EC-Bezahlung Gebühren

Hallo,

gestern Abend war ich doch schon etwas verwundert darüber, dass beim Kiosk auf dem Tisch ein Zettel geklebt worden ist, wo drauf stand"Bei EC Zahlung fallen 0,50Cent Gebühren an" daher meine Frage, darf der Handel das?
Ich liegt doch an dem Kiosk, ob er diese Dienstleistung anbieten möchte, aber dass vom Kunden zu verlangen? Erscheint mir etwas seltsam…

Vielen Dank für die Antworten:smile:

Hallo,

meiner Meinung nach darf er das nicht. Soweit ich weis gilt das für Zahlungen mit Girocard und Kreditkarte. Aber wo kein Kläger da kein Richter und verhandeln wird da auch kein Kunde. In der Regel wird die Gebühr aber in die Ware gleich eingerechnet und der Kunde bekommt es nicht mit. 0,50 € bei einem Kiosk ist aber hoch. Die ec-cash Gebühr der Deutschen Kreditwirtschaft beträgt 0,3% vom Umsatz mindestens 0,08 €. Ich glaube nicht das der durchschnittliche Bon in einem Kiosk so hoch ist…

Viele Grüße