Moin auch,
kann man irgendwo nachlesen, welche Firmen (komplette Liste bitte) von der EEG-Umlage ausgenommen sind und was die jeweilige Begründung war?
Ralph
Moin auch,
kann man irgendwo nachlesen, welche Firmen (komplette Liste bitte) von der EEG-Umlage ausgenommen sind und was die jeweilige Begründung war?
Ralph
Hi,
hier findest du entsprechende Listen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausglei…
Was du damit jetzt anfangen willst, wird allerdings nicht ganz klar.
Da wirst Du aber keine individuelle Begründung für die Ausnahmen finden. Eine weitere grobe Orientierung wirst Du bei Wiki finden.
Solltest Du aber eine Quelle finden, die Deine Forderungen vollständig erfüllt, in kurzen Intervallen aktualisiert wird, dann poste bitte den Link.
Gruß
vdmaster
Da wirst Du aber keine individuelle Begründung für die
Ausnahmen finden.
Naja, im Prinzip gibt es ja nur zwei Ausnahmen, nämlich stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen. Wenn DataE bei einem Unternehmen wissen möchte, ob es zu den ersteren oder letzteren gehört, reicht ein Blick auf den Unternehmensnamen meist aus.
Hi,
vielleicht will er auch die Höhe des „subventionierten“ Stromverbrauchs wissen. Oder seit wann die Ausnahme besteht. Wie auch immer, er wirds schon wissen.
Gruß
vdmaster
Moin auch,
was ich damit anfangen will? Mich schlau machen. Es heisst ja immer wieder, dass mit den Ausnahmen Schindluder getrieben wird, Die Angaben sind klar, mindestens 1GWh Verbrauch und 14% Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung. Und letzteres kann man ja prima steuern, Stichwort Energieversorgung Flughafen Stuttgart.
Was dagegen völlig fehlt, aber von Politikern immr wieder behauptet wird ist, dass nur solche Unternehmen entlastet werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Das ist aber wohl keine Voraussetzung.
Interessanterweise ist der Flughafen Stuttgart nicht erwähnt, auch die immer wieder hervorgeholten Golfclubs kann ich nicht finden.
Und schließlich und endlich: Reine Neugier. Wissen muss nicht immer eine praktische Anwendung haben.
Ralph
Was dagegen völlig fehlt, aber von Politikern immr wieder
behauptet wird ist, dass nur solche Unternehmen entlastet
werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Das ist aber
wohl keine Voraussetzung.
Das wäre ja auch äußerst schwer abzugrenzen. Produzierendes Gewerbe heißt ja, dass Dinge produziert werden, welche dann verkauft und ausgeliefert werden. Da gibt es wohl kaum ein deutsches Unternehmen, das nicht mindestens einen (potenziellen) ausländischen Konkurrenten nennen könnte, der (theoretisch) ein vergleichbares Produkt herstellen und ausliefern könnte. Außer vielleicht der Produzent von Schwarzwälder Schinken, der aber auch irgendeinen normalen Schinken herstellen könnte und somit wieder im internationalen Wettbewerb stünde.
Du siehst, es würde nicht viel Sinn ergeben, den Status als „im internationalen Wettbewerb stehendes“ Unternehmen überprüfen zu wollen.
Interessanterweise ist der Flughafen Stuttgart nicht erwähnt,
auch die immer wieder hervorgeholten Golfclubs kann ich nicht
finden.
Nun, das war ja auch ein Irrtum: http://www.golf.de/dgv/details.cfm?objectid=60096182
Auch wird immer plakativ betont, dass ja auch Unternehmen wie die Stuttgarter Straßenbahnen nicht im internationalen Wettbewerb stünden. Doch auch das ist ein Missverständnis. Die Befreiung gilt für das produzierende Gewerbe und für Schienenbahnen.
Im Übrigen will die EU ja die Befreiung kippen. Vermutlich Anlass ist, dass Deutschlands Wettbewerbsmacht vielen ein Dorn im Auge ist. Dabei führt die Befreiung nur dazu, dass das produzierende Gewerbe in etwa die gleichen Strompreise vorfindet wie Konkurrenten in anderen Ländern und somit gleiche Ausgangsbedingungen herrschen. Ein weiterer Grund, die Zugehörigkeit in der EU in dieser Form zu überdenken.
Da wirst Du aber keine individuelle Begründung für die
Ausnahmen finden.Naja, im Prinzip gibt es ja nur zwei Ausnahmen, nämlich
stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und
Schienenbahnen.
Nein, es gibt mehr Ausnahmen. Etwa für Energieversorger (und damit auch deren Abnehmer), die überwiegend „Grünstrom“ absetzen, § 39 EEG. Vor allem aber die Fälle, in denen der Stromverbraucher seinen Strom selbst erzeugt. Eigenerzeuger sind von der EEG-Umlage nicht betroffen. Das sind vor allem Großunternehmen, die das Potential haben, eigene Kraftwerke zu betreiben oder von Dritten betreiben zu lassen.
Wenn DataE bei einem Unternehmen wissen
möchte, ob es zu den ersteren oder letzteren gehört, reicht
ein Blick auf den Unternehmensnamen meist aus.
… oder in die nach Branchen geordnete Aufstellung der begünstigen Unternehmen, die in den BAFA-Listen ebenfalls enthalten ist.
Was dagegen völlig fehlt, aber von Politikern immr wieder
behauptet wird ist, dass nur solche Unternehmen entlastet
werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Das ist aber
wohl keine Voraussetzung.Das wäre ja auch äußerst schwer abzugrenzen.
Das ist im Einzelfall sicher anspruchsvoll, ist aber dennoch machbar. Im Kartellrecht etwa ist das seit Jahren (oder besser Jahrzehnten) Alltag; dort gibt es dementsprechend auch etablierte und praxiserprobte Regeln, wie Märkte - auch in räumlicher Hinsicht - abgegrenzt werden und die Marktposition von Unternehmen auf diesen Märkten zu bestimmen ist. Darauf könnte man zurückgreifen.
Nichtsdestotrotz halte ich es für eine vernünftige Idee, wegen der damit verbundenen Unsicherheiten und des Beurteilungsaufwandes nicht unmittelbar auf Marktbetrachtungen abzustellen, sondern stattdessen pauschalierend auf leichter feststellbare Merkmale zu schauen, wie etwa die Stromkosten in Relation zur Bruttowertschöpfung. Dass dabei ein paar Trittbrettfahrer unbehelligt bleiben, bleibt zwar nicht aus, ist aber hinnehmbar, wenn sichergestellt ist, dass diese Gruppe nicht zu groß wird. Letzteres müßte man allerdings aktuell in der Tat einmal überprüfen.
Produzierendes
Gewerbe heißt ja, dass Dinge produziert werden, welche dann
verkauft und ausgeliefert werden. Da gibt es wohl kaum ein
deutsches Unternehmen, das nicht mindestens einen
(potenziellen) ausländischen Konkurrenten nennen könnte, der
(theoretisch) ein vergleichbares Produkt herstellen und
ausliefern könnte.
„Potentiell“ und „theoretisch“ macht noch keinen relevanten Wettbewerb.
Im übrigen gibt es solche Unternehmen reichlich. Das sind beispielsweise solche, deren Absatzgebiet z.B. infolge von Transportkosten räumlich begrenzt ist, etwa in der Baustoffbranche (Sand, Kies, Transportbeton, bestimmte Betonfertigteile, Asphalt, u.ä.). Ferner sind das solche, deren Erzeugnisse stark sprachabhängig sind, wie z.B. Verlagserzeugnisse (Tageszeitungen, Zeitschriften, Bücher, usw.). Und diese Liste läßt sich sicher noch verlängern.
Du siehst, es würde nicht viel Sinn ergeben, den Status als
„im internationalen Wettbewerb stehendes“ Unternehmen
überprüfen zu wollen.
Doch, denkbar ist das durchaus.
hier findest du entsprechende Listen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausglei…
Dazu muß man aber wissen, dass diese Listen nur diejenigen Unternehmen zeigen, die die sog. besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff EEG in Anspruch genommen haben. Andere Ausnahmen sind nicht enthalten. Das betrifft insbesondere die Eigenversorgung, und diese Gruppe ist auch durchaus beachtenswert.
Hallo atn,
Vor allem aber die Fälle, in denen der
Stromverbraucher seinen Strom selbst erzeugt. Eigenerzeuger
sind von der EEG-Umlage nicht betroffen. Das sind vor allem
Großunternehmen, die das Potential haben, eigene Kraftwerke zu
betreiben oder von Dritten betreiben zu lassen.
Es wäre ja auch unsinnig diese Unternehmen mit der Umlage zu belasten, da sie sich selbst versorgen. Wer nix a Strom abnimmt, bleibt ja automatisch außen vor. Denen könnte man allenfalls über Auflagen zur Art der Eigenversorgung zu Leibe rücken, wenn es denn opportun wäre.
Gruß
vdmaster
Also ich kann mir nur zwei Möglichkeiten vorstellen: Entweder du hast keinen blassen Schimmer, wie durchbürokratisiert wir in Deutschland bereits sind und wie aufgebläht unser öffentlicher Dienst ist (Beispiel: Soundsoviele teure neue Beamte für die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der EEG-Umlage) oder du gehörst selber dazu. Um vielleicht irgendeinen Baustoffhersteller rauszufiltern, der dann die Befreiung nicht bekommt (und aufwändig dagegen klagt), möchtest du ein riesiges Regelwerk und Kontrollsystem schaffen, das dann womöglich um ein Vielfaches teurer ist als die Einsparung durch das Nichtanerkennen der Befreiung?
Operation gelungen, Patient tot.
Um vielleicht
irgendeinen Baustoffhersteller rauszufiltern, der dann die
Befreiung nicht bekommt (und aufwändig dagegen klagt),
möchtest du ein riesiges Regelwerk und Kontrollsystem
schaffen, das dann womöglich um ein Vielfaches teurer ist als
die Einsparung durch das Nichtanerkennen der Befreiung?
Nein. Ich darf erinnern:
Nichtsdestotrotz halte ich es für eine vernünftige Idee, wegen der damit
verbundenen Unsicherheiten und des Beurteilungsaufwandes nicht unmittelbar
auf Marktbetrachtungen abzustellen, sondern stattdessen pauschalierend auf
leichter feststellbare Merkmale zu schauen, wie etwa die Stromkosten in Relation
zur Bruttowertschöpfung.
Es war noch nie verkehrt, nicht nur den ersten Satz eines Beitrags zu lesen, sondern auch den zweiten und dritten (und alle weiteren) - vor allem dann, wenn man die Absicht hat, den Verfasser ohne eigene Sachkunde polemisch zu diskreditieren.
Dieser Teil der Debatte ist damit für mich beendet.
Ohje. Du meinst also, das Ergebnis stand von vornherein fest, ich hätte aber mich aber noch intensiver mit der Frage, wie man zu diesem Ergebnis kommt, befassen müssen?
Bitte entschuldige. Natürlich gäbe es Möglichkeiten, den Status als im internationalen Wettbewerb stehend detailliert abzugrenzen. Da du aber offensichtlich auch der Meinung bist, dass das für die Befreiung von der EEG-Umlage zu aufwändig wäre, sind wir ja im Wesentlichen einer Meinung.
Von einer Diskreditierung durch mich habe ich nichts mitbekommen. Ich habe in erster Linie davor gewarnt, den Behördenapparat mit solchen Aufgabenstellungen weiter aufzublähen.