Hallo, ich glaube ich hatte mich im falschen Forum eingetragen, also nocheinmal. Ich würde gern wissen, ob mit der Bezeichnung EG die EWG gemeint ist da ja seit Maastrich, die ganze EG ja EU heißt und welche Stellung die EG innerhalb der internationalen Organisationen hat. Alle Denkanstösse sind willkommen.
Hallo,
eingetragen, also nocheinmal. Ich würde gern wissen, ob mit
der Bezeichnung EG die EWG gemeint ist da ja seit Maastrich,
die ganze EG ja EU heißt und welche Stellung die EG innerhalb
der internationalen Organisationen hat. Alle Denkanstösse sind
willkommen.
Die EWG ist der Vorgaenger der EG; ist also das gleiche, mit welchem Vertrag das beschlossen wurde, weiss ich allerdings nicht mehr.
Offiziell ist die EU in keiner internationalen Organisation vertreten, soweit ich weiss. Das ganze wird immer noch von den Einzelstaaten ausgefuehrt, wenn auch teilweise, gerade in Wirtschaftsfragen (Gatt, …), gemeinsame Standpunkte vertreten werden.
Vielleicht ganz interessant noch: Die EU-Kartellbehoerde hat auch ein Mitspracherecht bei Fusionen von Firmen in den USA, wenn diese in Europa dann zusammen auch einen bedeutenden Einfluss haben.
Tja und dann ist da noch die EZB. Aber die ist ja nicht wirklich EU.
Vielleicht hilft Dir
http://europe.eu.int/
oder
http://eur-op.eu.int/general/de/index.htm
Gruss
Ingo
Hi :o)
Die EWG wurde mit dem Rom-Vertrag vom 25. März 1957 gegründet.
Nur ein Detail … :o)
°wink°
Tiger
Und wann…
Hi,
… wurde die EWG zur EG?
Ich weiss nur noch irgendwann Ende 80er/Anfang 90er - mit dem Vertrag von XYZ.
Gruss
Ingo
Hi Ingo,
hier gibt´s die Info:
http://www.lsg.musin.de/LkGeschichte/4-Semester/euro… politische und administrative Aufbau der EWG/EG/EU
Die Seite ist zwar nicht perfekt, aber im Groben stimmt´s. Die wirklich guten Links hab ich grad nicht hier.
Um es kurz zusammenzufassen: 1967.
Gruß
Christian
danke und virtuelles Sternchen (o.w.T).
.
Hallo,
Du hast (größtenteils) Recht. Durch den Maastricht-Vertrag wurde die EWG in EG umgetauft. Diese E(W)G ist nun gemeinsam mit Euratom und EGKS der erste Pfeiler der neu gegründeten EU. Die EU ist allerdings etwas mehr als eine umgetaufte EG, neu sind nämlich die 2. und 3. Säule (Gemeinsamae Außen- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit Justiz und INneres).
Die EU hat keine Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht, wohl aber die drei Gemeinschaften. Die Gemeinschaften sind auch durchaus mitgliedsfähig in internationalen Organisationen (IOs).
Ich habe zwar keinen Überblick in welchen sie Mitglied sind, aber ein Beispiel ist die WTO (siehe http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/o…)
Manche IO’s sehen allerdings nur die Mitgliedschaft von Staaten vor (z.B. UN). Die Gemeinschaften werden in der Regel durch die Kommission und die Ratspräsidentschaft vertreten.
Mehr zur Völkerrechtsfähigkeit der EG findest Du unter
http://www.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/texte/…
Dort auch z.B folgendes Zitat:
„Im Rahmen ihrer Vertragsabschlußkompetenzen ist der EG auch der Beitritt zu anderen internationalen Organisationen möglich, soweit deren Gründungsvertrag – wie z.B. Art. 4 der UN-Charta oder Art. 4 der Satzung des Europarats – nicht nur Staaten, sondern auch internationale Organisationen als Mitglied zuläßt. Mit dem Beitritt kann die EG der betreffenden internationalen Organisation auch Hoheitsrechte übertragen[26]. Nach der Judikatur des EuGH[27] kann auch ein Rechtsakt, der von einem Organ einer vertraglich unter Mitwirkung der EG errichteten internationalen Organisation erlassen wird, Bestandteil des Gemeinschaftsrechts werden. Im einzelnen bleibt die gewollte Wirkung jedoch auf der Grundlage der jeweiligen Vertragsbestimmungen zu prüfen[28]. Als Völkerrechtssubjekt mit Rechtsfähigkeit kann die EG im übrigen auch bei anderen internationalen Organisationen – wie z.B. den Vereinten Nationen[29] – oder Konferenzen einen Beobachterstatus erwerben[30].“
Hoffe das hilft,
Grüße
Christian
http://www.europaportal.net
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