EEWärmeG

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit dem EEWärmeG und frag mich, wie die Mindestanteile zustande kommen, also 15 % Solarstrahlung, 30 % gasförmige Biomasse und 50 % feste und flüssige Biomasse sowohl auch Umweltwärme.

Wäre schön, wenn jemand das weiß!

DANKE

Hallo,

zu unser aller Glück gibt es zu jedem Gesetz eine konsolidierte Begründung. So auch zu dem EEWärmeG

PDF http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/p…

ab Seite 36 wird der Anteil erklärt. Vielleicht findest du dort ja weitere Informationen. (Bin jetzt nur drübergeflogen, konnt leider nicht viel finden)
Ansonsten müsste man sich die einzelnen Entwürfe ansehen und schauen, was sich warum geändert hat. Ob es diese Protokolle jedoch online gibt, wage ich zu bezweifeln.

Grüße

Hallo,
in derartigen Gesetzen einen tieferen Sinn zu suchen bringt oft nichts.
Vermuten könnte man, daß es mit den CO2-Einsparzielen zusammenhängt. Das ist einfach politischer Wille auf der einen Seite und soll auf der anderen Seite aber auch finanzierbar bleiben.
15% kennt man aus der HeizkostenVO, als Anteil für warmes Wasser, wenn eine verbrausabhängige Erfassung technisch nicht möglich oder zu aufwändig ist.

Cu Rene