschen angekratzt ist

(

Sollte ja normalerweise kein Prob sein, alles ehrlich über das Konto laufen zu lassen. Nervig wird es nur, wenn einem nicht geglaubt wird, obwohl das Indiz, dass man die Einnahmen der Verkäufe gerade nicht am eigenen Konto vorbeischleust, doch zeigen müsste, dass man ehrlich ist.

Leider lassen wohl auch viele das Geld auf fremde Konten überweisen und tun damit den ehrlichen Alg 2 Empfängern keinen guten Dienst. Gemacht wird das mitunter aber auch gerade, weil den Leuten oft nicht geglaubt wird und das nervt und letztlich die ehrlichen Leute sich auch beleidigt fühlen.
Damit geht man dann diesem „Stress“ vermeintlich aus dem Weg.

Ok, der/die müsste dann von seinem Paypal Konto ein paar Dinge
kaufen, dürfte aber doch nicht so schwer sein, mittlerweile
kann man ja auch z.B. Essen übers Netz kaufen (mein Ding zwar
nicht, ich will damit nur andeuten, dass sich die Zeiten
ändern).

Es geht ja nicht um Kaufen, sondern Verkaufen von als Vermögensumwandlung.
Ähnlich wie ein Flohmarkt, wo man Ausgemistetes verkauft.

Muss es- Paypal sei dank- ja auch gar nicht. Aber
möglicherweise gibt’s doch einen Pferdefuß dabei, ich weiß es
nicht.

Wie gesagt, ich würde den Leuten die ich betreue und begleite dringend davon abraten! Und wenn es sein muss, dann sollte und muss das Paypalkonto auch angegeben werden.

Hi Diphda,

Ohne mich hier zu sehr aus dem Fenster lehnen zu wollen und /
oder schlafende Hunde wecken zu wollen: Gibt’s nicht seit
einiger Zeit Paypal und laufen nicht viele Geschäfte über
Paypal ab? Also kommt doch so oder so nichts auf das normale
Girokonto des ALG’lers?!

da kenne ich mich nicht aus, klingt aber sehr nach vertuschen
wollen.

Wie? Was vertusche ich da? Das Arbeitsamt will meine Konten wissen, ich hab’ doch nicht gewusst, dass die da auch das Paypal- Konto meinen *g*. Nein, ok, ist im Grunde ja auch ganz richtig. Richtig brav soll’s halt sein, da hat man am wenigsten Ärger, oder? Stimmt halt leider auch nicht, denke ich. Alles Zufall.

Würde ich abraten, macht nur (noch mehr) verdächtig.

Verdacht entsteht ja erst dann, wenn etwas gewusst wird… Ich meine ja nur, ich will’s ja auch nicht empfehlen…

Wer ehrlich ist, hat ja nichts zu verbergen. Lästig halt, dass
das Vertrauen in die Ehrlichkeit der Alg2-Empf. wohl ein
bisschen angekratzt ist

(

Sollte ja normalerweise kein Prob sein, alles ehrlich über das
Konto laufen zu lassen.

Na ja, wer hat zu solcher Action schon Bock? „Also, liebes Amt, ich habe gerade eben ein Kabel verkauft, hat 2,50 gebracht. Gekauft hab’ ich’s für 1,50. War halt’n Doofer, der’s mir für 2,50 abgekauft hat. So what? Was kann ich für die dussligen Käufer bei Ebay, die manchmal wie die Bekloppten für einen Artikel bieten, dass man sich schon sagt: Hey, wisst ihr denn überhaupt, was genau der Artikel NEU kostet? Weniger nämlich.“ Was mach’ ich jetzt? Hab’ ich jetzt ein schlechtes Gewissen?!? Du sagst vielleicht: Kommt nicht häufig vor. Das mag sein, aber es kommt immerhin vor, ich könnte auf Anhieb Beispiele nennen.

Nervig wird es nur, wenn einem nicht
geglaubt wird, obwohl das Indiz, dass man die Einnahmen der
Verkäufe gerade nicht am eigenen Konto vorbeischleust, doch
zeigen müsste, dass man ehrlich ist.

Tja, da haben wir’s. So denkt man dann, und schlicht und einfach kann man da falsch denken, weil der Sachbearbeiter eben anders denkt. Wie er / sie da denkt, verschließt sich ja oft genug dem eigenen Verstand.

Leider lassen wohl auch viele das Geld auf fremde Konten
überweisen und tun damit den ehrlichen Alg 2 Empfängern keinen
guten Dienst.

Ooops, so was fliegt dann auf? Dumm gemacht, würde ich tippen. Wenn man einfach über ein völlig anderes Ebay- Konto das abwickelt, wer will einem da auf die Schliche kommen? Genau so beim Flohmarkt: Ich klinke mich einfach irgendwo ein. Ein Bekannter- sagen wir mal- baut einen Stand auf, er muss das ja anmelden, macht er auch schön auf seinen Namen, ich beteilige mich ein wenig an den Kosten, der ist froh, und ich werde mein Zeug los- kein Schwein kriegt davon Wind. Herr je, was soll der ganze Mist? Mit Vitamin B lässt sich das doch machen.

Gemacht wird das mitunter aber auch gerade, weil
den Leuten oft nicht geglaubt wird und das nervt und letztlich
die ehrlichen Leute sich auch beleidigt fühlen.
Damit geht man dann diesem „Stress“ vermeintlich aus dem Weg.

Muss es- Paypal sei dank- ja auch gar nicht. Aber
möglicherweise gibt’s doch einen Pferdefuß dabei, ich weiß es
nicht.

Wie gesagt, ich würde den Leuten die ich betreue und begleite
dringend davon abraten! Und wenn es sein muss, dann sollte und
muss das Paypalkonto auch angegeben werden.

Puh, seltsame „Betreuung“, aber wahrscheinlich auch ok so.

Gruß

Hermann

Hallo Wilfried,

auch hier möchte ich darauf hinweisen: wer-weiss-was ist nicht das richtige Forum für solche Fragen. Hier wird man, wenn man für einen ALGII-Empfänger gehalten wird, leider häufig diskriminiert und manchmal regelrecht angepöbelt und es entstehen ellenlange Threads, die mit der Frage gar nichts mehr zu tun haben und irgendwann vom Moderator gesperrt werden müssen. Auf so eine „Hilfe“ werden die meisten Betroffenen wohl gerne verzichten.

Es gibt genug Foren für Arbeitslose im Netz, z.B.

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/ ,

um nur zwei zu nennen; über eine Suchmaschine lassen sich noch mehr passende Foren finden, wo man nicht gleich niedergemacht wird, wenn man eine Frage zum Arbeitslosengeld II stellt, und wo man vermutlich auch kompetentere Antworten als hier bekommt.

Mit freundlichen Grüßen, Tanja

Was sollen solche Kommentare?

Die Anpöbeleien gegen Hart4-Empfänger halten sich hier durchweg ziemlich in Grenzen.

Klar kann es manchmal hoch hergehen, wenn hier jemand fragt, wie er sich am besten Leistungen erschleicht, aber der überwiegenden Mehrzahl derer, die hier Probleme haben wird auch geholfen.

Aufgrund von Einzelfällen hier unter jeden Beitrag deinen Spam zu setzen ist einfach nur kontraproduktiv.

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Ich meine hier ALG 2
Hallo zusammen,

sorry, habe ich irgendwie übersehen, dass das möglicherweise ein Problem ist: Ich meine hier ALG 2 und nicht ALG 1.

Gruß

Wilfried

Dachte ich mir. Danke für den Nachtrag! (owT)

)