EC-Karte mit PIN gestohlen

Hallo zusammen,

ich habe hier einen dringenden Fall, wo Klärungsbedarf besteht.

Nehmen wir mal an X wird auf der Arbeit die Handtasche gestohlen. In der Handtasche befand sich die EC-Karte inkl. der PIN.

Der Diebstahl wird frühzeitig bemerkt und die Karte gesperrt, die Anzeige bei der Polizei wurde ebenfalls zeitig erstattet.

Nun wurde nach der Sperrung mit der Karte Geld verfügt, weit über dem Dispo hinaus. Die Bank verlang von X, dass X auf den Scahden aufkommt.

Ist das so korrekt?

Nach § 675 v BGB, muss X für den Schaden in vollem Umfang haften, allerdings wurde die karte zeitig gesperrt.

Was nun?

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.

Danke und Grüße

Hallo,

ich bin kein Jurist, sondern nur Banker.

Grundsätzlich ist es ja der Fall, dass Banken die Haftung bei Missbrauch der Karte übernehmen, wenn diese rechtzeitig durch den Inhaber gesperrt wurde.

In diesem Fall wurde jedoch eindeutig die Sorgfaltspflicht des Kunden nicht eingehalten. Der Kunde unterschreibt mit dem Girovertrag, dass er die PIN und die KArte getrennt aufbewahren wird und bekommt mit der PIN die Info, dass diese nur für seinen eigenen Gebrauch gedacht ist.

Meiner Meinung nach besteht hier rechtlich keine Chance, oft hat man aber die Kulanz der Bank, da diese einen Fonds für solche Fälle hat.

Hallo,

Grundsätzlich ist es ja der Fall, dass Banken die Haftung bei
Missbrauch der Karte übernehmen, wenn diese rechtzeitig durch
den Inhaber gesperrt wurde.

In diesem Fall wurde jedoch eindeutig die Sorgfaltspflicht des
Kunden nicht eingehalten. Der Kunde unterschreibt mit dem
Girovertrag, dass er die PIN und die KArte getrennt
aufbewahren wird und bekommt mit der PIN die Info, dass diese
nur für seinen eigenen Gebrauch gedacht ist.

Meiner Meinung nach besteht hier rechtlich keine Chance, oft
hat man aber die Kulanz der Bank, da diese einen Fonds für
solche Fälle hat.

danke. Auch wenn die Karte zeitig gesperrt wurde? Bei der Kartensperrung waren noch keine Verfügungen vorgenommen worden.

Grüße Alex

danke. Auch wenn die Karte zeitig gesperrt wurde? Bei der
Kartensperrung waren noch keine Verfügungen vorgenommen
worden.

Das Problem ist, dass eine Sperre schön und gut ist. Diese nur leider nicht sofort bei allen Zahlungen wirkt. Es gibt u.a. offline Zahlverfahren mit Zahlungsgarantie für den Händler. Diese lassen sich AUSSCHLIEßLICH mit Geheimzahl nutzen. Im Bankendeutsch sprechen wir hier von Karten mit Ersatzauthorisierung, die eine Art „Dispo“ in Höhe von 500€ haben. Hierdurch sparen sich Händler Onlinegebühren. Da liegt einfach die Krux. Und die Geheimzahl ist das Problem. In diesem Fall wäre es fast das gleiche wenn man zu seiner Bank auch noch sagt, da waren 500€ Bargeld im Portemonnaie…

Dieses Verfahren nutzen übrigens ganz geschickte Betrüger um Ihr Konto bis in die hohen Tausender zu überziehen und dann zu verschwinden…

danke für die Erläuterung. Ich bin ja wie meine ViKa schon aussagt noch relativ neu in der Bankenbranche :wink:.

Kann X der Bank verheimlichen, dass die PIN dabei war?

Danke und Grüße

Alex

Verheimlichen kann man viel…

Problem könnte nur sein, dass die Bank genau sehen kann nach welchem Zahlverfahren welche Zahlung abgewickelt wurde. Jetzt ist nur die Frage wie kam der Betrüger an die Geheimzahl?

Gab es einen manipulierten Automaten…wenn ja auch dies ließe sich anhand von Protokollen nachweisen und kommt relativ selten vor, da solche Manipulationen an vielen Automaten technisch nicht mehr möglich sind und in den meisten Fällen entdeckt werden, sodass eventuell betroffene Karten zentral gesperrt werden.

Ich bin jetzt nicht der Hacker aber Erfahrungen besagen mir, dass Argumente wie „Da hat sicherlich einer die Geheimzahl von meiner Karte an seinem Computer ausgelesen“ eher Unsinn sind…

Hallo,

das zu verheimlichen wird nicht viel bringen. Im Inland kann ein Skimmingkarte nicht eingesetzt werden. Wenn also die Karte im Inland eingesetzt wurde, wird die Bank davon ausgehen, dass es sich um die Original-Karte handelt. Und ein Dieb macht sich in der Regel nicht die Mühe, vorher deine PIN auszuspähen.

Ich würde aber trotzdem versuchen, diese „Sonderlocken“ mit den Offline-Kartenverfügungen in Frage zu stellen. Die Karte war ja trotzdem zum Zeitpunkt der Verfügung gesperrt. Wenn der Händler da Absprachen mit seiner Bank hat, sollte das eigentlich nicht zu deinen Lasten gehen.

Da X rechtzeitig dien Karte spreen lies und den Diebstahl der Bank meldete dürfte X nicht mehr für etwaige Folgen verantwortlich sein.