Ehe annulieren lassen

Hallo!

Ist eine Ehe annuluieren zu lassen das gleiche wie eine Scheidung? Oder kann man aus schwerwiegenden Gründen eine Ehe mit sofortiger Wirkung und ohne „Nachwirkung“ gerichtlich beenden lassen? Wenn ja - was für Gründe könnten dafür ausreichen? Betrug? Gewalt? Heiratsschwindel? Gibt es Fristen?

Viele Grüße,
Iris

Hallo Iris,

Annulieren bedeutet, dass die Ehe unwirksam gemacht wird, d.h. sie existierte dann nie.

DAs liegt dann vor, wenn aufgrund von vorgetäuschten Tatsachen in die Ehe eingewilligt wird oder einer der Ehepartner nicht voll geschäftsfähig zum zeitpunkt der Eheschließung war.

In sofern gibt es keine Fristen, wenn der Schwindel entdeckt wird,dann beginnt eine Frist - ich glaub es muss umgehend angezeigt werden.

Scheidung mit sofortiger Wirkung heißt ohne Trennungsjahr, kommt dann vor, wenn das wohl des einzelnen Ehepartners in Gefahr steht…wie ZB Todesdrohungen, Gewalt -also Unzumutbar.

LG

Andrea

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Hallo Andrea,

vielen Dank für Deine Anwort, das hilft schon!

DAs liegt dann vor, wenn aufgrund von vorgetäuschten Tatsachen
in die Ehe eingewilligt wird

Hier möchte ich weiter ins Detail gehen. Kann eine vorgetäuschte Tatsache vorliegen, wenn bezeugt werden kann (von verschiedenen Personen), dass nicht Liebe der Grund für die Heirat war, sondern Geldgier? Also konkreter ausgedrückt „Heiratsschwindel“.

Mir ist klar, dass Anwälte solche Fragen beantworten sollten. Bremst mich bitte, wenn ich zu weit gehe.

Viele Grüße,
Iris

Hallo Iris,

ich glaub, dass das ein Grund ist, weil wenn der andere Ehepartner von dem Grund zur Einwilligung des anderen (also hier Geldgier) gewusst hätte, wäre die Ehe nicht geschlossen worden.

Aber im Endeffekt müsste man dann zum Anwalt, weil ja auch die Beweiskraft entscheidend ist.

Wenn die Ehe annuliert wird, dann wird auch kein Ehegattenunterhalt fällig.

Ich wünsche auf jeden Fall dem o derjenigen viel Erfolg.

LG

Andrea

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Hallo Iris!

Kann eine vorgetäuschte :Tatsache vorliegen, wenn :bezeugt werden kann
(von verschiedenen Personen), :dass nicht Liebe der Grund :für die Heirat war, sondern :Geldgier?

Neben Eheverboten, über die Du in §§ 1303 bis 1307 sowie 1311 BGB nachlesen kannst, führt § 1314 BGB Aufhebungsgründe auf, z. B. Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit. Wobei man sich natürlich fragen muß, ob das nicht mehr oder weniger immer der Fall ist :smile:. Spaß beiseite. Im § 1314 ist die Täuschung über die Vermögensverhältnisse ausdrücklich KEIN Aufhebungsgrund.

Also konkreter ausgedrückt
„Heiratsschwindel“.

Nee, das ist was anderes. Also wenn ich - attraktiv und gebildet … - einer wohlhabenden Dame schöne Augen mache, Hochzeitssüßholz raspele, aber oh Schreck, ein finanzieller Engpaß … die auf Vermählung hoffende Dame hilft, gibt mir Vollmacht fürs Konto, ich räume dasselbe ab und mache mich mit der Kohle von dannen, dann sagt der Volksmund Heiratsschwindelei dazu. Nebenbei: Hab ich schon versucht und Renee angebaggert (Mod vom L&L-Brett). Aber statt Kontovollmacht gibt sie mir die Peitsche … auch nicht schlecht, aber nicht das gewünschte Ergebnis.

Zurück zu Deinen Sorgen: Mit Aufhebung der Ehe wird es nichts. Es kommt nur Scheidung in Betracht (oder wieder versöhnen).

Ich bin zwar kein Jurist, aber trotzdem sicher, daß Dein Wunsch nach Aufhebung der Ehe aussichtslos ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

eine Ehe annullieren zu lassen, ist nicht dasselbe wie eine Ehe
scheiden zu lassen.

Eine Ehe kann man spätestens drei Monate nach der Eheschließung
annullieren lassen, dann geht jenes nicht mehr.

Eine Scheidung schließt ein Trennungsjahr als Bedingung voraus, damit
Ehen nicht voreilig geschieden werden können. Eigentlich ist das
Trennungsjahr dafür da, dass man sich noch einmal Gedanken macht, ob
man an der Ehe festhalten möchte oder nicht. Mittels des
Trennungsjahres kommt ein wenig Abstand zwischen beide Eheleute und
man überdenkt die Ehe noch einmal, regulär würde sich daran ein
Fortsetzen der Ehe anschliessen. Man streitet sich, es klappt nicht
mehr, man will die „Scheidung“, sprich es ist aus und vorbei. Aber
nach einigen Monaten sieht es dann anders, man hat sich versöhnt und
ist froh, dass man noch nicht geschieden ist. Soll es geben, aber es
sieht ja anders aus.

Wenn man Scheidung ausspricht, dann meint man meistens auch das Aus
der Ehe und dass die Ehe für einen nicht mehr zumutbar ist, da sie
zerrüttet ist und sich nicht wieder beheben läßt. Obligatorisch muss
man durch das Trennungsjahr, was die Bedingung für das Einreichen
einer Scheidung ist.

Erst kommt der Beginn des Trennungsjahres und kurz vor Ende des
Trennungsjahres kann man die Scheidung einreichen lassen vom Anwalt.

Die Scheidungsurkunde stellt die letzte Etappe da, bis man alles
hinter sich hat an Formalitäten. Steuerlich getrennt lebend ist eine
Sache, die man machen muss. Dann braucht man eine Beurkundung über
den Personenstand von einem Anwalt, dass man getrennt lebend ist,
wobei Ämtern je nachdem eine Bescheinigung über das steuerliche
getrennt lebend erstmal ausreicht. Aufteilung von Tisch und Bett muss
man auch machen. Der Hausrat muss aufgeteilt werden und dann ist noch
die Frage zu klären, ob Unterhalt gezahlt werden muss oder nicht.
Ferner muss man sich im klaren sein, dass eine Scheidung manchmal
mehr Geld kostet, als eine Heirat. Anwaltskosten, Gerichtskosten,
Umzug, und was auch immer. Prozesskostenhilfe ist eine Alternative
dazu und für einen Rechtsbeistand kann man auch Unterstützung
bekommen.

Das Thema ist zu komplex, dass man es in einem Beitrag verfassen
kann.

Wie eine Annulierung verläuft, kann ich nicht genauer sagen.

LG,

Jasmin

Hallo Iris,

Hier möchte ich weiter ins Detail gehen. Kann eine
vorgetäuschte Tatsache vorliegen, wenn bezeugt werden kann
(von verschiedenen Personen), dass nicht Liebe der Grund für
die Heirat war, sondern Geldgier? Also konkreter ausgedrückt
„Heiratsschwindel“.

Der Nachweis eines solchen „Heiratsschwindels“ Eheeingehungebetruges ist natürlich nicht ganz einfach und erfolgt am besten natürlich im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens gegen den Betrüger. Im Anschluss an dieses Verfahren ist die Aufhebung der Ehe dann nach § 1314 Abs. 3 Nr. 3 möglich. Nur der Antrag hierauf muss gemäß § 1317 BGB bereits unmittelbar nach Erkennen der Betrugsabsicht (spätestens binnen Jahresfrist) erfolgen.

Mir ist klar, dass Anwälte solche Fragen beantworten sollten.

Hiermit geschehen. Und ich würde bei einem solchen Verdacht auch ganz dringend dazu raten sofort anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Materie ist komplex und reich an Fallstricken und jeder Schritt will gut überlegt sein um den Schaden möglichst begrenzt zu halten.

Gruß vom Wiz

Im § 1314 ist die Täuschung über
die Vermögensverhältnisse ausdrücklich KEIN Aufhebungsgrund.

Hallo Wolfgang,

da verstehst Du die Vorschrift falsch. Eheeingehungsbetrug (Heiratsschwindel) fällt immer unter § 1314 Abs. 2 Nr. 3, ist also problemlos. D.h. hiermit sind die Fälle gemeint in denen man sich an die wohlhabende ältere Dame ranmacht um als Ehemann dann Vermögensverfügungsgewalt zu erlangen und das Vermögen zu eigenem Nutzen widerrechtlich zu verwenden

Die von dir beschriebene Ausnahme betrifft einen anderen Fall: Macho protzt mit dickem Sportwagen und toller Villa vor der Freundin, es kommt zur Ehe und hinterher stellt sich heraus, dass der gute Mann nur Hasumeister und Fahrer des häufig nicht anwesenden Eigentümers von Auto und Villa ist.

Da das Gesetz immer noch von der romantischen Vorstellung ausgeht, dass die Dame nicht wegen des Autos und des Hauses geheiratet hat (sonst wäre sie kein Stück besser als der Angeber), schützt das Gesetz sie nicht, wenn über das vorhandene Vermögen getäuscht wurde. Wenn Sie ihn ohne Auto und Haus nicht mehr haben will, muss sie eben den Weg über die Scheidung gehen.

Gruß vom Wiz