EBK Vergleich, Bewertung

Hallo,

mir geht es um eine kurze Abschätzung zu folgendem Punkt:

Man möchte eine 1.Zi- ETW erwerben und hat 2 identische Angebote, gleiches Haus, gleiche Etage (Wfl. 33m²), Bj. 1970
Der einzige Unterschied besteht in der Kücheneinrichung.
Wohnung A habe eine neue bzw. neuwertige EBK (Marke leider aktuell nicht bekannt)
Foto:
http://www.directupload.net/file/d/3984/2ydow6eo_jpg…

Wohnung B habe  folgende EBK:
Foto:
http://www.directupload.net/file/d/3984/lfgv89bb_jpg…

Welcher Wert (ca. oder ungefähre Spanne) wäre für die neuere EBK anzusetzen (also bspw. KP und Einbaukosten) bei Wohnung A?
Welchen Wert hätte die ältere EBK (falls heutzutage noch ein Zeit-Wert im Sinne einer Verkäuflichkeit vorhanden)? Oder müsste man evtl. mit „Entsorgungskosten“ vor Einbau einer neuen EBK rechnen?

Falls jemand sich auskennt, meinen ausdrücklichen Dank im voraus.

Servus,

die Einrichtung der älteren Küche ist unverkäuflich. Du wirst sie auch mit Verschenken an Selbstabholer nicht loskriegen; ob Du die Geräte zuerst kleinmachst oder zum Recyclinghof fährst, wie sie sind, hängt von Deinen Transportmöglichkeiten ab. Danach richtet sich auch die Zeit, die für die Entsorgung zu rechnen ist.

  • Die relativ neuere Küche ist übrigens auch unverkäuflich, aber sie macht den Eindruck, als sei sie technisch einigermaßen nutzbar. Wenn Dir die Optik (Farben, Oberflächen, Griffe) nicht so viel ausmacht, kannst Du sie weiter verwenden. Ob Du dafür Geld bezahlen willst, kannst Du Dir überlegen - der, der sie jetzt hat, kriegt jedenfalls von niemandem sonst Geld dafür, das sollte den Preis ziemlich tief drücken.

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Welcher Wert (ca. oder ungefähre Spanne) wäre für die neuere
EBK anzusetzen (also bspw. KP und Einbaukosten) bei Wohnung A?

Die Küche hat keinen Backofen.
Sie muß schon wirklich neu sein und/oder gute Markengeräte enthalten (was mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall ist), wenn jemand dafür noch einen nennenswerten Betrag verlangen wollte.
Eine vergleichbare Küchenzeile (mit Backofen) kriegst du bei jedem 08/15-Küchenhändler für um die 1000 Euro.

Welchen Wert hätte die ältere EBK (falls heutzutage noch ein
Zeit-Wert im Sinne einer Verkäuflichkeit vorhanden)?

Nein. Auf den Sperrmüll bzw. zum Wertstoffhof damit. Eventuell erbarmt sich auch der Küchenhändler und die Monteure der neuen Küche nehmen den Kram kostenlos mit.

Gruß

Michael

zunächst vielen Dank an die User MM und Michael für das Feedback!

Ich bin zwar zumindest aktuell noch kein versierter Koch, was ich allerdings durchaus angehen könnte und sicher auch werde, deshalb nochmals nachgefragt:
Ich nehme an, ein Backofen ließe sich in beide Küchen einbauen oder?
Wobei man sicher am besten bei der älteren Version eine neue Küche vom Fachmann bestellt komplett mit Backofen.

Moin,

ich würde bei einer ETW immer die Küche rausschmeissen und genau die einbauen, die ich möchte. Allein der Wasserhahn bei beiden Küchen ist gar nix! Aber um den zu ändern (Mischbatterie im Spülbecken) erfordet Fliesenarbeiten. Ordentlicher Herd (Induktion) und Ofen sind auch toll.
Und weiter sind die hygienischen Umstände zu beachten: wer weiss, wie die Küche behandelt wurde…

Haelge

Servus,

die Küche ist vor rund 15 Jahren konzipiert, als es noch kaum Backöfen in sinnvoller Anordnung mit Unterkante etwa auf der Höhe Arbeitsplatte gab. Wenn man jetzt einen Ofen in dieser Anordnung nachrüstet, kann der bloß an einer Stelle stehen, wo er dem ganzen übrigen Arbeitsbereich das Tageslicht nimmt.

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Ich bin zwar zumindest aktuell noch kein versierter Koch, was
ich allerdings durchaus angehen könnte und sicher auch werde,

Dann würd ich mich lieber nach einer Wohnung mit größerer Küche umsehen. Das hier wäre mir einfach zu eng, wenn ich „richtig“ kochen will.

deshalb nochmals nachgefragt:
Ich nehme an, ein Backofen ließe sich in beide Küchen einbauen
oder?

Machen läßt sich alles irgendwie. Aber vergiß mal die alte Küche. Die macht ja nun überhaupt keinen Spaß.
In der „neuen“ Küche könnte man den Unterschrank unter dem Kochfeld rausschmeißen und nen Backofen einsetzen (lassen). Die Schubladen sind dann natürlich weg, aber man verliert wenigstens keine Arbeitsfläche. Und das Geschirr läßt sich auch außerhalb der Küche(nnische) in einer schicken Kommode aufbewahren.

Wobei man sicher am besten bei der älteren Version eine neue
Küche vom Fachmann bestellt komplett mit Backofen.

So isses.

Gruß

Michael

Hallo,

die Wohnungen scheinen ja älteren Baujahres zu sein.
Bevor man an die Anschaffung von einer neuen Küche oder gar weiteren Elektrogeräten denkt, sollte ein Elektriker sich das ansehen.

Ich persönlich befürchte, dass dort elektrischer Renovierungsstau bestehen könnte.

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Der einzige Unterschied besteht in der Kücheneinrichung.

Für den Kaufpreis der Wohnung ist das nahezu irrelevant, sofern es sich nicht um eine Superdeluxeküche handelt.

Welcher Wert (ca. oder ungefähre Spanne) wäre für die neuere
EBK anzusetzen (also bspw. KP und Einbaukosten) bei Wohnung A?
Welchen Wert hätte die ältere EBK (falls heutzutage noch ein
Zeit-Wert im Sinne einer Verkäuflichkeit vorhanden)?

Eine halbwegs plausible Summe, die man in den Kaufvertrag einträgt, um Grunderwerbsteuern zu sparen. Und das dürfte in beiden Fällen die gleiche Summe sein.

müsste man evtl. mit „Entsorgungskosten“ vor Einbau einer
neuen EBK rechnen?

Wenn man eine neue EBK einbauen möchte, muss man die alte vorher entsorgen - das ist richtig.

Gruß,
Max

Ob Du dafür Geld bezahlen willst, kannst Du Dir
überlegen - der, der sie jetzt hat, kriegt jedenfalls von
niemandem sonst Geld dafür, das sollte den Preis ziemlich tief
drücken.

Defacto ist der Preis für Wohung nebst Küche ein Gesamtpaket. Man wird da nichts „drücken“ können, die Küche fällt schlicht und einfach nicht ins Gewicht.

Es kann aber aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, einen plausiblen Betrag als Anteil der Küche im Notarvertrag anzusetzen.

Ansonsten sehe ich das wie Du: Beide Küchen haben keinen Weiterverkaufswert, aber die eine sieht so aus, als könnte man sie durchaus ganz gut noch nutzen.

Gruß,
Max

Servus Max,

das hier:

die Küche fällt schlicht und einfach nicht ins Gewicht.

ist eine Ansicht, die der Verkäufer der Wohnung eventuell nicht teilen wird - es gibt da die seltsamsten Vorstellungen, was für Werte man dem Käufer überließe, wenn man z.B. die Wohnwand „altdeutsch“ von Onkel Herbert einschließlich Zimmerbar in der Wohnung lässt.

Von daher ist es vielleicht zweckmäßig, wenn man als Kaufinteressent das Spiel mitspielt und über die Küche separat verhandelt, auch wenn man weiß, dass es eigentlich so ist, wie Du sagst: Die Wohnung hat irgendeinen Preis X, über den man sich einigen kann oder nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ich nehme an, ein Backofen ließe sich in beide Küchen einbauen
oder?

Ich schließe mich X-Strom’ Meinung an, kläre erst mal die Stromversorung ab.

Zum Schluß liegt für die ganze Küche gerade mal 1,5mm² einphasig, da geht mit Induktion & Co plus Separatem Backofen gar nichts. Da kannst eher noch Gasleitung legen…

MfG

Hallo

Zum nichtvorhandenen Wert der Kücheneinrichtung wurde ja schon einiges gesagt - von EBK würde ich hier nicht reden wollen - da wurden halt Schrankteile bzw. ein neuerer Billig-Küchenblock irgendwie reingestellt. M.E. sind Raumzuschnitt/-größe und Möblierung zwar nicht das, was man sich wünschen würde, passen aber durchaus zu einer 1-Zi-Whng aus den 70ern.

Bei einer neuzeitlichen EBK wäre es z.B. auch ein krasser Planungsfehler die Spüle ohne Arbeitsfläche direkt neben Herd/Kochplatten zu planen … es sei denn der Raum gibt wirklich nichts anderes her.
Der Wand-Wasserhahn deutet zudem darauf hin, dass (neben der Elektrik) auch die Frischwasser-/Abwasserleitungen dem Erbauungszeitpunkt entsprechen.
Aber grundsätzlich sollten man bei einer so alten Wohnung ja auch abklären, ob/wann Instandhaltungen/Modernisierungen der WEG geplant sind.

Grüsse Rudi