Hallo Michael!
… Artikel als KU auf Ebay verkaufe…
Ein Kleinunternehmer hat mit der Umsatzsteuer nix am Hut, weist sie auf seinen Rechnungen nicht aus und macht keine Vorsteuer (= an andere Unternehmer bezahlte Umsatzsteuer) beim Finanzamt geltend. Von daher ergibt die Überschrift keinen Sinn. Vermutlich ergibt es aber auch keinen Sinn, als Händler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Das ist was für Leute ohne nennenswerten Einkauf, die kein eigenes Auto bewegen und auch sonst nix investieren, die z. B. bei Privatleuten den Hund ausführen oder die Fenster putzen. Sobald aber Wareneinkauf im Spiel ist, kommt man mit dem Umsatz eines Kleinunternehmers niemals zurecht.
… und diese mit kostenlosen Versand anbiete,muss ich dann die Versandkosten in
:der Rechnung aufführen…
Nein. Kann man machen oder bleiben lassen. Ist vollkommen wurscht. Für den Kunden ist es wurscht und für Gewinn und Verlust des Unternehmers ebenso.
… kann ich dann die Versandkosten als Ausgabe in der EÜR als Portokosten
ansetzen.
Das macht man unabhängig davon, ob Portokosten in der Rechnung an Kunden ausgewiesen wurden oder nicht.
Dagegen wenn ich die Versandkosten gesondert im
Angebot ausweise werden auch die mir als Einnahme
gerechnet,sehe ich das richtig?
Unabhängig davon, ob Versandkosten in der Rechnung an den Kunden aufgeführt wurden oder nicht, sind es zunächst einmal Einnahmen.
Empfehlung: Jede Volkshochschule bietet Kurse in Buchhaltung und Jahresabschluss an. Gelehrt wird die doppelte Buchführung. Alles andere ist für Händler im Interesse des Überblicks ohnehin nicht ratsam. Absolviere nacheinander die beiden genannten Kurse. Wenn du dann weißt, wie die Sache mit Buchführung und Jahresabschluss funktioniert, solltest du den Unfug mit der Kleinunternehmerregelung noch einmal überdenken.
Gruß
Wolfgang