Hallo! Heute musste bei mir der Schlüsseldienst kommen. Leider war ich nicht zuhause, sondern nur mein Mann! Da er sein Portemonaie nicht mit hatte, hat „netterweise“ eine Nachbarin den Betrag per EC-Karte bezahlt. Nun komme ich nach Hause und sehe die Rechung von 283 euro!! Nur mal eben mit einem Draht die Tür öffnen!! Nun meine Frage…
Kann sie das Geld von ihrer Bank stoppen lassen?? Ich will nicht das der Schlüsseldienst SOVIEL Geld nur für 5 min. Arbeit bekommt!
Ist es möglich den EC.Vorgang rückgängig zu machen oder zu stoppen?
Ich verzweifel hier gerade!!
Danke im voraus
Hallo!
Hier kann dir nur deine Bank eine verlässliche Antwort geben. An einem Sonntag kannst du eh nichts erreichen. Wende dich Montag direkt an deine Bank.
Du kannst der Rechnung ev. mit dem Argument „Wucher“ widersprechen. Genauer gesagt geht es um §138BGB:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html
Was beim Notdienst als „Wucher“ zu bezeichnen ist, lässt
sich durch eine Recherche im Internet abschätzen.
Google mal nach „schlüssel notdienst wucher“ oder ähnlichem.
Solltest du meinen, dass es sich bei dir um Wucher handelt solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen!
Gruß
André
Hallo.
Der Preis ist im Normalen Rahmen.
Es ist WE da gibt es 50% zulagen und wenn es ab 18 uhr ist dann sogar 100%.
Es ist keine Abzocke.
Das er Jetzt 5 minuten gebraucht hat.
Ist halt leider so manchmal geht es in 1 minute auf manchmal in 10…
Nach der EC zahlung geht das geld automatisch vom Konto weg.
Sie könnten es zurückfordern.
Aber dann würden Sie wenn Sie sich querstellen noch mehr Zahlen.
Da Ihr Mann Sicher eine Auftragsbestätigung und die Rechnung unterschrieben hat.
Akso Ich würde Sagen besser nächstes mal nicht die Schlüssel Vergessen oder Verlieren.
Also das ist für mich nciht der normale „rahmen“, da er ja nicht mal ein neues Schloss eingesetzt hat! Er hat „nur“ die Tür geöffnet die unverschlossen war!
Normale Schlüsseldienste (ich habe im Internet geschaut) kosten um die 120 euro für diese Arbeit um diese Zeit…
Normaler Schlüsseldienst…in Ihrer Stadt.
Unter der woche und Tagsüber.,…kann auch 80 euro kosten.(Sind aber meistens auch mehr …)
Ein Schlüsselnotdienst…
Der auch Wochenende Arbeiten muss usw.
Könnte auch 400 euro kosten.
Und das nur um die Tür mit ein Draht in 1 minute zu Öffnen.
Und das sind Preise die sogar gesetzlich geregelt sind.
Ist Leider so.
Kann mann nichts machen.
Im Internet Steht viel.
Da steht Richtlinie und nichts Gesetzliches.
Richtlinien bei ein Artzt oder bei ein anderen Handwerker sind auch ganz andere als Sie wirklich kosten.
Und nicht Vergessen ein Notdienst ist nicht der Schlüsseldienst von Nebenan.
Den den wo in der Zeitung steht für 120 euro werden Sie nicht nach Ladenschluss finden.
Sicher gibt es Gute und Schlechte in Jeder Branche.
Der Preis ist aber Normal.
Und keine Abzocke oder Wucherung usw. Was ich hier immer Lese.
Einfach fals es wieder passiert erstmal Preis Vereinbaren. Nicht einfach Bestellen.
Wenn ich ein Handwerker bestelle dann Frage ich erst was Kostet es und wenn es mir zuviel ist dann Frage ich ein anderen.
Hallo,
du kannst den Betrag nur dann stornieren lassen, wenn deine Nachbarin die Kartenzahlung ohne Eingabe der PIN und nur mit der Unterschrift vorgenommen hat. Ansonsten ist es eine garantierte Zahlung die nicht storniert werden kann.
Aber Vorsicht! Selbst wenn du den Auftrag stornierst, bezahlen musst du es trotzdem. Denn der Auftrag wurde ja erteilt. Da kommst du wohl nicht mehr raus.
Viele Grüße
Michael
Hallo Julianina,
denke die Zahlung stoppen wird schwierig. Mit der Bank reden ob es geht. Die Kosten für Notöffnung waren weit überzogen.
Mit dem Schlüsseldienst reden, klar machen das die Kosten überzogen sind. Es gibt Richtwerte nach denen auch Gerichte Urteilen, das überbezahlte Geld zurück fordern. Ansonsten Klage und Strafanzeige in Aussicht stellen. So wie Meldung an den Verbraucherzentralen.
Die Nachstehende Webadresse hilft dabei .
Gruß
Werner
http://schluesseldienst-verzeichnis.de/richtwerte-fu…
Zivilrecht
Zum Wucher, zu telefonischen Kostenvoranschlägen (Endpreisangabe inkl. MWSt) und Gewaltanwendung zur Erzwingung der Bar-Zahlung (Nötigung): Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 4.1.2002, 6 W 218/01
- Rückzahlungsklagen:
AG Gummersbach vom 24.9.2009, 18 C 6/09 Rückzahlung wegen unsachgemäßer Türöffnung
AG Frankfurt vom 23.2.2006, 31 C 3075/05 - 44 wegen Sittenwidrigkeit (Wucher)
AG Bremen vom 6.11.2007, 4 C 0432/07 Rückzahlung wegen zu hoher Anfahrtkosten
verschiedene weitere Urteile in Kürze u.a.: Amtsgericht Frankfurt am Main 31 C 63/98-44: Die Berechnung einer „Sofortdienstzulage“ ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht zulässig. Für ein Notdienstunternehmen ist es selbstverständlich, dass der Monteur ohne zusätzliche Kosten sofort nach dem Anruf beim Kunden erscheint. Auch kann eine zusätzliche Pauschale für „Spezialwerkzeuge“ nicht berechnet werden.:
Hallo,
ich bin leider kein Experte in sachen Bank. ICh habe was in einem Forum gefunden was dir vielleicht weiter helfen kann:
http://www.123recht.net/EC-Kartenzahlung-rückgängig-…
Wobei ich sagen würde, einfach mal bei der Bank anrufen, die weiß am besten was man machen kann.
Zu der Rechnung, der Preis ist natürlich ganz schön happig! Wobei das auf viele Faktoren ankommt (Anreise Weg, Uhrzeit, Wochentag, Arbeitsaufwand, uvm.), um Klarheit zu bekommen, würde ich einfach mal zum Schlosser/Schlüsseldienst „um die Ecke“ gehen und da mal nachfragen was der so nehmen würde.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen…
Fg Christoph
Ich danke denen die mir hier Helfen wollen! NUr leider gehen die Meinungen sehr auseinander
So, ein wenig habe ich schon rausgefunden
- Die Bank kann den Betrag nicht mehr zurückbuchen, da die PIN eingegeben wurde.
Ansonsten liest man ja wirklich überall, das 283 euro an einem Samstag Nachmittag wirklich Wucher ist!
Morgen früh schicke ich meinen Mann erstmal zu einem Schlüsseldienst und danach gleich zur ÖRA!
Mal sehen was die sagen.
Der nächste Schritt ist ein Anwalt und die Verbraucherzentrale.
Ich werde Berichten wie es weiter geht, auch wenn ich den Betrag nie wieder sehen werde
Danke an euch erstmal